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# taz.de -- Trennung per Direktnachricht: Bis dass uns Facebook scheidet
> Seit sechs Jahren ist ihr Ehemann verschwunden. Nun lässt sich eine New
> Yorkerin per Facebook scheiden. Wäre das in Deutschland möglich?
Bild: Oft hält das junge Liebesglück nicht lange – wie im Fall von Ellanora…
BERLIN taz | Ein kurioses Urteil in den USA: Die New Yorker
Krankenschwester Ellanora B. darf ihrem Noch-Ehemann per
Facebook-Direktnachricht die Scheidungspapiere zukommen lassen. Das
entschied ein Richter in New York. Formell seien sie zwar noch verheiratet,
argumentierte die Klägerin, doch seit der Hochzeit 2009 sei ihr Mann
verschwunden. Selbst ein Privatdetektiv konnte ihn nicht finden.
Was also tun, wenn der Ehepartner spurlos verschwindet? Können die
Scheidungspapiere auch in Deutschland per Facebook übermittelt werden?
Nach derzeitiger Rechtslage sei das nicht denkbar, sagt der Münchner
Rechtsanwalt Felix Gebhard. In Deutschland regelt die Zivilprozessordnung,
wie Schriftstücke – etwa Scheidungsanträge – im gerichtlichen Verfahren
zugestellt werden müssen. Eine digitale Zustellung sei vom Gesetz nicht
vorgesehen, so Gebhard. In der Praxis erfolge die Übermittlung durch einen
Gerichtsvollzieher oder per Postzustellungsurkunde – also ähnlich wie bei
einem Einschreiben, das den Erhalt des Schriftstücks dokumentiert.
Ausnahmen gebe es, wenn sich der Aufenthaltsort der Person nicht
herausfinden lasse, sagt Gebhard. Dann komme die sogenannte „öffentliche
Zustellung“ in Betracht. Die ist so antiquiert, wie sie sich anhört: „Sie
erfolgt durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel“, erklärt
Gebhard – was allerdings nur selten vorkomme.
## Kein Präzedenzfall
Zum Normalfall wird die Zustellung von Scheidungsunterlagen per Facebook
aber wohl auch in den USA nicht, meint der deutsche Anwalt Clemens
Kochinke, der seit vielen Jahren in Washington tätig ist. Dem Urteil des
New Yorker Gerichts schreibt er keine Präzedenzfallwirkung zu – „erst recht
nicht über die Grenzen des Staates hinaus“, so Kochinke.
Überraschend sei das Urteil nicht. Zustellungen über soziale Mediendienste
passten grundsätzlich zum Rechtsstaatsprinzip der USA, das seltsam
erscheinende Anpassungen an neue Technologien ermögliche.
Wie der New Yorker Scheidungsfall ausgeht, ist noch unklar. Bislang habe
der Ehemann nicht auf die Facebook-Nachrichten reagiert. Sollte er sich
allerdings innerhalb von drei Wochen nicht melden, gelten die
Scheidungsunterlagen als übermittelt.
8 Apr 2015
## AUTOREN
Natalie Mayroth
## TAGS
Schwerpunkt Meta
Scheidung
Max Schrems
Internet
Max Schrems
Datenschutz
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