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# taz.de -- Hasskommentare im Internet: Richterbund kritisiert Gesetzentwurf
> Die Vorschläge von Justizminister Heiko Maas gehen den Richtern nicht
> weit genug. Sie fordern verbindliche Auskunftsstellen und eine Herausgabe
> von Täternamen.
Bild: Hashtag „Hass“ eingeben und dann erstmal fett abhaten: Hasskommentato…
Hannover epd | Der Deutsche Richterbund kritisiert den Gesetzentwurf, mit
dem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hasskriminalität in
sozialen Netzwerken vorgehen will. „Die Vorschläge des Ministers greifen zu
kurz“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn,
dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.
„Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf
gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der
muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können“, fügte
Rebehn hinzu.
Bisher hätten die Staatsanwaltschaften aber immer wieder Probleme,
Auskünfte von den Netzwerken über die Identität anonymer Hetzer zu
bekommen. „Es braucht verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im
Inland, die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger
reagieren“, forderte der Vertreter des Richterbundes. Der Gesetzentwurf von
Heiko Maas sehe diese Auskunftsstellen zwar vor, sie blieben im Ergebnis
aber freiwillig, weil keine Sanktion drohe, wenn sie nicht eingerichtet
würden.
Der Richterbund fordert weiter, den Opfern von Hassbotschaften einen
direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke zu geben, um die Namen
anonymer Verfasser zu erfahren. „Wer im Netz verleumdet oder beleidigt
wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf
Unterlassen oder Schadensersatz klagt.“
Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von
Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. „Es macht auf die Täter
weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden,
sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen
drohen“, betonte Rebehn.
Der Gesetzentwurf von Maas sieht harte Geldstrafen für soziale Netzwerke
vor, wenn sie nach Beschwerden strafbare Hasskommentare oder
Falschmeldungen nicht oder zu spät löschen. Für einen Verstoß gegen die im
Entwurf genannten Löschfristen sollen bis zu fünf Millionen Euro fällig
werden. Unternehmen, die kein ausreichendes oder gar kein
Beschwerdemanagement aufgebaut haben, drohen bis zu 50 Millionen Euro
Strafe.
20 Mar 2017
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