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# taz.de -- Sammelklage gegen Facebook: Verletzungen der Privatsphäre
> In Wien beginnt ein Prozess gegen Facebook. Für das Online-Netzwerk kann
> es teuer werden. Die taz klärt die wichtigsten Fragen.
Bild: ... nicht.
Schon wieder eine Klage gegen Facebook – was ist da los?
Am Donnerstag beginnt in Wien die Verhandlung über eine Sammelklage gegen
Facebook. Es geht um den Vorwurf von Datenschutzverstößen. Die Kläger
fordern einen „symbolischen Schadenersatz“ von 500 Euro pro Person. 25.000
Nutzer haben sich bislang nach Angaben der Kläger bereits der Sammelklage
angeschlossen, über 5.000 davon aus Deutschland. 50.000 hätten sich
registriert, um später beizutreten. Für Facebook kann es also teuer werden
– zumindest wenn das Gericht den Klägern recht gibt. Selbst wenn es bei
25.000 Beteiligten bleibt, würde sich der geforderte Schadenersatz auf mehr
als 12 Millionen Euro summieren. Ein Urteil gibt es am Donnerstag aber noch
nicht – das Gericht entscheidet erst einmal darüber, ob es sich für
zuständig hält.
Gab es nicht erst kürzlich einen Prozess gegen Facebook?
Genau, vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Kläger heißt auch hier Max
Schrems, ein österreichischer Juradoktorand. Vor dem EuGH geht es aber vor
allem darum, dass Facebook Daten seiner Nutzer in den USA speichert und sie
an US-Geheimdienste gelangen. Bekommt Schrems recht, würde das auch andere
Unternehmen betreffen, die persönliche Daten ihrer Nutzer in die USA
transferieren.
Was werfen die Kläger in Wien Facebook vor?
Eine lange Liste von Verletzungen der Privatsphäre. Ein Auszug: Facebook
verfolge Nutzer auf andere Websites, gebe Daten an US-Geheimdienste weiter,
verknüpfe personenbezogene Informationen aus unterschiedlichen Quellen und
sammle persönliche Daten, ohne dass der Nutzer wirksam zugestimmt habe.
Kann man sich der Klage noch anschließen?
Ja, das geht noch. Wer Facebook privat nutzt, volljährig ist und nicht in
den USA oder in Kanada lebt, kann sich beteiligen. Formell müssen Nutzer
dafür ihre finanziellen Ansprüche an den Kläger übertragen. Prozesskosten
entstehen ihnen nicht. Gibt das Gericht den Klägern recht, soll jeder
Nutzer seinen Anteil am Schadenersatz bekommen.
Was sagt Facebook dazu?
Das Unternehmen ist erstens der Ansicht, sich an die europäischen
Datenschutzvorschriften zu halten. Und glaubt zweitens, dass eine derartige
Sammelklage in Österreich gegen ein Unternehmen mit Sitz in Irland gar
nicht zulässig ist.
Ist Schrems der Einzige, der sich für Facebook interessiert?
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht immer wieder gegen
Facebook vor. Zuletzt haben die Verbraucherschützer im Februar 19 Klauseln
beanstandet. Unter anderem kritisieren sie, dass Facebook seinen Dienst als
„kostenlos“ bezeichnet. Dabei zahlten die Nutzer mit ihren persönlichen
Daten. Darüber hinaus beanstanden die Verbraucherschützer Voreinstellungen
zur Privatsphäre. Von der EU-Kommission, die unter anderem Google im Visier
hat, ist hier nichts zu hören. Zuletzt hatte sie die Übernahme des
Messenger-Dienstes WhatsApp genehmigt.
9 Apr 2015
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Max Schrems
Datenschutz
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