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# taz.de -- Juristische Jahresbilanz der taz: „Bossi hat ein Genre begründet…
> Wenn wir uns in rechtlichen Fragen unsicher sind, rufen wir Christian
> Rath an. Diesmal für seine Jahresbilanz 2015.
Bild: Rolf Bossi mit der Schauspielerin Ingrid van Bergen, die 1977 angeklagt w…
Uli Hoeneß hat Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, das
Landgericht Augsburg will das prüfen. Käme Hoeneß im März frei, hätte er
nur die Hälfte seiner Haftstrafe verbüßt. Will er einen Promi-Bonus?
Normalerweise werden Haftstrafen erst nach zwei Drittel der Zeit zur
Bewährung ausgesetzt. Die Aussetzung nach der Hälfte ist selten, vor allem
bei Straftätern, die zu Strafen über zwei Jahren verurteilt wurden. Hoeneß
erhielt dreieinhalb Jahre wegen Steuerhinterziehung. Allerdings hat er auch
eine außerordentlich gute Sozialprognose.
Der Münchner Staranwalt Rolf Bossi hat Prominente wie Romy Schneider, Hardy
Krüger und Ingrid van Bergen und spektakuläre Verbrecher wie die
Geiselnehmer von Gladbeck vertreten. Am 23.12. ist er im Alter von 92
Jahren gestorben. Was bleibt von ihm?
Bossi hat in Deutschland wohl das Genre des Staranwalts begründet. Aber er
war schon sehr lange nur noch eine Legende, seine Nachwirkung ist eher
gering. Er hat die letzten 20 Jahre, in meinem Berufsleben, keine große
Rolle mehr gespielt.
Polens neue Regierung hat als Erstes das Verfassungsgericht neu organisiert
und entmachtet. Ein Staatsstreich, wie manche sagen?
Es gibt keine anerkannten Mindeststandards, was die Aufgaben und Befugnisse
eines Verfassungsgerichts betrifft. Wenn man aber dessen Urteile ignoriert,
die Zusammensetzung manipuliert und die Verfahrensregeln so ändert, dass es
weitgehend lahmgelegt ist, dann wirkt das wie das Signal zum Übergang in
einen autoritären Staat.
Wie sieht Ihre juristische Jahresbilanz aus - was waren Ihre Highlights?
Da wäre als erstes das „Safe Harbor“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
vom Oktober, der damit seinen frischen Ruf als Grundrechtegericht gefestigt
hat. Er hat dabei den Datenschutz europäischer Bürger über einen
EU-Beschluss gestellt, der die Übermittlung persönlicher Daten aus Europa
in die USA erlaubte.
Beim Kopftuchurteil im März hat das Bundesverfassungsgericht seine frühere
Entscheidung aus dem Jahr 2003 und damit einen eigenen Fehler korrigiert.
Lehrkräften kann nun nicht mehr pauschal das Tragen einer religiösen
Kopfbedeckung verboten werden. Der Schutz der Religionsfreiheit gilt auch
für Minderheiten. Dies sicherzustellen, auch gegen politische Mehrheiten,
ist der Job eines Verfassungsgerichts.
Drittes Highlight, diesmal negativ, war das Verfahren wegen angeblichen
Landesverrats gegen Journalisten des Onlinemediums netzpolitik.org. Es ist
erschütternd, dass so ein absurdes Ermittlungsverfahren in Deutschland
überhaupt möglich war.
24 Dec 2015
## AUTOREN
Daniel Bax
## TAGS
Uli Hoeneß
Netzpolitik.org
Polen
Bundesverfassungsgericht
Polen
Schwerpunkt Meta
Landesverrat
Religionsfreiheit
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