| # taz.de -- EuGH-Urteil zu „Safe Harbor“: Daten in den USA nicht sicher | |
| > Der EuGH hat den „Safe Harbor“-Beschluss der EU für ungültig erklärt. … | |
| > unbeschränkte Zugriff der NSA verletze europäische Grundrechte. | |
| Bild: Kein sicherer Hafen: Datenschutz in den USA. | |
| Karlsruhe taz | Die EU-Kommission hat Firmen zu Unrecht erlaubt, Daten in | |
| die USA zu transferieren. Der „Safe Harbor“-Beschluss aus dem Jahr 2000 ist | |
| ungültig. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das | |
| Urteil wird nach einer Übergangszeit weitreichende Folgen haben. | |
| Ausgelöst hat den Rechtsstreit der österreichische Datenschutz-Aktivist Max | |
| Schrems. Er wollte nach den Snowden-Enthüllungen 2013 erreichen, dass | |
| Facebook keine Daten mehr in die USA überträgt. Er wandte sich deshalb an | |
| die irische Datenschutzbehörde, die für Facebooks europäische Aktivitäten | |
| zuständig ist. Die Behörde lehnte jedoch jede Prüfung ab, da sie an einen | |
| Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 gebunden sei. | |
| In diesem „Safe Harbor“-Beschluss hat die EU-Kommission nach Absprache mit | |
| der US-Regierung bestimmte Datenschutz-Mindeststandards definiert. Wenn | |
| sich US-Firmen an diese Standards halten, gelten sie als „sicherer Hafen“ | |
| und die übermittlung europäischer Daten ist zulässig. Dagegen klagte | |
| Schrems und der irische High Court hat daraufhin den EuGH eingeschaltet. | |
| In einem spektakulären Grundsatzurteil hat der EuGH nun den „Safe | |
| Harbor“-Beschluss für ungültig erklärt. Die Richter stützten sich dabei a… | |
| drei Argumente. Erstens habe die Kommission nur von US-Unternehmen die | |
| Einhaltung bestimmter Datenschutzstandards verlangt, nicht aber von den | |
| US-Behörden. Das war ein Fehler, weil US-Geheimdienste wie die NSA nach | |
| US-Recht nahezu unbegrenzt auf Kommunikationsdaten zugreifen können. Ein so | |
| weitgehender Zugriff auf Kommunikationsinhalte verletzte den „Wesensgehalt | |
| des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens“, so der EuGH. | |
| Zweitens moniert der EU-Gerichtshof, dass europäische Bürger in den USA | |
| keinen Rechtsbehelf haben, um eine Löschung oder Berichtigung ihrer Daten | |
| zu verlangen. Das verletze „den Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen | |
| gerichtlichen Rechtsschutz“. | |
| Drittens hätte die EU-Kommission den nationalen Datenschutzbehörden nicht | |
| verbieten dürfen, den Datenfluss in die USA selbst zu kontrollieren. Dies | |
| habe die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden verletzt. | |
| ## Facebook kann den Schutz vor der NSA nicht garantieren | |
| Wie geht es nun weiter? Grundsätzlich gilt die Vorgabe der | |
| EU-Datenschutzrichtlinie von 1995: Daten von EU-Bürgern dürfen nur dann ins | |
| Ausland übermittelt werden, wenn dort ein angemessenes Datenschutzniveau | |
| besteht. Die EU-Kommission hat dies bisher nur wenigen Staaten wie Kanada | |
| attestiert, nicht aber den USA. Deshalb wurde im Jahr 2000 die „Safe | |
| Harbor“-Lösung für US-Unternehmen gefunden, die aber jetzt für unwirksam | |
| erklärt wurde. Auf dieser Grundlage kann Facebook ab sofort also keine | |
| Daten mehr in die USA übermitteln. | |
| Zunächst werden Datenübertragungen in die USA noch möglich sein, wenn | |
| Facebook seinen Mitgliedern vertraglich ein angemessenes Datenschutzniveau | |
| zusichert. Hierfür kann Facebook seinen Mitgliedern zwar keine Bedingungen | |
| diktieren. Allerdings hat die EU-Kommssion 2000 und 2010 konkrete | |
| Standardvertragsklauseln veröffentlicht, die interessierte Unternehmen | |
| nutzen können. | |
| Diese Klauseln sind aber keine wirkliche Lösung. Denn sie gehen auf die | |
| jetzt entscheidenden Punkte nicht ein und können es auch gar nicht. | |
| Facebook kann als Unternehmen nicht zusichern, dass die NSA nicht auf Daten | |
| zugreift. Und Facebook kann seinen europäischen Mitgliedern auch kein | |
| Klagerecht in den USA verschaffen. Deshalb genügen wohl auch die | |
| Standardvertragsklauseln nicht den Anforderungen der | |
| EU-Datenschutzrichtlinie. Sie bleiben allerdings noch anwendbar, bis der | |
| EuGH sie ausdrücklich für unwirksam erklärt. Das kann bis zu zwei Jahre | |
| dauern - wenn jemand sofort dagegen klagt. Ein derartiges Klagerecht hat | |
| laut EuGH nun auch die irische Datenschutzbehörde. | |
| Und wenn auch die Vertragsklauseln gekippt sind? Dann muss entweder | |
| Facebook die Daten seiner europäischen Mitglieder künftig in Europa | |
| verarbeiten oder die USA muss ihr Datenschutzrecht an europäische | |
| Vorstellungen anpassen. Ersteres dürfte wahrscheinlicher sein. Denn wer | |
| glaubt schon, dass die USA ihren Geheimdiensten verbieten, unbegrenzt auf | |
| Daten von Europäern zuzugreifen, die in den USA gespeichert sind. | |
| Das alles gilt natürlich nicht nur für Facebook, sondern auch für viele | |
| andere Unternehmen, die Daten bisher aus Europa in die USA transferieren | |
| (Az.: C-362/14). | |
| 6 Oct 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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