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# taz.de -- EuGH-Gutachten zu Facebook-Daten: US-Server sind kein „sicherer H…
> Etappensieg für Datenschutz-Aktivisten: Die Daten von EU-Bürgern sind
> laut Europäischem Gerichtshof angesichts des NSA-Skandals nicht
> angemessen geschützt.
Bild: Max Schrems kämpft seit Jahren gegen Facebook. Hier: Logo an der Hamburg…
Luxemburg afp | Im Streit mit [1][Facebook hat der österreichische
Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems] einen wichtigen Etappensieg
errungen: Nach einem am Mittwoch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg vorgelegten richterlichen Rechtsgutachten sind Server in den USA
kein „sicherer Hafen“ für die Daten von EU-Bürgern.
Die irischen Datenschutzbehörden seien durch eine gegenteilige Entscheidung
der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 nicht gehindert, die Übermittlung von
Daten von der europäischen Facebook-Zentrale in Dublin in die USA zu
verbieten. (Az: C-362/14). Der EuGH ist nicht an Rechtsgutachten gebunden,
folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen.
Nach EU-Recht dürfen personenbezogene Daten nur dann in Drittländer
übermittelt werden, wenn sie dort „angemessen“ geschützt sind. Im Juni 20…
hatte die EU-Kommission entschieden, dass die USA als sogenannter sicherer
Hafen gelten.
Die Europa-Zentrale von Facebook in Dublin übermittelt die Daten ihrer
europäischen Nutzer zumindest in Teilen an Server in den USA. Mit seiner
Klage verlangte Schrems vom irischen Datenschutzbeauftragten, dies zu
unterbinden. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden sei davon auszugehen,
dass die Daten dort nicht wirklich geschützt sind und dem Zugriff des
US-Geheimdienstes NSA unterliegen. Der Datenschutzbeauftragte hatte dies
mit dem Hinweis abgelehnt, nach der Kommissionsentscheidung reiche der
Datenschutz in den USA aus.
## „Paukenschlag“
Der sogenannte Generalanwalt beim EuGH, Yves Bot, verwies nun auf die große
Bedeutung der nationalen Datenschutzbeauftragten. Diese müssten nach
EU-Recht absolut unabhängig sein. Eine völlige Bindung an die
Entscheidungen der EU-Kommission scheide daher aus. Vielmehr seien die
Datenschutzbeauftragten berechtigt, die Sicherheit der Daten in anderen
Ländern eigenständig zu überprüfen.
Zudem sei die Kommissionsentscheidung zu den USA ungültig, erklärte Bot.
Das Oberste Irische Gericht sowie die Kommission selbst hätten
festgestellt, dass für EU-Bürger kein wirksamer Rechtsschutz bezüglich der
Verwendung ihrer Daten in den USA besteht. Das sei mit den Grundrechten auf
Datenschutz und Achtung des Privatlebens unvereinbar.
Spätestens in Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen hätte die Kommission
ihre Entscheidung aussetzen müssen, meinte Bot. Die massive und breite
Datenüberwachung durch US-Geheimdienste verstoße ebenfalls gegen die
EU-Grundrechtecharta. Der Hinweis der Kommission, sie sei derzeit in
Verhandlungen mit den USA zum Datenschutz, kann nach Überzeugung Bots nicht
beruhigen. Vielmehr gehe offenbar auch die Kommission selbst davon aus,
dass derzeit das Schutzniveau in den USA „nicht mehr angemessen ist“.
Die Fraktion der Grünen im Bundestag wertete die Einschätzungen Bots als
„Paukenschlag“. Spätestens nach den Snowden-Enthüllungen sei klar, dass d…
angemessene Schutz von Daten von EU-Bürgern in den USA nicht sichergestellt
sei, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von
Notz. Das „Safe Harbour-Abkommen“ mit den USA müsse „umgehend aufgehoben
werden“, forderte er.
23 Sep 2015
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