# taz.de -- Volksverhetzender Tweet: Strafanzeige gegen Beatrix von Storch | |
> Gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete wurde Anzeige erstattet – von der | |
> Polizei. Von Storch hatte über einen arabischsprachigen Tweet gehetzt. | |
Bild: Kriegt Ärger: Beatrix von Storch | |
KÖLN epd | Die Kölner Polizei hat gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete | |
Beatrix von Storch Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Dies bestätigte | |
eine Polizeisprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag. | |
Hintergrund ist eine Reaktion der Politikerin auf eine Silvester-Botschaft | |
der Kölner Polizei in arabischer Sprache beim Kurznachrichtendienst | |
Twitter. | |
Dort hatte sie Medienberichten zufolge gepostet: „Wieso twittert eine | |
offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, | |
muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden zu besänftigen?“ Der | |
Kurznachrichtendienst sperrte kurzzeitig ihr Profil. | |
Der Tweet ist auf Storchs Twitterseite verschwunden. Wie die [1][FAZ | |
berichtet], veröffentlichte von Storch über ihren Facebook-Account einen | |
Handy-Screenshot, die den Tweet und eine Mitteilung des | |
Kurznachrichtendiensts an sie zeigen. Aus ihm geht hervor, dass Twitter den | |
abgesetzten Tweet als einen Verstoß gegen seine Regeln über Hass-Inhalte | |
sieht. Für eine Reaktion sei der Kurznachrichtendienst nicht erreichbar | |
gewesen, schreibt die FAZ. | |
Die Kölner Polizei hatte an Silvester allen Menschen in der Stadtregion | |
Köln, Leverkusen sowie darüber hinaus einen guten Rutsch ins neue Jahr 2018 | |
gewünscht. „Wir entscheiden sukzessiv, welche Sprachen wir verwenden“, | |
erklärte die Polizeisprecherin. In diesem Fall hatte die Polizei die | |
Nachricht auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch gesendet. | |
Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, von | |
Nutzern gemeldete Beiträge mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen | |
24 Stunden zu löschen. Nicht eindeutige Fälle können die Plattformen einer | |
Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle übergeben. Zudem müssen sie | |
einen Ansprechpartner für Beschwerden nennen, der innerhalb von 48 Stunden | |
auf Auskunftsersuchen reagiert. Bei Verstößen kann das Bundesamt für Justiz | |
Bußgeldverfahren gegen die Plattformbetreiber einleiten. | |
2 Jan 2018 | |
## LINKS | |
[1] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/netzdg-beatrix-von-storch-und-ali… | |
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