Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Hasspost-Prozess in Saarbrücken: taz gewinnt gegen „8x9 mm“-Ma…
> Ein Mann, der von Gewalt gegen „Genderlesben“ spricht, darf weiter
> namentlich genannt werden. Er hatte gegen die Berichterstattung geklagt.
Bild: Wer online zu Gewalt aufruft, darf nicht auf Anonymität höffen
Saarbrücken taz | Die taz darf den Namen eines Mannes, der auf Facebook
einen Mord gebilligt hatte, weiterhin [1][in ihrer Berichterstattung]
nennen. Das hat das Oberlandesgericht Saarland heute in einem wichtigem
Grundsatzurteil entschieden.
Der Kläger Eduard Schritter, ein Vermögensberater aus dem Saarland, hatte
im Juli 2014 auf der Facebook-Seite des Schriftstellers Akif Pirinçci
gepostet: „Was bliebe, wäre diesen Genderlesben und Politikern jeweils 8x9
mm in das dumme Gehirn zu jagen. Das könnte ich und viele andere zwar
(vollkommen problemlos!) tun – und dieser Abschaum hätte es auch 100%ig
verdient – aber für uns gilt, dass wir als Familienväter unsere Familien
nicht alleine lassen wollen für zwanzig Jahre.“
Schritter hatte später behauptet, sein Facebook-Account sei gehackt und der
Post von einem unbekannten Autor verfasst worden. Er verlangte von der taz
und dem Deutsch-Türkischen Journal, das ebenfalls über den Fall berichtet
hatte, seinen Namen aus den jeweiligen im Internet veröffentlichten
Berichten zu löschen.
Dieses Verlangen wies das Gericht nun zurück: „Dabei war insbesondere von
Bedeutung, dass der Senat nach einer Anhörung des Klägers zu der
Überzeugung gelangt ist, dass dieser die von seinem Facebook-Account
abgesetzte Hassbotschaft selbst verfasst hat“, schreibt das Saarländische
OLG. Somit sei Schritter mit seiner Botschaft selbst an die Öffentlichkeit
gegangen.
Da es zudem zur Aufgabe der Presse gehöre, „Verfehlungen – auch konkreter
Personen – aufzuzeigen, darf sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht
grundsätzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung verwiesen werden“,
heißt es im Urteil. Die weitere Onlinebereitstellung der Beiträge sei noch
nicht mit einer „unzumutbaren Beeinträchtigung des Klägers verbunden“.
Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken, das dem Kläger in erster Instanz
recht gegeben hatte, wurde aufgehoben. Eine Revision ließ das Saarländische
OLG nicht zu.
(Aktenzeichen: 5 U 17/16)
30 Jun 2017
## LINKS
[1] /!5037014
## AUTOREN
Martin Reeh
## TAGS
Hate Speech
Schwerpunkt Meta
Gewalt
Akif Pirinçci
Heiko Maas
Hate Speech
## ARTIKEL ZUM THEMA
Geldstrafe für Akif Pirinçci: Volksverhetzer hat nichts gelernt
Akif Pirinçci wurde in Dresden wegen einer Pegida-Hassrede zu einer
Geldstrafe verurteilt. Kleinlaut akzeptierte der Autor den Strafbefehl.
Kommentar Hatespeech auf Facebook: Maas macht Dampf
Online-Netzwerke tun zu wenig, um Strafbares schnell zu entfernen. Der
Bußgeld-Vorschlag des Justizministers präzisiert, was „unverzüglich“ hei…
Yahoo kämpft gegen Hate Speech: „… sie erschießen …“
Yahoo will Hasskommentare löschen, ohne dabei unverfängliche Posts zu
erwischen. Noch hat die Technik aber Grenzen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.