| # taz.de -- Kritik am Netzdurchsetzungsgesetz: Maas verteidigt NetzDG | |
| > Seit Jahresbeginn müssen Online-Netzwerke stärker gegen Hassreden | |
| > vorgehen. Kritiker sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr. Der | |
| > Justizminister nicht. | |
| Bild: „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Straftaten“, sagt Justi… | |
| Berlin epd | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat das Gesetz gegen | |
| Hass im Internet gegen Kritik verteidigt. „Die Meinungsfreiheit schützt | |
| auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist | |
| kein Freibrief, um Straftaten zu begehen“, sagte Maas der Bild-Zeitung. | |
| Soziale Netzwerke müssten sich „wie jeder andere auch an unser Recht | |
| halten“, betonte der Justizminister. | |
| „Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die | |
| Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind | |
| Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen“, erklärte Maas. Facebook, | |
| Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass ihre Plattformen | |
| für Straftaten missbraucht werden. | |
| Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke | |
| zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichtet, | |
| gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. Kritiker sehen in dem Gesetz eine | |
| Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie befürchten, dass die Plattformen | |
| gemeldete Beiträge aufgrund der drohenden Bußgelder voreilig löschen. | |
| Vor wenigen Tagen hatte Twitter vorübergehend das Profil der | |
| AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch gesperrt. Hintergrund [1][war | |
| ein Tweet], in dem sich Storch über einen arabischsprachigen Tweet der | |
| Kölner Polizei zu Silvester geärgert und laut Medienberichten von | |
| „barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ | |
| geschrieben hatte. Die AfD nutzte den Fall, um ihre Kritik am | |
| Netzwerkdurchsetzungs-gesetz zu erneuern. | |
| 4 Jan 2018 | |
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