| # taz.de -- Hetze in Online-Netzwerken: Facebook muss nicht filtern | |
| > Justizminister Maas hat das geplante Gesetz gegen Hass in | |
| > Online-Netzwerken an einem zentralen Punkt entschärft. Und er stärkt die | |
| > Nutzerrechte. | |
| Bild: Ist das schon, ähem, ein Hasskommentar? | |
| Berlin taz | Die Bundesregierung hat den Entwurf für das sogenannte | |
| Facebook-Gesetz zugleich entschärft und verschärft. Upload-Filter sollen | |
| nicht mehr vorgeschrieben werden, dafür sollen Bürger eigene | |
| Auskunftsansprüche über Hetzer bekommen. | |
| Vor zwei Wochen hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) den Entwurf für ein | |
| Gesetz zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgestellt. | |
| Er konkretisierte die Pflicht von Portalen wie Facebook, rechtswidrige | |
| Inhalte zu löschen, sobald sie davon erfahren. | |
| Maas will vorschreiben, dass „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte binnen | |
| 24 Stunden zu löschen sind und andere rechtswidrige Inhalte binnen sieben | |
| Tagen. Wenn dieses Löschmanagement nicht gut funktioniert (also nicht in | |
| jedem Einzelfall), kann das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld bis zu 50 | |
| Millionen Euro verhängen. | |
| Auf Wunsch anderer Ministerien hat Maas nun mehrere Änderungen vorgenommen. | |
| Die wichtigste betrifft den Verzicht auf Upload-Filter. Facebook ist also | |
| nicht mehr verpflichtet, Filter einzurichten, mit denen das erneute | |
| Hochladen eines beanstandeten rechtswidrigen Inhalts verhindert wird. Es | |
| bleibt aber dabei, dass Facebook alle bereits verbreiteten Kopien eines | |
| rechtswidrigen Eintrags löschen oder blockieren muss. | |
| ## Auskunftsanspruch gegenüber Telemediendiensten | |
| Die Anforderungen für das Löschmanagement sollen künftig jedoch mehr | |
| Delikte betreffen. Ursprünglich ging es nur um Hassdelikte wie Beleidigung | |
| und Volksverhetzung sowie strafbare Falschinformationen. Nun sollen die | |
| Netzwerke auch verpflichtet werden, terroristische, kinderpornografische | |
| und pornografische Inhalte binnen der Fristen zu löschen. | |
| Die dritte Änderung hat mit dem Löschmanagement der Netzwerke nicht direkt | |
| zu tun. Hier soll betroffenen Bürgern ein Auskunftsanspruch gegenüber | |
| Telemediendiensten gegeben werden, wenn dort ihre Persönlichkeitsrechte | |
| verletzt wurden. Das kann neben sozialen Netzwerken zum Beispiel auch | |
| Ärzte- und Hotelbewertungsportale betreffen. Künftig kann der Betroffene | |
| gerichtlich vom Mediendienst Auskunft über die Person verlangen, die ihn | |
| falsch oder beleidigend angeschwärzt hat. | |
| Soweit der Hetzer sich aber nur unter Pseudonym angemeldet hat, muss der | |
| Mediendienst nur dieses herausgeben. Es gibt keinen Anspruch, die | |
| IP-Adresse zu erhalten, um damit den Internetanschluss des Hetzers zu | |
| identifizieren. Deshalb müssen sich wohl auch Antifa-Aktivisten nun keine | |
| Sorge machen, dass Nazis auf diesem Weg ihr Schutz-Pseudonym | |
| auskundschaften können. | |
| Das Justizministerium hat den geänderten Gesetzentwurf am Montag der | |
| EU-Kommission notifiziert. Diese hat drei Monate Zeit zur Stellungnahme. | |
| Das Gesetz kann also frühestens Ende Juni im Bundestag beschlossen werden. | |
| Weitere Änderungen am Entwurf sind unwahrscheinlich, weil die | |
| Verabschiedung vor der Bundestagswahl dann kaum noch möglich wäre. | |
| 30 Mar 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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