| # taz.de -- Hasspost-Prozess in Saarbrücken: taz gewinnt gegen „8x9 mm“-Ma… | |
| > Ein Mann, der von Gewalt gegen „Genderlesben“ spricht, darf weiter | |
| > namentlich genannt werden. Er hatte gegen die Berichterstattung geklagt. | |
| Bild: Wer online zu Gewalt aufruft, darf nicht auf Anonymität höffen | |
| Saarbrücken taz | Die taz darf den Namen eines Mannes, der auf Facebook | |
| einen Mord gebilligt hatte, weiterhin [1][in ihrer Berichterstattung] | |
| nennen. Das hat das Oberlandesgericht Saarland heute in einem wichtigem | |
| Grundsatzurteil entschieden. | |
| Der Kläger Eduard Schritter, ein Vermögensberater aus dem Saarland, hatte | |
| im Juli 2014 auf der Facebook-Seite des Schriftstellers Akif Pirinçci | |
| gepostet: „Was bliebe, wäre diesen Genderlesben und Politikern jeweils 8x9 | |
| mm in das dumme Gehirn zu jagen. Das könnte ich und viele andere zwar | |
| (vollkommen problemlos!) tun – und dieser Abschaum hätte es auch 100%ig | |
| verdient – aber für uns gilt, dass wir als Familienväter unsere Familien | |
| nicht alleine lassen wollen für zwanzig Jahre.“ | |
| Schritter hatte später behauptet, sein Facebook-Account sei gehackt und der | |
| Post von einem unbekannten Autor verfasst worden. Er verlangte von der taz | |
| und dem Deutsch-Türkischen Journal, das ebenfalls über den Fall berichtet | |
| hatte, seinen Namen aus den jeweiligen im Internet veröffentlichten | |
| Berichten zu löschen. | |
| Dieses Verlangen wies das Gericht nun zurück: „Dabei war insbesondere von | |
| Bedeutung, dass der Senat nach einer Anhörung des Klägers zu der | |
| Überzeugung gelangt ist, dass dieser die von seinem Facebook-Account | |
| abgesetzte Hassbotschaft selbst verfasst hat“, schreibt das Saarländische | |
| OLG. Somit sei Schritter mit seiner Botschaft selbst an die Öffentlichkeit | |
| gegangen. | |
| Da es zudem zur Aufgabe der Presse gehöre, „Verfehlungen – auch konkreter | |
| Personen – aufzuzeigen, darf sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht | |
| grundsätzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung verwiesen werden“, | |
| heißt es im Urteil. Die weitere Onlinebereitstellung der Beiträge sei noch | |
| nicht mit einer „unzumutbaren Beeinträchtigung des Klägers verbunden“. | |
| Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken, das dem Kläger in erster Instanz | |
| recht gegeben hatte, wurde aufgehoben. Eine Revision ließ das Saarländische | |
| OLG nicht zu. | |
| (Aktenzeichen: 5 U 17/16) | |
| 30 Jun 2017 | |
| ## LINKS | |
| [1] /!5037014 | |
| ## AUTOREN | |
| Martin Reeh | |
| ## TAGS | |
| Hate Speech | |
| Schwerpunkt Meta | |
| Gewalt | |
| Akif Pirinçci | |
| Heiko Maas | |
| Hate Speech | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Geldstrafe für Akif Pirinçci: Volksverhetzer hat nichts gelernt | |
| Akif Pirinçci wurde in Dresden wegen einer Pegida-Hassrede zu einer | |
| Geldstrafe verurteilt. Kleinlaut akzeptierte der Autor den Strafbefehl. | |
| Kommentar Hatespeech auf Facebook: Maas macht Dampf | |
| Online-Netzwerke tun zu wenig, um Strafbares schnell zu entfernen. Der | |
| Bußgeld-Vorschlag des Justizministers präzisiert, was „unverzüglich“ hei… | |
| Yahoo kämpft gegen Hate Speech: „… sie erschießen …“ | |
| Yahoo will Hasskommentare löschen, ohne dabei unverfängliche Posts zu | |
| erwischen. Noch hat die Technik aber Grenzen. |