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# taz.de -- Volksverhetzender Tweet: Strafanzeige gegen Beatrix von Storch
> Gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete wurde Anzeige erstattet – von der
> Polizei. Von Storch hatte über einen arabischsprachigen Tweet gehetzt.
Bild: Kriegt Ärger: Beatrix von Storch
Köln epd | Die Kölner Polizei hat gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete
Beatrix von Storch Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Dies bestätigte
eine Polizeisprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag.
Hintergrund ist eine Reaktion der Politikerin auf eine Silvester-Botschaft
der Kölner Polizei in arabischer Sprache beim Kurznachrichtendienst
Twitter.
Dort hatte sie Medienberichten zufolge gepostet: „Wieso twittert eine
offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen,
muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden zu besänftigen?“ Der
Kurznachrichtendienst sperrte kurzzeitig ihr Profil.
Der Tweet ist auf Storchs Twitterseite verschwunden. Wie die [1][FAZ
berichtet], veröffentlichte von Storch über ihren Facebook-Account einen
Handy-Screenshot, die den Tweet und eine Mitteilung des
Kurznachrichtendiensts an sie zeigen. Aus ihm geht hervor, dass Twitter den
abgesetzten Tweet als einen Verstoß gegen seine Regeln über Hass-Inhalte
sieht. Für eine Reaktion sei der Kurznachrichtendienst nicht erreichbar
gewesen, schreibt die FAZ.
Die Kölner Polizei hatte an Silvester allen Menschen in der Stadtregion
Köln, Leverkusen sowie darüber hinaus einen guten Rutsch ins neue Jahr 2018
gewünscht. „Wir entscheiden sukzessiv, welche Sprachen wir verwenden“,
erklärte die Polizeisprecherin. In diesem Fall hatte die Polizei die
Nachricht auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch gesendet.
Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, von
Nutzern gemeldete Beiträge mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen
24 Stunden zu löschen. Nicht eindeutige Fälle können die Plattformen einer
Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle übergeben. Zudem müssen sie
einen Ansprechpartner für Beschwerden nennen, der innerhalb von 48 Stunden
auf Auskunftsersuchen reagiert. Bei Verstößen kann das Bundesamt für Justiz
Bußgeldverfahren gegen die Plattformbetreiber einleiten.
2 Jan 2018
## LINKS
[1] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/netzdg-beatrix-von-storch-und-ali…
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