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# taz.de -- Datenschutz bei Facebook: Überwachung vor Gericht
> Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob Daten europäischer
> Nutzer in die USA übermittelt werden dürfen. Die EU-Kommission bleibt
> zahm.
Bild: Auch wenn Nutzer etwas gelöscht haben – Facebook weiß es noch
LUXEMBURG taz | Darf Facebook europäische Daten in die USA übermitteln,
obwohl sie dort massenhaft vom US-Geheimdienst NSA ausgeforscht werden?
Darüber verhandelte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg. Den Prozess hatte der 27-jährige österreichische
Datenschutz-Aktivist Max Schrems ins Rollen gebracht.
Schrems begann 2011 den Datenschutz bei Facebook zu kritisieren. Da das
Unternehmen seine Europa-Zentrale aus steuerlichen Gründen in Irland
ansiedelte, ist der irische Datenschutzbeauftragte EU-weit für die
Kontrolle von Facebook zuständig. Immer wieder versuchte Schrems, ihn mit
Fragen und Anträgen zu mobilisieren, so auch nach den Enthüllungen von
Edward Snowden.
Im Sommer 2013 forderte Schrems, dass seine Daten nun nicht mehr an die
US-Rechenzentren von Facebook übermittelt werden dürfen. Doch der irische
Datenschutzbeauftragte sagte, er könne nichts tun. Die EU-Kommission habe
den USA einen „angemessenen Datenschutzstandard“ attestiert, daran sei er
gebunden. Dagegen klagte Schrems vor irischen Gerichten. Der irische High
Court legte das Verfahren dann dem EuGH vor.
Das Datenschutz-Niveau in den USA ist deutlich niedriger als in Europa. Es
gibt kein umfassendes Gesetz und EU-Bürger können einen Schutz ihrer
persönlichen Daten in den USA auch nicht einklagen. Nach der
EU-Datenschutz-Richtlinie von 1995 dürften die Daten von EU-Bürgern deshalb
nicht in den USA verarbeitet werden. Nach Verhandlungen mit den USA
veröffentlichte die EU-Kommission jedoch im Jahr 2000 einen Beschluss,
wonach Daten an US-Unternehmen transferiert werden dürfen, wenn diese
bestimmte Mindeststandards einhalten. Solche Unternehmen gelten als
„sicherer Hafen“, der Kommissionsbeschluss heißt deshalb auch
Safe-Harbour-Beschluss.
## Safe-Harbour-Beschluss
Über tausend US-Firmen, auch Facebook, behaupten, dass sie sich an die
Safe-Harbour-Regeln halten, kontrolliert wird das allerdings nicht. Nach
den Snowden-Enthüllungen forderte das Europäische Parlament mit großer
Mehrheit die EU-Kommission auf, den Safe-Harbour-Beschluss auszusetzen. Er
ist aber immer noch in Kraft.
„Der Safe-Harbour-Beschluss war von Anfang an unwirksam“, argumentierte
Schrems’ Anwalt in Luxemburg, „er verstieß schon 2000 gegen die
EU-Datenschutz-Richtlinie – und heute erst recht.“ Ähnlich sah das der
Vertreter des Europäischen Parlaments. Die EU-Kommission räumte zwar ein,
„es gibt derzeit keine Garantie, dass die Grundrechte der EU-Bürger in den
USA geachtet werden“, will die „Probleme“ aber in Verhandlungen mit den U…
lösen.
Was aber heißt das für die irische Datenschutz-Behörde? Nach Ansicht der
EU-Kommission ist diese weiter an den Safe-Harbour-Beschluss gebunden. Es
würde zu Chaos führen, wenn sich jede nationale Datenschutz-Behörde darüber
hinwegsetzen könnte. Sie könne Datenübermittlungen in die USA nur
untersagen, wenn in einem Einzelfall spezifische Gefahren für den
Datenschutz drohen. „Dieser Notausgang im Safe-Harbour-Beschluss ist so eng
gebaut, dass er in der Praxis blockiert erscheint“, kritisierte die
österreichische Regierung.
Die EuGH-Richter befragten die EU-Kommission scharf, wie sie einen
angemessenen Datenschutz in den USA „gewährleisten“ wolle. Der
Kommissionsvertreter versprach vage: „Es gibt Hinweise, dass es Hoffnung
gibt, dass die USA unsere Empfehlungen berücksichtigen werden.“ Man solle
deshalb „nicht von heute auf morgen den Datenstrom zwischen der EU und den
USA abschneiden“.
Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
24 Mar 2015
## AUTOREN
Christian Rath
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Datenschutz
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