# taz.de -- Kritik am Netzdurchsetzungsgesetz: Maas verteidigt NetzDG | |
> Seit Jahresbeginn müssen Online-Netzwerke stärker gegen Hassreden | |
> vorgehen. Kritiker sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr. Der | |
> Justizminister nicht. | |
Bild: „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Straftaten“, sagt Justi… | |
BERLIN epd | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat das Gesetz gegen | |
Hass im Internet gegen Kritik verteidigt. „Die Meinungsfreiheit schützt | |
auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist | |
kein Freibrief, um Straftaten zu begehen“, sagte Maas der Bild-Zeitung. | |
Soziale Netzwerke müssten sich „wie jeder andere auch an unser Recht | |
halten“, betonte der Justizminister. | |
„Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die | |
Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind | |
Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen“, erklärte Maas. Facebook, | |
Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass ihre Plattformen | |
für Straftaten missbraucht werden. | |
Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke | |
zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflichtet, | |
gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. Kritiker sehen in dem Gesetz eine | |
Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie befürchten, dass die Plattformen | |
gemeldete Beiträge aufgrund der drohenden Bußgelder voreilig löschen. | |
Vor wenigen Tagen hatte Twitter vorübergehend das Profil der | |
AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch gesperrt. Hintergrund [1][war | |
ein Tweet], in dem sich Storch über einen arabischsprachigen Tweet der | |
Kölner Polizei zu Silvester geärgert und laut Medienberichten von | |
„barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ | |
geschrieben hatte. Die AfD nutzte den Fall, um ihre Kritik am | |
Netzwerkdurchsetzungs-gesetz zu erneuern. | |
4 Jan 2018 | |
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