| # taz.de -- Hasskommentare im Internet: Richterbund kritisiert Gesetzentwurf | |
| > Die Vorschläge von Justizminister Heiko Maas gehen den Richtern nicht | |
| > weit genug. Sie fordern verbindliche Auskunftsstellen und eine Herausgabe | |
| > von Täternamen. | |
| Bild: Hashtag „Hass“ eingeben und dann erstmal fett abhaten: Hasskommentato… | |
| Hannover epd | Der Deutsche Richterbund kritisiert den Gesetzentwurf, mit | |
| dem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hasskriminalität in | |
| sozialen Netzwerken vorgehen will. „Die Vorschläge des Ministers greifen zu | |
| kurz“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, | |
| dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. | |
| „Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf | |
| gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der | |
| muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können“, fügte | |
| Rebehn hinzu. | |
| Bisher hätten die Staatsanwaltschaften aber immer wieder Probleme, | |
| Auskünfte von den Netzwerken über die Identität anonymer Hetzer zu | |
| bekommen. „Es braucht verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im | |
| Inland, die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger | |
| reagieren“, forderte der Vertreter des Richterbundes. Der Gesetzentwurf von | |
| Heiko Maas sehe diese Auskunftsstellen zwar vor, sie blieben im Ergebnis | |
| aber freiwillig, weil keine Sanktion drohe, wenn sie nicht eingerichtet | |
| würden. | |
| Der Richterbund fordert weiter, den Opfern von Hassbotschaften einen | |
| direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke zu geben, um die Namen | |
| anonymer Verfasser zu erfahren. „Wer im Netz verleumdet oder beleidigt | |
| wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf | |
| Unterlassen oder Schadensersatz klagt.“ | |
| Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von | |
| Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. „Es macht auf die Täter | |
| weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden, | |
| sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen | |
| drohen“, betonte Rebehn. | |
| Der Gesetzentwurf von Maas sieht harte Geldstrafen für soziale Netzwerke | |
| vor, wenn sie nach Beschwerden strafbare Hasskommentare oder | |
| Falschmeldungen nicht oder zu spät löschen. Für einen Verstoß gegen die im | |
| Entwurf genannten Löschfristen sollen bis zu fünf Millionen Euro fällig | |
| werden. Unternehmen, die kein ausreichendes oder gar kein | |
| Beschwerdemanagement aufgebaut haben, drohen bis zu 50 Millionen Euro | |
| Strafe. | |
| 20 Mar 2017 | |
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