# taz.de -- Trennung per Direktnachricht: Bis dass uns Facebook scheidet | |
> Seit sechs Jahren ist ihr Ehemann verschwunden. Nun lässt sich eine New | |
> Yorkerin per Facebook scheiden. Wäre das in Deutschland möglich? | |
Bild: Oft hält das junge Liebesglück nicht lange – wie im Fall von Ellanora… | |
BERLIN taz | Ein kurioses Urteil in den USA: Die New Yorker | |
Krankenschwester Ellanora B. darf ihrem Noch-Ehemann per | |
Facebook-Direktnachricht die Scheidungspapiere zukommen lassen. Das | |
entschied ein Richter in New York. Formell seien sie zwar noch verheiratet, | |
argumentierte die Klägerin, doch seit der Hochzeit 2009 sei ihr Mann | |
verschwunden. Selbst ein Privatdetektiv konnte ihn nicht finden. | |
Was also tun, wenn der Ehepartner spurlos verschwindet? Können die | |
Scheidungspapiere auch in Deutschland per Facebook übermittelt werden? | |
Nach derzeitiger Rechtslage sei das nicht denkbar, sagt der Münchner | |
Rechtsanwalt Felix Gebhard. In Deutschland regelt die Zivilprozessordnung, | |
wie Schriftstücke – etwa Scheidungsanträge – im gerichtlichen Verfahren | |
zugestellt werden müssen. Eine digitale Zustellung sei vom Gesetz nicht | |
vorgesehen, so Gebhard. In der Praxis erfolge die Übermittlung durch einen | |
Gerichtsvollzieher oder per Postzustellungsurkunde – also ähnlich wie bei | |
einem Einschreiben, das den Erhalt des Schriftstücks dokumentiert. | |
Ausnahmen gebe es, wenn sich der Aufenthaltsort der Person nicht | |
herausfinden lasse, sagt Gebhard. Dann komme die sogenannte „öffentliche | |
Zustellung“ in Betracht. Die ist so antiquiert, wie sie sich anhört: „Sie | |
erfolgt durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel“, erklärt | |
Gebhard – was allerdings nur selten vorkomme. | |
## Kein Präzedenzfall | |
Zum Normalfall wird die Zustellung von Scheidungsunterlagen per Facebook | |
aber wohl auch in den USA nicht, meint der deutsche Anwalt Clemens | |
Kochinke, der seit vielen Jahren in Washington tätig ist. Dem Urteil des | |
New Yorker Gerichts schreibt er keine Präzedenzfallwirkung zu – „erst recht | |
nicht über die Grenzen des Staates hinaus“, so Kochinke. | |
Überraschend sei das Urteil nicht. Zustellungen über soziale Mediendienste | |
passten grundsätzlich zum Rechtsstaatsprinzip der USA, das seltsam | |
erscheinende Anpassungen an neue Technologien ermögliche. | |
Wie der New Yorker Scheidungsfall ausgeht, ist noch unklar. Bislang habe | |
der Ehemann nicht auf die Facebook-Nachrichten reagiert. Sollte er sich | |
allerdings innerhalb von drei Wochen nicht melden, gelten die | |
Scheidungsunterlagen als übermittelt. | |
8 Apr 2015 | |
## AUTOREN | |
Natalie Mayroth | |
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