# taz.de -- SPD-Politiker über Facebook-Gesetz: „Legale Posts wiederherstell… | |
> SPD-Politiker Fechner kündigt Rechtsansprüche gegen soziale Netzwerke | |
> für Bürger an. Damit reagiert seine Partei auf bestehende Kritik am | |
> NetzDG. | |
Bild: Hassbotschaften bei Facebook ohne Konsequenzen? Das soll sich mit dem Net… | |
taz: Herr Fechner, Sie wollen Betroffenen helfen, wenn legale | |
Meinungsäußerungen von Facebook gelöscht werden. Was ist konkret geplant? | |
Johannes Fechner: Betroffene Bürger sollen einen Rechtsanspruch gegen | |
soziale Netzwerke erhalten. Sie können dann verlangen, dass ein zu Unrecht | |
gelöschter Post wiederhergestellt wird. | |
Würde das auch für Hetze gelten, die gerade noch legal ist? | |
Ja, [1][der Maßstab soll das staatliche Recht sein], nicht ein | |
Unternehmensstandard. | |
Und wer entscheidet, ob eine Meinungsäußerung noch legal ist? | |
Wenn ein Nutzer meint, sein Kommentar sei zu Unrecht gelöscht worden, | |
müsste er das soziale Netzwerk darauf hinweisen. Und wenn das Netzwerk | |
keine Abhilfe schafft, könnte der Nutzer zu einem staatlichen Gericht gehen | |
und klagen. | |
Ist das ein Plan der SPD oder der Koalition? | |
Das ist ein Plan der SPD, der von unserem derzeitigen Koalitionspartner | |
CDU/CSU genau so gesehen wird. Diesen Plan wird also wohl jede Regierung | |
nach der Bundestagswahl umsetzen. Probleme könnte es allenfalls mit der FDP | |
geben, weil diese eher die Interessen der Internetwirtschaft vertritt. | |
Am Freitag wurde im Bundestag das [2][Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)] | |
beschlossen, warum hat die Koalition die geplante Regelung nicht gleich | |
eingebaut? | |
Das hätten wir gerne gemacht. Aber wenn wir in das Gesetz eine neue Pflicht | |
für Unternehmen eingefügt hätten, dann hätten wir das Gesetz bei der EU neu | |
notifizieren müssen. Wir hätten dann erneut drei Monate warten müssen, ob | |
es Bedenken der EU-Kommission oder anderer EU-Staaten gibt. Das Gesetz | |
hätte also nicht mehr in dieser Wahlperiode verabschiedet werden können. | |
Warum hat die Bundesregierung den Korrekturanspruch nicht von Anfang an im | |
Gesetz verankert? | |
Bitte erinnern Sie sich: [3][Wir haben das NetzDG gemacht, weil die | |
sozialen Netzwerke zu wenig löschen], nicht weil sie zu viel löschen. | |
Ständig haben die Bürger erlebt, dass sie Facebook und Co. auf strafbare | |
Hassbotschaften hinweisen und nichts passiert. Deshalb verlangen wir mit | |
dem NetzDG nun, dass die Netzwerke ein funktionierendes | |
Beschwerdemanagement einrichten. Allerdings befürchten nun Teile der | |
Internetcommunity, dass die Netzwerke künftig vorsichtshalber alle | |
Kommentare löschen, über die sich jemand beschwert, also auch legale | |
Kommentare. Auf diese weit verbreitete Sorge reagieren wir – auch wenn ich | |
persönlich diese Sorge für unbegründet halte. | |
Warum warten Sie nicht einfach ab, ob Facebook künftig wirklich zu viel | |
löscht? | |
Das könnten wir. Aber wenn die Sorge um die Meinungsfreiheit so weit | |
verbreitet ist, dann ist es sinnvoller, schnell zu reagieren. | |
Können sich Nutzer heute noch nicht dagegen wehren? | |
Nach meiner Rechtsauffassung muss Facebook heute schon legale Kommentare | |
stehen lassen. Das ist eine ungeschriebene Pflicht aus dem | |
Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Wenn soziale Netzwerke in den AGB auf | |
strengere „Communitystandards“ verweisen, ist das eine unzulässige Klausel. | |
Bisher gibt es aber noch keine entsprechende Entscheidung des | |
Bundesgerichtshofs. Es bringt daher mehr Rechtssicherheit, wenn wir den | |
Restore-Anspruch für unzulässig gelöschte Kommentare ausdrücklich ins | |
Gesetz schreiben. | |
4 Jul 2017 | |
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