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# taz.de -- Kommentar Klage gegen Facebook: Mehr Mut zum Umbequemen
> Ein einzelner Nutzer kann Facebook in die Bredouille bringen. Was könnte
> erst ein Staat, Deutschland zum Beispiel, tun.
Bild: Daten von allen, schön gesammelt an einer Stelle.
Natürlich ist Facebook nur ein Teil. Ein Akteur in einem System, in dem
Unternehmen grenzenlos Daten sammeln, die Nutzer willig dazu beitragen und
Geheimdienste sich dankbar an diesem Schatz bedienen.
Doch wenn nun der Europäische Gerichtshof darüber verhandelt, ob die
Sammelei der Daten, deren Speicherung in den USA und der Zugriff der
dortigen Geheimdienste so in Ordnung geht, ist Facebook mehr: Es steht
exemplarisch für dieses System.
Zwei Dinge macht der Fall deutlich. Erstens sind Verbraucher keineswegs so
machtlos, wie gerne angenommen. Auch der jetzige Kläger vor dem EuGH, der
Jurist Max Schrems, hatte zunächst klein angefangen und einfach mal bei
Facebook die zu ihm gespeicherten Daten angefordert – und 1.200 Seiten
bekommen. Das kann jeder Nutzer – übrigens auch bei anderen Unternehmen –
nachmachen, auch dann, wenn er für Klagen weder Geld noch Zeit noch Nerven
hat oder investieren will. Es zeigt den Unternehmen zumindest, dass ihre
Kunden nicht alles mit sich machen lassen.
Zweitens: Wenn schon ein einzelner Nutzer so viel bewegen kann – was
könnten dann erst Regierungen reißen? Gesetzgeber, die sich nicht vor
vermeintlich übermächtigen Konzernen und der US-Regierung wegducken,
sondern den Mut hätten, sich klar für den Verbraucher, den Bürger und
dessen Rechte zu positionieren?
Die Bundesregierung jedenfalls hat da noch einen ziemlich langen Weg vor
sich. Das Bundesinnenministerium hat eine deutsche Stellungnahme im
Facebook-Verfahren blockiert – wie so vieles andere, das den Datenschutz
fördern oder zumindest zeigen könnte, dass Datenschutz und Privatsphäre
wichtige Themen sind. Etwas so Zentrales, dass man sich selbst darum
kümmert. Und unbequeme Entscheidungen nicht einfach der Justiz überlässt.
24 Mar 2015
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Datenschutz
NSA
EuGH
Verbraucherschutz
Schwerpunkt Meta
Schwerpunkt Überwachung
Datenschutz
Performance
Johannes Caspar
Kapitalismuskritik
Andrea Nahles
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