# taz.de -- Datenschutz bei Facebook: Verbraucherschützer wollen klagen | |
> Klarnamenpflicht, Auswertung von Nutzerdaten, automatische | |
> Voreinstellungen – so geht's nicht, sagen Verbraucherschützer. Und ziehen | |
> vor Gericht. | |
Bild: Will eigentlich alles vom Nutzer wissen: Facebook. | |
BERLIN dpa | Im Streit um die Nutzungsregeln von Facebook haben sich | |
deutsche Verbraucherschützer zu einer Klage gegen das weltgrößte | |
Online-Netzwerk entschlossen. Facebook habe die geforderte | |
Unterlassungserklärung nicht abgegeben, erklärte eine Sprecherin von | |
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). „Der VZBV wird die Angelegenheit | |
gerichtlich klären lassen und prüft derzeit den Umfang der Klageerhebung.“ | |
Der Verband macht keine Angaben dazu, wie lange das dauern wird. | |
Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Pläne: „Es ist gut, | |
dass die Datenschutzbestimmungen von Facebook jetzt gerichtlich überprüft | |
werden.“ Der VZBV greife berechtigte Kritikpunkte auf. | |
Die Verbraucherschützer hatten Facebook bereits Ende Februar wegen 19 | |
Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln abgemahnt, die sie für | |
unzulässig halten. Facebook bekräftigte am Mittwoch zunächst die damalige | |
Reaktion: Das Unternehmen sei sich sicher, dass die seit Ende Januar | |
geltenden neuen Nutzungsbedingungen den Gesetzen entsprächen. | |
Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur | |
Verknüpfung mit Werbung. Nach deutschem Recht dürften Unternehmen | |
persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese | |
Einwilligung fehle bei Facebook. | |
Zudem bemängeln die Verbraucherschützer die Klarnamenpflicht sowie diverse | |
Voreinstellungen, die von den Nutzern erst rückgängig gemacht werden | |
müssten. So sehen sie ein Problem darin, dass das Auffinden durch | |
Suchmaschinen wie Google bereits voreingestellt ist - genauso wie der Kreis | |
der Nutzer, die Beiträge eines neuen Mitglieds sehen können. | |
„Wenn Facebook unser Surfverhalten im Netz umfassend auswertet, ist eine | |
Beeinflussung leicht möglich“, warnte Minister Maas. Ein Facebook-Nutzer | |
sollte auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können - | |
„anstatt nach dem Motto 'Alles oder nichts' allein die Option zu haben, | |
sich ganz aus Facebook abzumelden“. Der Fall zeige, das ein einheitliches | |
hohes Datenschutzniveau in ganz Europa gebraucht werde. | |
Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig | |
über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa | |
von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen | |
zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits | |
US-Unternehmen wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in | |
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen. | |
6 May 2015 | |
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