# taz.de -- Hetze in Online-Netzwerken: Facebook muss nicht filtern | |
> Justizminister Maas hat das geplante Gesetz gegen Hass in | |
> Online-Netzwerken an einem zentralen Punkt entschärft. Und er stärkt die | |
> Nutzerrechte. | |
Bild: Ist das schon, ähem, ein Hasskommentar? | |
Berlin taz | Die Bundesregierung hat den Entwurf für das sogenannte | |
Facebook-Gesetz zugleich entschärft und verschärft. Upload-Filter sollen | |
nicht mehr vorgeschrieben werden, dafür sollen Bürger eigene | |
Auskunftsansprüche über Hetzer bekommen. | |
Vor zwei Wochen hatte Justizminister Heiko Maas (SPD) den Entwurf für ein | |
Gesetz zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgestellt. | |
Er konkretisierte die Pflicht von Portalen wie Facebook, rechtswidrige | |
Inhalte zu löschen, sobald sie davon erfahren. | |
Maas will vorschreiben, dass „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte binnen | |
24 Stunden zu löschen sind und andere rechtswidrige Inhalte binnen sieben | |
Tagen. Wenn dieses Löschmanagement nicht gut funktioniert (also nicht in | |
jedem Einzelfall), kann das Bundesamt für Justiz ein Bußgeld bis zu 50 | |
Millionen Euro verhängen. | |
Auf Wunsch anderer Ministerien hat Maas nun mehrere Änderungen vorgenommen. | |
Die wichtigste betrifft den Verzicht auf Upload-Filter. Facebook ist also | |
nicht mehr verpflichtet, Filter einzurichten, mit denen das erneute | |
Hochladen eines beanstandeten rechtswidrigen Inhalts verhindert wird. Es | |
bleibt aber dabei, dass Facebook alle bereits verbreiteten Kopien eines | |
rechtswidrigen Eintrags löschen oder blockieren muss. | |
## Auskunftsanspruch gegenüber Telemediendiensten | |
Die Anforderungen für das Löschmanagement sollen künftig jedoch mehr | |
Delikte betreffen. Ursprünglich ging es nur um Hassdelikte wie Beleidigung | |
und Volksverhetzung sowie strafbare Falschinformationen. Nun sollen die | |
Netzwerke auch verpflichtet werden, terroristische, kinderpornografische | |
und pornografische Inhalte binnen der Fristen zu löschen. | |
Die dritte Änderung hat mit dem Löschmanagement der Netzwerke nicht direkt | |
zu tun. Hier soll betroffenen Bürgern ein Auskunftsanspruch gegenüber | |
Telemediendiensten gegeben werden, wenn dort ihre Persönlichkeitsrechte | |
verletzt wurden. Das kann neben sozialen Netzwerken zum Beispiel auch | |
Ärzte- und Hotelbewertungsportale betreffen. Künftig kann der Betroffene | |
gerichtlich vom Mediendienst Auskunft über die Person verlangen, die ihn | |
falsch oder beleidigend angeschwärzt hat. | |
Soweit der Hetzer sich aber nur unter Pseudonym angemeldet hat, muss der | |
Mediendienst nur dieses herausgeben. Es gibt keinen Anspruch, die | |
IP-Adresse zu erhalten, um damit den Internetanschluss des Hetzers zu | |
identifizieren. Deshalb müssen sich wohl auch Antifa-Aktivisten nun keine | |
Sorge machen, dass Nazis auf diesem Weg ihr Schutz-Pseudonym | |
auskundschaften können. | |
Das Justizministerium hat den geänderten Gesetzentwurf am Montag der | |
EU-Kommission notifiziert. Diese hat drei Monate Zeit zur Stellungnahme. | |
Das Gesetz kann also frühestens Ende Juni im Bundestag beschlossen werden. | |
Weitere Änderungen am Entwurf sind unwahrscheinlich, weil die | |
Verabschiedung vor der Bundestagswahl dann kaum noch möglich wäre. | |
30 Mar 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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