| # taz.de -- SPD-Politiker über Facebook-Gesetz: „Legale Posts wiederherstell… | |
| > SPD-Politiker Fechner kündigt Rechtsansprüche gegen soziale Netzwerke | |
| > für Bürger an. Damit reagiert seine Partei auf bestehende Kritik am | |
| > NetzDG. | |
| Bild: Hassbotschaften bei Facebook ohne Konsequenzen? Das soll sich mit dem Net… | |
| taz: Herr Fechner, Sie wollen Betroffenen helfen, wenn legale | |
| Meinungsäußerungen von Facebook gelöscht werden. Was ist konkret geplant? | |
| Johannes Fechner: Betroffene Bürger sollen einen Rechtsanspruch gegen | |
| soziale Netzwerke erhalten. Sie können dann verlangen, dass ein zu Unrecht | |
| gelöschter Post wiederhergestellt wird. | |
| Würde das auch für Hetze gelten, die gerade noch legal ist? | |
| Ja, [1][der Maßstab soll das staatliche Recht sein], nicht ein | |
| Unternehmensstandard. | |
| Und wer entscheidet, ob eine Meinungsäußerung noch legal ist? | |
| Wenn ein Nutzer meint, sein Kommentar sei zu Unrecht gelöscht worden, | |
| müsste er das soziale Netzwerk darauf hinweisen. Und wenn das Netzwerk | |
| keine Abhilfe schafft, könnte der Nutzer zu einem staatlichen Gericht gehen | |
| und klagen. | |
| Ist das ein Plan der SPD oder der Koalition? | |
| Das ist ein Plan der SPD, der von unserem derzeitigen Koalitionspartner | |
| CDU/CSU genau so gesehen wird. Diesen Plan wird also wohl jede Regierung | |
| nach der Bundestagswahl umsetzen. Probleme könnte es allenfalls mit der FDP | |
| geben, weil diese eher die Interessen der Internetwirtschaft vertritt. | |
| Am Freitag wurde im Bundestag das [2][Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)] | |
| beschlossen, warum hat die Koalition die geplante Regelung nicht gleich | |
| eingebaut? | |
| Das hätten wir gerne gemacht. Aber wenn wir in das Gesetz eine neue Pflicht | |
| für Unternehmen eingefügt hätten, dann hätten wir das Gesetz bei der EU neu | |
| notifizieren müssen. Wir hätten dann erneut drei Monate warten müssen, ob | |
| es Bedenken der EU-Kommission oder anderer EU-Staaten gibt. Das Gesetz | |
| hätte also nicht mehr in dieser Wahlperiode verabschiedet werden können. | |
| Warum hat die Bundesregierung den Korrekturanspruch nicht von Anfang an im | |
| Gesetz verankert? | |
| Bitte erinnern Sie sich: [3][Wir haben das NetzDG gemacht, weil die | |
| sozialen Netzwerke zu wenig löschen], nicht weil sie zu viel löschen. | |
| Ständig haben die Bürger erlebt, dass sie Facebook und Co. auf strafbare | |
| Hassbotschaften hinweisen und nichts passiert. Deshalb verlangen wir mit | |
| dem NetzDG nun, dass die Netzwerke ein funktionierendes | |
| Beschwerdemanagement einrichten. Allerdings befürchten nun Teile der | |
| Internetcommunity, dass die Netzwerke künftig vorsichtshalber alle | |
| Kommentare löschen, über die sich jemand beschwert, also auch legale | |
| Kommentare. Auf diese weit verbreitete Sorge reagieren wir – auch wenn ich | |
| persönlich diese Sorge für unbegründet halte. | |
| Warum warten Sie nicht einfach ab, ob Facebook künftig wirklich zu viel | |
| löscht? | |
| Das könnten wir. Aber wenn die Sorge um die Meinungsfreiheit so weit | |
| verbreitet ist, dann ist es sinnvoller, schnell zu reagieren. | |
| Können sich Nutzer heute noch nicht dagegen wehren? | |
| Nach meiner Rechtsauffassung muss Facebook heute schon legale Kommentare | |
| stehen lassen. Das ist eine ungeschriebene Pflicht aus dem | |
| Vertragsverhältnis mit dem Kunden. Wenn soziale Netzwerke in den AGB auf | |
| strengere „Communitystandards“ verweisen, ist das eine unzulässige Klausel. | |
| Bisher gibt es aber noch keine entsprechende Entscheidung des | |
| Bundesgerichtshofs. Es bringt daher mehr Rechtssicherheit, wenn wir den | |
| Restore-Anspruch für unzulässig gelöschte Kommentare ausdrücklich ins | |
| Gesetz schreiben. | |
| 4 Jul 2017 | |
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