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# taz.de -- Kritik am Netzdurchsetzungsgesetz: Maas verteidigt NetzDG
> Seit Jahresbeginn müssen Online-Netzwerke stärker gegen Hassreden
> vorgehen. Kritiker sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr. Der
> Justizminister nicht.
Bild: „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Straftaten“, sagt Justi…
Berlin epd | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat das Gesetz gegen
Hass im Internet gegen Kritik verteidigt. „Die Meinungsfreiheit schützt
auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist
kein Freibrief, um Straftaten zu begehen“, sagte Maas der Bild-Zeitung.
Soziale Netzwerke müssten sich „wie jeder andere auch an unser Recht
halten“, betonte der Justizminister.
„Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die
Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind
Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen“, erklärte Maas. Facebook,
Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass ihre Plattformen
für Straftaten missbraucht werden.
Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke
zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichtet,
gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. Kritiker sehen in dem Gesetz eine
Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie befürchten, dass die Plattformen
gemeldete Beiträge aufgrund der drohenden Bußgelder voreilig löschen.
Vor wenigen Tagen hatte Twitter vorübergehend das Profil der
AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch gesperrt. Hintergrund [1][war
ein Tweet], in dem sich Storch über einen arabischsprachigen Tweet der
Kölner Polizei zu Silvester geärgert und laut Medienberichten von
„barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“
geschrieben hatte. Die AfD nutzte den Fall, um ihre Kritik am
Netzwerkdurchsetzungs-gesetz zu erneuern.
4 Jan 2018
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[1] /Volksverhetzender-Tweet/!5473777
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