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# taz.de -- Datenschutz bei Facebook: Verbraucherschützer wollen klagen
> Klarnamenpflicht, Auswertung von Nutzerdaten, automatische
> Voreinstellungen – so geht's nicht, sagen Verbraucherschützer. Und ziehen
> vor Gericht.
Bild: Will eigentlich alles vom Nutzer wissen: Facebook.
BERLIN dpa | Im Streit um die Nutzungsregeln von Facebook haben sich
deutsche Verbraucherschützer zu einer Klage gegen das weltgrößte
Online-Netzwerk entschlossen. Facebook habe die geforderte
Unterlassungserklärung nicht abgegeben, erklärte eine Sprecherin von
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). „Der VZBV wird die Angelegenheit
gerichtlich klären lassen und prüft derzeit den Umfang der Klageerhebung.“
Der Verband macht keine Angaben dazu, wie lange das dauern wird.
Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Pläne: „Es ist gut,
dass die Datenschutzbestimmungen von Facebook jetzt gerichtlich überprüft
werden.“ Der VZBV greife berechtigte Kritikpunkte auf.
Die Verbraucherschützer hatten Facebook bereits Ende Februar wegen 19
Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln abgemahnt, die sie für
unzulässig halten. Facebook bekräftigte am Mittwoch zunächst die damalige
Reaktion: Das Unternehmen sei sich sicher, dass die seit Ende Januar
geltenden neuen Nutzungsbedingungen den Gesetzen entsprächen.
Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur
Verknüpfung mit Werbung. Nach deutschem Recht dürften Unternehmen
persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese
Einwilligung fehle bei Facebook.
Zudem bemängeln die Verbraucherschützer die Klarnamenpflicht sowie diverse
Voreinstellungen, die von den Nutzern erst rückgängig gemacht werden
müssten. So sehen sie ein Problem darin, dass das Auffinden durch
Suchmaschinen wie Google bereits voreingestellt ist - genauso wie der Kreis
der Nutzer, die Beiträge eines neuen Mitglieds sehen können.
„Wenn Facebook unser Surfverhalten im Netz umfassend auswertet, ist eine
Beeinflussung leicht möglich“, warnte Minister Maas. Ein Facebook-Nutzer
sollte auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können -
„anstatt nach dem Motto 'Alles oder nichts' allein die Option zu haben,
sich ganz aus Facebook abzumelden“. Der Fall zeige, das ein einheitliches
hohes Datenschutzniveau in ganz Europa gebraucht werde.
Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig
über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa
von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen
zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits
US-Unternehmen wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.
6 May 2015
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Verbraucherschutz
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