# taz.de -- Bundestag beschließt NetzDG: Grünes Licht für Facebook-Gesetz | |
> Kontrollieren und Löschen: Nach langen Verhandlungen und trotz Kritik ist | |
> das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. | |
Bild: Der Bundesjustizminister am Freitag im Bundestag | |
Berlin epd | Das umstrittene Gesetz gegen Hass und Verleumdung in den | |
sozialen Netzwerken hat als eines der letzten Vorhaben der Großen Koalition | |
am Freitag den Bundestag passiert. Das Parlament stimmte auf seiner letzten | |
Sitzung vor der Sommerpause mit den Stimmen von Union und SPD gegen die | |
Linke und bei Enthaltung der Grünen für das sogenannte | |
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Der Bundesrat wird sich | |
voraussichtlich am 7. Juli abschließend damit befassen. Da es nicht der | |
Zustimmung des Länderkammer bedarf, kann es danach in Kraft treten. | |
Das Gesetz verpflichtet die Betreiber großer sozialer Netzwerke wie | |
Facebook, Twitter und Youtube, von Nutzern gemeldete Beiträge mit | |
offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Die | |
Unternehmen müssen dazu ein wirksames Beschwerdemanagement einrichten. | |
Ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu fünf Millionen Euro. Eine | |
freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen soll komplizierte Fälle | |
behandeln. Die Unternehmen müssen außerdem halbjährlich einen Löschbericht | |
veröffentlichen und Verantwortliche benennen. | |
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) warb zuvor im Bundestag für das | |
Vorhaben. Das Gesetz sei kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern | |
seine Voraussetzung, sagte Maas. | |
Die Grünen hatten einen eigenen Antrag eingereicht, in dem sie unter | |
anderem mehr Kontrolle über sogenannte Social Bots forderten. Dabei handelt | |
es sich um Computerprogramme, die eine menschliche Identität und | |
Kommunikation vortäuschen, um Meinung zu beeinflussen. Der Antrag wurde | |
abgelehnt. | |
Kritik am NetzDG kam von Internet- und Journalistenorganisationen wie | |
„Reporter ohne Grenzen“ und vom Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen | |
(UN) für die Meinungsfreiheit, David Kaye. Sie sehen durch die Regelung | |
eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Facebook selbst sieht | |
das Gesetz im Widerspruch zu europäischem Recht. Die EU-Kommission | |
allerdings verzichtete vorerst auf einen Einspruch. | |
30 Jun 2017 | |
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