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# taz.de -- Bundestag beschließt NetzDG: Grünes Licht für Facebook-Gesetz
> Kontrollieren und Löschen: Nach langen Verhandlungen und trotz Kritik ist
> das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.
Bild: Der Bundesjustizminister am Freitag im Bundestag
Berlin epd | Das umstrittene Gesetz gegen Hass und Verleumdung in den
sozialen Netzwerken hat als eines der letzten Vorhaben der Großen Koalition
am Freitag den Bundestag passiert. Das Parlament stimmte auf seiner letzten
Sitzung vor der Sommerpause mit den Stimmen von Union und SPD gegen die
Linke und bei Enthaltung der Grünen für das sogenannte
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Der Bundesrat wird sich
voraussichtlich am 7. Juli abschließend damit befassen. Da es nicht der
Zustimmung des Länderkammer bedarf, kann es danach in Kraft treten.
Das Gesetz verpflichtet die Betreiber großer sozialer Netzwerke wie
Facebook, Twitter und Youtube, von Nutzern gemeldete Beiträge mit
offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Die
Unternehmen müssen dazu ein wirksames Beschwerdemanagement einrichten.
Ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu fünf Millionen Euro. Eine
freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen soll komplizierte Fälle
behandeln. Die Unternehmen müssen außerdem halbjährlich einen Löschbericht
veröffentlichen und Verantwortliche benennen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) warb zuvor im Bundestag für das
Vorhaben. Das Gesetz sei kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern
seine Voraussetzung, sagte Maas.
Die Grünen hatten einen eigenen Antrag eingereicht, in dem sie unter
anderem mehr Kontrolle über sogenannte Social Bots forderten. Dabei handelt
es sich um Computerprogramme, die eine menschliche Identität und
Kommunikation vortäuschen, um Meinung zu beeinflussen. Der Antrag wurde
abgelehnt.
Kritik am NetzDG kam von Internet- und Journalistenorganisationen wie
„Reporter ohne Grenzen“ und vom Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen
(UN) für die Meinungsfreiheit, David Kaye. Sie sehen durch die Regelung
eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Facebook selbst sieht
das Gesetz im Widerspruch zu europäischem Recht. Die EU-Kommission
allerdings verzichtete vorerst auf einen Einspruch.
30 Jun 2017
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