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# taz.de -- SPD-Politiker über Facebook-Gesetz: „Legale Posts wiederherstell…
> SPD-Politiker Fechner kündigt Rechtsansprüche gegen soziale Netzwerke
> für Bürger an. Damit reagiert seine Partei auf bestehende Kritik am
> NetzDG.
Bild: Hassbotschaften bei Facebook ohne Konsequenzen? Das soll sich mit dem Net…
taz: Herr Fechner, Sie wollen Betroffenen helfen, wenn legale
Meinungsäußerungen von Facebook gelöscht werden. Was ist konkret geplant?
Johannes Fechner: Betroffene Bürger sollen einen Rechtsanspruch gegen
soziale Netzwerke erhalten. Sie können dann verlangen, dass ein zu Unrecht
gelöschter Post wiederhergestellt wird.
Würde das auch für Hetze gelten, die gerade noch legal ist?
Ja, [1][der Maßstab soll das staatliche Recht sein], nicht ein
Unternehmensstandard.
Und wer entscheidet, ob eine Meinungsäußerung noch legal ist?
Wenn ein Nutzer meint, sein Kommentar sei zu Unrecht gelöscht worden,
müsste er das soziale Netzwerk darauf hinweisen. Und wenn das Netzwerk
keine Abhilfe schafft, könnte der Nutzer zu einem staatlichen Gericht gehen
und klagen.
Ist das ein Plan der SPD oder der Koalition?
Das ist ein Plan der SPD, der von unserem derzeitigen Koalitionspartner
CDU/CSU genau so gesehen wird. Diesen Plan wird also wohl jede Regierung
nach der Bundestagswahl umsetzen. Probleme könnte es allenfalls mit der FDP
geben, weil diese eher die Interessen der Internetwirtschaft vertritt.
Am Freitag wurde im Bundestag das [2][Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)]
beschlossen, warum hat die Koalition die geplante Regelung nicht gleich
eingebaut?
Das hätten wir gerne gemacht. Aber wenn wir in das Gesetz eine neue Pflicht
für Unternehmen eingefügt hätten, dann hätten wir das Gesetz bei der EU neu
notifizieren müssen. Wir hätten dann erneut drei Monate warten müssen, ob
es Bedenken der EU-Kommission oder anderer EU-Staaten gibt. Das Gesetz
hätte also nicht mehr in dieser Wahlperiode verabschiedet werden können.
Warum hat die Bundesregierung den Korrekturanspruch nicht von Anfang an im
Gesetz verankert?
Bitte erinnern Sie sich: [3][Wir haben das NetzDG gemacht, weil die
sozialen Netzwerke zu wenig löschen], nicht weil sie zu viel löschen.
Ständig haben die Bürger erlebt, dass sie Facebook und Co. auf strafbare
Hassbotschaften hinweisen und nichts passiert. Deshalb verlangen wir mit
dem NetzDG nun, dass die Netzwerke ein funktionierendes
Beschwerdemanagement einrichten. Allerdings befürchten nun Teile der
Internetcommunity, dass die Netzwerke künftig vorsichtshalber alle
Kommentare löschen, über die sich jemand beschwert, also auch legale
Kommentare. Auf diese weit verbreitete Sorge reagieren wir – auch wenn ich
persönlich diese Sorge für unbegründet halte.
Warum warten Sie nicht einfach ab, ob Facebook künftig wirklich zu viel
löscht?
Das könnten wir. Aber wenn die Sorge um die Meinungsfreiheit so weit
verbreitet ist, dann ist es sinnvoller, schnell zu reagieren.
Können sich Nutzer heute noch nicht dagegen wehren?
Nach meiner Rechtsauffassung muss Facebook heute schon legale Kommentare
stehen lassen. Das ist eine ungeschriebene Pflicht aus dem
Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Wenn soziale Netzwerke in den AGB auf
strengere „Communitystandards“ verweisen, ist das eine unzulässige Klausel.
Bisher gibt es aber noch keine entsprechende Entscheidung des
Bundesgerichtshofs. Es bringt daher mehr Rechtssicherheit, wenn wir den
Restore-Anspruch für unzulässig gelöschte Kommentare ausdrücklich ins
Gesetz schreiben.
4 Jul 2017
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## AUTOREN
Christian Rath
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