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# taz.de -- EuGH-Urteil zu Facebook und Datenschutz: In unsicheren Gewässern
> Irland darf die Übermittlung europäischer Facebook-Daten an US-Server
> verbieten. Der EuGH erklärte das „Safe-Harbor“-Abkommen für ungültig.
Bild: Das Abkommen über „sichere Häfen“ ist ungültig. Das EuGH-Urteil is…
LUXEMBURG dpa/rtr | Die Daten europäischer Internetnutzer sind in den USA
nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der
Europäische Gerichtshof am Dienstag geurteilt. Deshalb wurde die
[1][Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA] (“Safe
Harbor“) für ungültig erklärt.
Die Entscheidung der EU-Kommission dazu im Jahr 2000 beruhte auf der
Annahme, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau von übermittelten
personenbezogenen Daten gewährleisten. Nach den Enthüllungen des
Informanten Edward Snowden zur Internetüberwachung sehen die Europäer das
inzwischen anders.
Im vorliegenden Fall hatte der [2][österreichische Student und
Facebook-Kritiker Maximilian Schrems] vor einem irischen Gericht gegen das
Sammeln seiner Daten durch Facebook geklagt, nachdem 2013 die Enthüllungen
des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über die
Internet-Spähaktionen der NSA ans Licht gekommen waren. Er klagte gegen das
weltgrößte Online-Netzwerk, weil seiner Ansicht nach seine Facebook-Daten
in den USA nicht vor staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste
geschützt sind.
Facebook hat seine Europazentrale in Irland. Laut EuGH müsse die irische
Datenschutzbehörde nun entscheiden, ob die Übermittlung der Daten
europäischer Nutzer an Facebook ausgesetzt werden muss, weil die USA kein
angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten biete.
## Datenübertragung wird schwieriger
Die EU und die USA hatten sich vor 15 Jahren nach zähen Verhandlungen auf
ein Datenaustauschabkommen geeinigt. Eigentlich verbot die EU-Kommission
damals, dass Daten von EU-Bürgern in Ländern mit schwächeren
Datenschutzregeln wie den USA gespeichert werden dürften. Um den
Internetverkehr mit Amerika nicht zu gefährden, können dortige Unternehmen
deshalb die Einhaltung von Mindeststandards zusichern und EU-Daten trotzdem
speichern. Dem im Fachjargon „Safe Harbour“ genannten Programm sind
Tausende US-Konzerne beigetreten, darunter die großen Internet-Konzerne.
Die Entscheidung des Gerichts hat deswegen weitreichende Bedeutung für
diese Konzerne. Für sie wird es nun schwieriger, Daten von Europäern in die
USA zu übertragen. Nach Ansicht des Gerichts können Betroffene die
nationalen Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörden können
prüfen, ob die Daten einer Person entsprechend geschützt sind.
Vor allem dürfte das Urteil kleinere Unternehmen treffen, die sich bisher
komplett auf „Safe Harbor“ verließen. Schwergewichte wie Facebook oder
Google mit ihren großen Rechtsabteilungen können leichter die nötigen
Verträge zur Datenübermittlung ohne „Safe Harbor“ ausarbeiten.
6 Oct 2015
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