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# taz.de -- Hetze in Online-Netzwerken: Facebook muss nicht filtern
> Justizminister Maas hat das geplante Gesetz gegen Hass in
> Online-Netzwerken an einem zentralen Punkt entschärft. Und er stärkt die
> Nutzerrechte.
Bild: Ist das schon, ähem, ein Hasskommentar?
Berlin taz | Die Bundesregierung hat den Entwurf für das sogenannte
Facebook-Gesetz zugleich entschärft und verschärft. Upload-Filter sollen
nicht mehr vorgeschrieben werden, dafür sollen Bürger eigene
Auskunftsansprüche über Hetzer bekommen.
Vor zwei Wochen hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) den Entwurf für ein
Gesetz zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgestellt.
Er konkretisierte die Pflicht von Portalen wie Facebook, rechtswidrige
Inhalte zu löschen, sobald sie davon erfahren.
Maas will vorschreiben, dass „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte binnen
24 Stunden zu löschen sind und andere rechtswidrige Inhalte binnen sieben
Tagen. Wenn dieses Löschmanagement nicht gut funktioniert (also nicht in
jedem Einzelfall), kann das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld bis zu 50
Millionen Euro verhängen.
Auf Wunsch anderer Ministerien hat Maas nun mehrere Änderungen vorgenommen.
Die wichtigste betrifft den Verzicht auf Upload-Filter. Facebook ist also
nicht mehr verpflichtet, Filter einzurichten, mit denen das erneute
Hochladen eines beanstandeten rechtswidrigen Inhalts verhindert wird. Es
bleibt aber dabei, dass Facebook alle bereits verbreiteten Kopien eines
rechtswidrigen Eintrags löschen oder blockieren muss.
## Auskunftsanspruch gegenüber Telemediendiensten
Die Anforderungen für das Löschmanagement sollen künftig jedoch mehr
Delikte betreffen. Ursprünglich ging es nur um Hassdelikte wie Beleidigung
und Volksverhetzung sowie strafbare Falschinformationen. Nun sollen die
Netzwerke auch verpflichtet werden, terroristische, kinderpornografische
und pornografische Inhalte binnen der Fristen zu löschen.
Die dritte Änderung hat mit dem Löschmanagement der Netzwerke nicht direkt
zu tun. Hier soll betroffenen Bürgern ein Auskunftsanspruch gegenüber
Telemediendiensten gegeben werden, wenn dort ihre Persönlichkeitsrechte
verletzt wurden. Das kann neben sozialen Netzwerken zum Beispiel auch
Ärzte- und Hotelbewertungsportale betreffen. Künftig kann der Betroffene
gerichtlich vom Mediendienst Auskunft über die Person verlangen, die ihn
falsch oder beleidigend angeschwärzt hat.
Soweit der Hetzer sich aber nur unter Pseudonym angemeldet hat, muss der
Mediendienst nur dieses herausgeben. Es gibt keinen Anspruch, die
IP-Adresse zu erhalten, um damit den Internetanschluss des Hetzers zu
identifizieren. Deshalb müssen sich wohl auch Antifa-Aktivisten nun keine
Sorge machen, dass Nazis auf diesem Weg ihr Schutz-Pseudonym
auskundschaften können.
Das Justizministerium hat den geänderten Gesetzentwurf am Montag der
EU-Kommission notifiziert. Diese hat drei Monate Zeit zur Stellungnahme.
Das Gesetz kann also frühestens Ende Juni im Bundestag beschlossen werden.
Weitere Änderungen am Entwurf sind unwahrscheinlich, weil die
Verabschiedung vor der Bundestagswahl dann kaum noch möglich wäre.
30 Mar 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Meta
Hate Speech
Heiko Maas
Hasskommentare
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Soziale Netzwerke
FPÖ
Schwerpunkt „Lügenpresse“
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