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# taz.de -- Fake News, Social Bots, Hate: Was ist das eigentlich?
> Überall ist von Fake News die Rede, Social Bots sind auf Twitter
> unterwegs, dort tümmeln sich auch Hater. What? Eine kleine Sachkunde.
Bild: Kommunikation im Netz läuft anders als offline
FAKE NEWS
Was ist das?
Fake News sind bewusst verbreitete Falschmeldungen – wobei der Begriff
bekanntlich immer mehr verschwimmt. Je nachdem, welche Definition verwendet
wird, fallen auch Gerüchte, satirische Meldungen und Hoaxes darunter. Und
Trump klebt das Etikett auf jede Berichterstattung, die ihm nicht gefällt.
Sicher ist: Schon lange vor dem Internet erfanden Menschen und Medien
Lügen. Über die sozialen Netzwerke können sie aber heute eine hohe
Verbreitung finden: Manche Falschmeldungen hatten in den letzten Wochen des
US-Wahlkampfs höhere Klickzahlen als seriöse Nachrichten.
Ist das erlaubt?
Artikel 5 des Grundgesetzes gesteht zunächst einmal jedem Menschen das
Recht zu, sich frei zu äußern – auch Lügen sind erlaubt, solange sie nicht
gegen ein anderes Gesetz verstoßen. Gegen falsche Tatsachenbehauptungen
kann der Betroffene klagen. Wenn es keine direkt Betroffenen gibt, etwa
wenn eine Meldung Geflüchtete als kriminell diffamiert, kann man nichts
machen. Außer es liegt ein Straftatbestand wie Volksverhetzung vor.
Das fordert die Politik
Die Union fordert eine [1][Gegendarstellungspflicht] in sozialen
Netzwerken. Die [2][Grünen fordern], die sozialen Netzwerke stärker zur
Verantwortung zu ziehen und geltendes Recht besser umzusetzen. Unternehmen
sollen regelmäßig berichten müssen, wie sie gegen Falschmeldungen agieren.
Bußgelder oder Gewinnabschöpfungen sollen bei Nachlässigkeit als Sanktionen
dienen. Die Linke schlägt einen Social-Media-Rat vor, der Facebook und Co.
als unabhängiges Gremium kontrolliert.
Das ist problematisch
Medien kontrollieren zu wollen ist an sich problematisch. Bei
redaktionellen Medien wie Zeitungen und Fernsehsendern sollen der Presse-
und der Rundfunkrat bestimmte Standards gewährleisten. Die sozialen
Netzwerke kontrolliert derzeit niemand, obwohl auch über sie Nachrichten
verbreitet werden – teils von redaktionellen Medien, teils nicht. Damit
haben die Netzwerke ziemlich viel Macht über die Verbreitung von
Information. Diese Macht an eine Kontrollinstanz zu übergeben ist aber
genauso fragwürdig.
Das könnte noch helfen
Es gibt Browser-Erweiterungen, die Fake News kenntlich machen sollen. Die
Initiative [3][Hoaxmap.org] dokumentiert und entlarvt Falschmeldungen.
Langfristig können Kinder in den Schulen dafür sensibilisiert werden,
Netzquellen kritisch zu betrachten.
SOCIAL BOTS
Was ist das?
Meist ist mit Social Bot diese Definition gemeint: ein Programm, das in
sozialen Netzwerken versucht, eine menschliche Identität vorzutäuschen.
Manche können nur simple Antworten auf bestimmte Hashtags geben oder Tweets
zu einem bestimmten Thema weiterverbreiten. Solche primitiven Bots sind
nicht schwer zu programmieren, und wer sich die Mühe nicht selber machen
will, kann auch ganze Armeen dieser Programme im Internet mieten oder
kaufen. Komplexere Bots können auch Inhalte analysieren und Unterhaltungen
führen.
Ist das erlaubt?
Social Bots sind nach deutschem Recht legal. Soziale Netzwerke können die
Verwendung der Bots in ihren AGBs einschränken oder verbieten. Sobald ein
Social Bot etwas Verbotenes tut, also zum Beispiel die Privatsphäre eines
Menschen verletzt oder zu Gewalt aufruft, kann rechtlich dagegen
vorgegangen werden – wenn man denn weiß, wen man belangen soll. Diejenigen,
die den Bot programmiert haben, sind selten auffindbar. Ob die
Netzbetreiber mitverantwortlich sind, ist rechtlich noch umstritten.
