# taz.de -- Deutsches Recht und Europarecht: Das Grundgesetz geht vor | |
> Das Bundesverfassungsgericht brüskiert mit einem Grundsatzurteil zur | |
> Auslieferung eines Amerikaners an Italien den Europäischen Gerichtshof. | |
Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Deutschland einen Amer… | |
Karlsruhe taz | Die Auslieferung von mutmaßlichen Straftätern ist nur | |
zulässig, wenn diese sich vor dem ausländischen Gericht auch selbst | |
verteidigen können. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in | |
einem Grundsatzurteil. Darin betonte Karlsruhe, dass die deutsche | |
Verfassung in zentralen Fragen Europarecht vorgeht. | |
Geklagt hatte ein US-Bürger, der 1992 in Italien wegen Kokain-Schmuggels | |
und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu 30 Jahren Haft | |
verurteilt wurde. Das Urteil fiel allerdings in Abwesenheit. Der Amerikaner | |
behauptete, er habe von dem Verfahren nichts gewusst. | |
Im Jahr 2014 wurde der Mann in Deutschland festgenommen. Italien verlangte | |
per europäischem Haftbefehl seine Auslieferung. Das Oberlandesgericht (OLG) | |
Düsseldorf erklärte die Auslieferung für zulässig. Dagegen erhob der | |
Amerikaner Verfassungsbeschwerde. Mit Erfolg. | |
Dabei kam es vor allem auf die Frage an, ob er nach der Auslieferung in | |
Italien einen neuen Prozess bekommt oder ob dort nur nach Aktenlage | |
entschieden wird. Die Rechtslage in Italien war unklar, es gab keine klaren | |
Zusicherungen. Dem OLG genügte das, den Karlsruher Richtern nicht. Deshalb | |
gaben sie den Fall nach Düsseldorf zurück. | |
Grundsätzliche Bedeutung hat das Urteil, weil der europäische Haftbefehl | |
EU-rechtlich geregelt ist. Zwar hat EU-Recht Vorrang vor deutschem Recht, | |
auch vor dem Grundgesetz. Karlsruhe behält sich seit seinem Urteil zum | |
Lissabon-Vertrag 2009 jedoch eine sogenannte Identitätskontrolle vor. Es | |
könne EU-Recht für unanwendbar erklären, um die Identität des deutschen | |
Grundgesetzes im Kern zu bewahren. | |
Nachdrücklich betonen die Verfassungsrichter nun, es gehöre zur | |
unverletzlichen Menschenwürde, dass ein Angeklagter sich vor Gericht selbst | |
verteidigen und auch Belastungszeugen befragen kann. Eine vom EU-Recht | |
geforderte Auslieferung, die das nicht gewährleistet, müsste Karlsruhe | |
unterbinden. | |
## Affront gegen EuGH | |
Allerdings komme es hier auf die Identitätskontrolle nicht an, weil das | |
EU-Recht den deutschen Anforderungen durchaus genüge. Auch die Europäische | |
Grundrechte-Charta fordere ein faires Verfahren mit der Möglichkeit, sich | |
persönlich zu verteidigen. | |
Was versöhnlich klingt und inhaltlich überzeugt, ist zugleich ein Affront. | |
Denn eigentlich ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg für die | |
Auslegung von EU-Recht zuständig. Und der hatte 2013 in seinem | |
Melloni-Urteil entschieden, dass die Auslieferung einer in Abwesenheit | |
verurteilten Person grundrechtlich nicht davon abhängig gemacht werden | |
kann, dass das Strafurteil nach Auslieferung noch einmal überprüft wird. | |
Karlsruhe fand die selbst festgestellte EU-Rechtslage dennoch „offenkundig“ | |
und verzichtete auf die Vorlage des Falles beim EuGH. (Az.: 2 BvR 2735/14) | |
26 Jan 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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