# taz.de -- Hasskommentare im Internet: Richterbund kritisiert Gesetzentwurf | |
> Die Vorschläge von Justizminister Heiko Maas gehen den Richtern nicht | |
> weit genug. Sie fordern verbindliche Auskunftsstellen und eine Herausgabe | |
> von Täternamen. | |
Bild: Hashtag „Hass“ eingeben und dann erstmal fett abhaten: Hasskommentato… | |
Hannover epd | Der Deutsche Richterbund kritisiert den Gesetzentwurf, mit | |
dem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hasskriminalität in | |
sozialen Netzwerken vorgehen will. „Die Vorschläge des Ministers greifen zu | |
kurz“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, | |
dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. | |
„Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, kann nur eine Säule im Kampf | |
gegen Hass und Hetze im Netz sein. Wer strafbare Inhalte online stellt, der | |
muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können“, fügte | |
Rebehn hinzu. | |
Bisher hätten die Staatsanwaltschaften aber immer wieder Probleme, | |
Auskünfte von den Netzwerken über die Identität anonymer Hetzer zu | |
bekommen. „Es braucht verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im | |
Inland, die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger | |
reagieren“, forderte der Vertreter des Richterbundes. Der Gesetzentwurf von | |
Heiko Maas sehe diese Auskunftsstellen zwar vor, sie blieben im Ergebnis | |
aber freiwillig, weil keine Sanktion drohe, wenn sie nicht eingerichtet | |
würden. | |
Der Richterbund fordert weiter, den Opfern von Hassbotschaften einen | |
direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke zu geben, um die Namen | |
anonymer Verfasser zu erfahren. „Wer im Netz verleumdet oder beleidigt | |
wird, der muss sich dagegen effektiv wehren können, indem er etwa auf | |
Unterlassen oder Schadensersatz klagt.“ | |
Die Netzwerke müssten verpflichtet werden, die Namen anonymer Verfasser von | |
Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben. „Es macht auf die Täter | |
weitaus mehr Eindruck, wenn ihre Hasskommentare nicht nur gelöscht werden, | |
sondern ihnen auch empfindliche Strafen oder Schadensersatzforderungen | |
drohen“, betonte Rebehn. | |
Der Gesetzentwurf von Maas sieht harte Geldstrafen für soziale Netzwerke | |
vor, wenn sie nach Beschwerden strafbare Hasskommentare oder | |
Falschmeldungen nicht oder zu spät löschen. Für einen Verstoß gegen die im | |
Entwurf genannten Löschfristen sollen bis zu fünf Millionen Euro fällig | |
werden. Unternehmen, die kein ausreichendes oder gar kein | |
Beschwerdemanagement aufgebaut haben, drohen bis zu 50 Millionen Euro | |
Strafe. | |
20 Mar 2017 | |
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