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# taz.de -- Rechtswidrige Inhalte bei Facebook: Selbstkontrolle scheint besser
> Nächste Woche soll das umstrittene „Facebook-Gesetz“ beschlossen werden.
> Womöglich aber in einer stark entschärften Version.
Bild: Trotzdem chillig drauf: Heiko Maas
Heiko Maas’ „Facebook-Gesetz“ wird kommen, aber ist es dann noch Heiko
Maas’ „Facebook-Gesetz“? Trotz anhaltender Kritik wird der Bundestag das
umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wohl in der nächsten Woche
beschließen. Allerdings nicht in der vom Bundesjustizminister vorgelegten
Version. Darauf haben sich SPD- und CDU/CSU-Fraktion am Dienstag
verständigt, sagte die Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl
der taz.
„Wir haben heute zwischen den Koalitionsfraktionen vereinbart, dass das
NetzDG noch kommen und nächste Woche im Bundestag beschlossen werden soll.“
Högl leitet die Verhandlungen aufseiten der SPD. Auch von der
CDU/CSU-Fraktion hieß es, man sei weiterhin gewillt, das Gesetz zu
beschließen. Mit Sicherheit könne man das aber erst nach weiteren
Verhandlungen sagen, so ein Sprecher.
Das NetzDG sollte nächste Woche im Bundestag beschlossen werden. Es handelt
sich um die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause und damit um die
letzte Chance, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durchzubringen.
In einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am Montag hatte
sich jedoch mit acht von zehn geladenen Experten eine übergroße Mehrheit
gegen das Gesetz ausgesprochen.
Die Juristen und Aktivisten hatten erneut auf mögliche Auswirkungen auf die
Meinungsfreiheit hingewiesen und infrage gestellt, ob das Gesetz
verfassungskonform sei. [1][Einige Medien berichteten daraufhin], Heiko
Maas’ Gesetz könnte auf einen Minimalkompromiss zusammengekürzt werden.
Das NetzDG soll in seiner bisherigen Form Netzwerkbetreiber wie Facebook
verpflichten, rechtswidrige Inhalte binnen sieben Tagen zu löschen, sonst
drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Das Gesetz hatte Maas vorgelegt, nachdem
Gespräche zwischen dem Minister und Facebook von Ende 2015 ohne Ergebnisse
geblieben waren.
## Fristen könten ganz verschwinden
Kritik an dem Gesetz kam umgehend, nicht nur von den Lobbygruppen der
Netzwerke, auch aus der Politik, von NetzaktivistInnen und
Medienvertretern. Facebook werde zu einem intransparenten Richter über die
Meinungsfreiheit gemacht, hieß es einerseits – ein Argument, das der
Konzern sich gleich zu eigen machte.
Andere befürchten, dass Facebook in unklaren Fällen aus Angst vor Strafen
zu viel löschen könnte – „Overblocking“ heißt das.
Bereits am Wochenende hatte Maas deshalb bezüglich der Sieben-Tage-Frist
Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass
Fristen ganze aus dem Gesetz verschwinden und vielmehr auf
Selbstregulierung gesetzt wird.
## Nicht so hart wie anfangs angekündigt
Die Fraktionen verhandeln über die Möglichkeit, eine freiwillige
Selbstkontrolle von Netzwerkbetreibern anstelle einer harten gesetzlichen
Regulierung zu setzen. Heißt: Solange sich Facebook freiwillig einer
unabhängigen Regulierungsinstanz (vergleichbar mit dem Jugendmedienschutz)
unterwirft, sind keine Fristsetzungen seitens des Gesetzgebers nötig.
Darüber hinaus soll jedoch das Beschwerdemanagement in jedem Fall
verbessert werden, indem Facebook einen sogenannten
„Zustellungsbeauftragten“ in Deutschland benennen muss. Bisher müssen sich
Opfer von Hasskommentaren nämlich in Irland beschweren.
In jedem Fall wird das Ergebnis nicht mehr das harte Durchgreifen gegen die
Netzriesen sein, mit dem Heiko Maas zunächst angetreten ist. Letztlich
bleiben leichte Verbesserungen in der Transparenz und in der Erreichbarkeit
der Plattformbetreiber – sowie die Hoffnung darauf, dass sich durch
Selbstregulierung für die Betroffenen etwas zum Besseren wendet.
21 Jun 2017
## LINKS
[1] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/heiko-maas-facebook-gesetz-muss-…
## AUTOREN
Peter Weissenburger
## TAGS
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Hasskommentare
Sascha Lobo
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