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# taz.de -- Facebook-Like-Button auf Webseiten: Liken ist zustimmungspflichtig
> Das Landgericht Düsseldorf gibt der Verbraucherzentrale NRW weitgehend
> recht. Unternehmen müssen User über die Datenweitergabe an Facebook
> aufklären.
Bild: „Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“, sagt Sabine Petri v…
Düsseldorf dpa | In einer Klage wegen des „Gefällt mir“-Buttons von
Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW
weitgehend rechtgegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek &
Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten über das
Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an
Facebook weitergeleitet werden. Unternehmen müssten den Seitenbesucher über
die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das das Gericht am Mittwoch
und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer.
Die Integration des „Like“-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil
dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche
Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des
Urteils.
„Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“, sagte Rechtsanwältin
Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil.
Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem
sie auf Facebook verweisen.
Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15).
Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren
und stimmt damit zu, „dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke
übertragen werden“. Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs
Unternehmen wegen des „Like“-Buttons abgemahnt.
9 Mar 2016
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