| # taz.de -- Kommentar Hatespeech auf Facebook: Maas macht Dampf | |
| > Online-Netzwerke tun zu wenig, um Strafbares schnell zu entfernen. Der | |
| > Bußgeld-Vorschlag des Justizministers präzisiert, was „unverzüglich“ | |
| > heißt. | |
| Bild: Oft wissen Opfer gar nicht, wer sie verleumdet. Hauptübeltäter ist ja n… | |
| Im Internet hat der Hass eine neue Dimension. Er erreicht mehr Menschen als | |
| früher, er kann leichter verbreitet werden und er bleibt dauerhaft | |
| auffindbar. Soziale Netzwerke wie Facebook engagieren sich bisher viel zu | |
| wenig, um Strafbares schnell von ihren Plattformen zu entfernen. Wer | |
| entsprechende Inhalte bei Facebook meldet, bekommt meist nur die Nachricht, | |
| sie widersprächen nicht den „Gemeinschafts-Standards“ – ohne weitere | |
| Begründung. | |
| Nach langem Zögern startet Justizminister Heiko Maas (SPD) nun doch noch | |
| eine Initiative, um Facebook, Twitter und Co. Dampf zu machen. [1][Sein | |
| Vorschlag] enthält keine revolutionären Neuigkeiten. Schon bisher muss | |
| Facebook rechtswidrige Inhalte „unverzüglich“ löschen oder sperren, nachd… | |
| es Kenntnis davon erhält. Das ist seit Jahren im Telemediengesetz geregelt. | |
| Im Entwurf zu Maas' „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in | |
| sozialen Netzwerken“ (NetzDG) wird nun vor allem präzisiert, was | |
| „unverzüglich“ heißt: Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen binnen… | |
| Stunden gelöscht werden, sonstige rechtswidrige Inhalte nach sieben Tagen. | |
| Bisher können Betroffene, die in einem Netzwerk beleidigt oder verleumdet | |
| wurden, zivilrechtlich die Löschung der Hass-Nachricht verlangen. Falls das | |
| Netzwerk nicht reagiert, kann der Betroffene auch Schadensersatz einklagen. | |
| Nun sollen noch staatliche Bußgelder hinzukommen: Wenn das | |
| Beschwerdemanagement des Netzwerks nicht richtig funktioniert, müsste es | |
| künftig bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld zahlen. | |
| Dass auch der Staat aktiv werden kann, ist sinnvoll, da bei einigen | |
| Hassdelikten wie Volksverhetzung einzelne Personen nicht klageberechtigt | |
| sind. Soweit es aber private Betroffene gibt, hätte Maas ihnen einen | |
| Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke geben sollen. Denn oft wissen die | |
| Opfer gar nicht, wer sie verleumdet hat und gegen wen sie juristisch | |
| vorgehen können. Der Hauptübeltäter ist ja nicht Facebook. Schade, dass | |
| Maas das vergessen hat. | |
| Sinnvoll ist wiederum, dass ein Netzwerk künftig auch Kopien eines | |
| strafbaren Inhalts löschen und jedes neue Hochladen solcher Dateien | |
| verhindern muss. Genau das wollte der Geflüchtete, der neulich beim | |
| Landgericht Würzburg gegen Facebook klagte, erreichen. Das Photo seines | |
| Selfies mit der Kanzlerin wurde x-fach im Netz geteilt und mit allerlei | |
| Straftaten in Verbindung gebracht, die ihm angedichtet wurden. Was das | |
| Landgericht Würzburg ihm im Eilverfahren verweigerte, soll jetzt das neue | |
| Gesetz bringen. | |
| Kritiker warnen, dass Facebook, Twitter und die anderen privaten Netzwerke | |
| nun als Richter agieren müssen. Doch das ist nicht neu: Dienstanbieter | |
| müssen schon heute rechtswidrige Inhalte löschen. Die derzeitige Praxis | |
| zeigt aber, dass sie schon aus Geschäftsinteresse kontroverse Inhalte nicht | |
| voreilig löschen. Gegen leichtfertige Löschung von Postings seitens der | |
| Netzwerke hilft auch, dass das geplante Gesetz eine Benachrichtigung des | |
| angeschwärzten Urhebers vorsieht. Wenn er seine Äußerung für legal hält, | |
| kann er klagen. Die Letztentscheidung liegt also immer noch bei den | |
| Gerichten. Der benachrichtigte Urheber kann den Fall aber auch einfach | |
| publik machen. Dann stünde Facebook als Zensor am Pranger – was dem | |
| Netzwerk sicher auch nicht schmeckt. | |
| All dies dürfte vorauseilende Überreaktionen verhindern. Im Interesse der | |
| Opfer von Netz-Hass kann und sollte Maas‘ Ansatz also durchaus ausprobiert | |
| werden. | |
| 15 Mar 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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