Das fordert die Politik
Die Grünen und die SPD fordern eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für
Bots. Die Linke und die FDP haben sich für ein Abkommen unter den Parteien
ausgesprochen, das die Verwendung von Social Bots ausschließt.
Das ist problematisch
Der Begriff „Bot“ ist vielseitig und kann in einer breiten Definition alle
möglichen, auch sinnvollen Programme beinhalten. Für ein Verbot müsste erst
einmal definiert werden, was genau gemeint ist. Eine Kennzeichnungspflicht
hält die Kommunikationswissenschaftlerin Katharina Kleinen-von Königslöw
für eine sinnvolle Maßnahme: „Das wird das Problem zwar nicht aus der Welt
schaffen, aber alles, was die Menschen sensibilisiert und dazu anregt,
Quellen zu hinterfragen, kann die Situation verbessern.“
Das könnte noch helfen
Die Initiative [4][Botswatch] analysiert den Einsatz von Bots bei
bestimmten politischen Ereignissen. Auf der Webseite „[5][Bot or Not]“ der
Indiana University können Nutzer Bot-verdächtige Twitterprofile prüfen
lassen.
HATE
Was ist das?
Hass im Netz ist nichts anderes als Hass im Rest der Welt. Die hohe
Reichweite und die Anonymität im Web bereiten allerdings den idealen
Nährboden für Hetze, Verleumdungen und Beleidigungen. Als Überbegriff ist
auch oft von „Hatespeech“ die Rede. Die Verbreiter von Hass im Netz
bezeichnet man manchmal als „Trolle“. Viele Menschen sind im Internet nicht
mit ihrem echten Namen unterwegs oder geben ihn beim Kommentieren nicht an.
Auch Bots können Hasskommentare verbreiten.
Ist das erlaubt?
Wie in der Welt jenseits des Webs auch, kann man Menschen bei Beleidigung,
Verleumdung oder übler Nachrede anzeigen. Das ist jedoch aufwändig, und die
Aufklärungsrate ist niedrig, sodass viele Verstöße gar nicht erst gemeldet
werden.
Das fordert die Politik
Heiko Maas’ Gesetzentwurf sieht vor, dass die Betreiber sozialer Netzwerke
Strafen zahlen müssen, wenn sie gesetzeswidrige Beiträge nicht schnell
löschen. Die Grünen fordern, [6][„offensichtliche Verleumdungen und üble
Nachrede“] binnen 24 Stunden zu prüfen und zu löschen. Der
Social-Media-Rat, den die Linken vorschlagen, soll als unabhängiges Gremium
auch die Löschung von Gewaltaufrufen in den Netzwerken überwachen.
Das ist problematisch
[7][ExpertInnen befürchten], dass unerreichbare Forderungen die Netzwerke
zur Zensur motivieren könnten. „Solche Strafen hätten einfach nur die
komplette Überforderung der Unternehmen als Folge“, sagt die
Kommunikationswissenschaftlerin Kleinen-von Königslöw. Um Strafen zu
umgehen, würden die Netzwerke womöglich große Zahlen von Beiträgen
ungeprüft löschen – und damit die Meinungs- und Pressefreiheit
einschränken. Das Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, Matthias
Spielkamp, fordert, das Löschen von Inhalten überhaupt nicht mehr den
Netzwerken zu überlassen, sondern nur noch unabhängigen Gerichten.
Das könnte noch helfen
Viele Medien lassen auf ihren Webseiten Kommentare nur noch unter
bestimmten Artikeln und in moderierten Foren zu. Auch auf Facebook könnte
es eine sinnvolle Option sein, Kommentare unter manchen Beiträgen
auszuschalten. Das fordert zum Beispiel die Social-Media-Koordinatorin der
„Tagesschau“, [8][Anna-Mareike Krause]. Die Initiative [9][schau-hin.info]
bietet Informationen und Beratung für Eltern und Kinder.
17 Apr 2017
## LINKS
[1] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-12/bundestagswahl-2017-fake-new…
[2] https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion…
[3] http://hoaxmap.org/
[4] http://botswatch.de/
[5] https://truthy.indiana.edu/botornot/
[6] https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion…
[7] http://www.heute.de/spd-naher-verein-d64-kritisiert-gesetz-von-heiko-maas-g…
[8] http://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/faszination-wissen/kommentare-hass-…
[9] https://www.schau-hin.info/
## AUTOREN
Marie Kilg
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