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# taz.de -- Kommentar „Privacy Shield“-Abkommen: Schutzschild als Scherzart…
> Die EU-Kommission hat mit der US-Regierung neue Standards zu
> Datentransfers ausgehandelt. Sie sind windelweich.
Bild: Muss das neue Abkommen nicht fürchten: NSA-Zentarle in Fort Meade.
Können Unternehmen wie Facebook und Amazon die Daten von europäischen
Bürgern weiterhin in den USA speichern und verarbeiten? Die EU-Kommission
will die digitale Kooperation sicherstellen und hat eine Neuregelung
beschlossen. Die aber ist ebenso windelweich wie mangelhaft.
Grundsätzlich gilt die Vorgabe der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995: Daten
von EU-Bürgern dürfen nur dann ins Ausland übermittelt werden, wenn dort
ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht. In den USA besteht jedoch kein
angemessener Datenschutz.
Deshalb vereinbarte die EU-Kommission mit den USA im Jahr 2000
Mindeststandards, die US-Firmen einhalten müssen, wenn sie europäische
Daten verarbeiten. An solche „sicheren Häfen“ (safe harbours) durften Daten
aus der EU dann doch transferiert werden. Diesen „Safe-Harbour“-Beschluss
der EU-Kommission kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober
2015.
Hauptgrund: Die EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff der
US-Sicherheitsbehörden ignoriert. Gegenüber US-Geheimdiensten wie der NSA
seien die in den USA gespeicherten Daten von EU-Bürgern völlig ungeschützt.
Jetzt hat die EU-Kommission mit der US-Regierung neue Standards
ausgehandelt.
Unter anderem wollen die USA zusagen, dass es keine unterschiedslose
Massenüberwachung von europäischen Daten in den USA gebe. Mit Beschwerden
und Fragen könnten sich EU-Bürger an einen neu zu schaffenden Ombudsmann
richten. Das Ganze soll nicht mehr „safe harbour“ genannt werden, sondern
„privacy shield“ (Schutzschild für die Privatsphäre).
## Ein machtloser Briefkasten-Onkel
Es ist zwar bemerkenswert, dass die USA überhaupt Zusagen machen. Diese
können aber weder in der Form noch im Inhalt überzeugen. So sollen
Zusicherungen der US-Seite zum Beispiel nur brieflich erfolgen, nicht aber
durch verbindliche Änderung von US-Gesetzen.
Auch der ausdrückliche Verzicht auf die anlasslose Massenüberwachung von
Europäern besagt wohl nicht viel. Vermutlich ist damit nur die
längerfristige Überwachung und Speicherung gemeint, während das permanente
Scannen von Lebensspuren in den USA nicht als Grundrechtseingriff gilt.
Schließlich wird auch der neue US-Ombudsmann, an den sich Europäer mit
Beschwerden werden können, wohl nur ein machtloser Briefkasten-Onkel sein.
Mehr ist von den USA derzeit nicht zu erwarten (erst recht nicht unter
einem möglichen Präsidenten Trump). Weitere Verhandlungen werden also auch
keine substanziellen Verbesserungen bringen.
Falls die EU-Kommission auf dieser Grundlage erneut grünes Licht für den
Datentransfer in die USA gibt, wird sie wohl erneut am Europäischen
Gerichtshof scheitern. Denn der angebliche Schutzschild erfüllt dessen
Vorgaben nicht. Als Lösung bleibt vorerst also nur, dass auch US-Firmen wie
Facebook, Amazon und Google die Daten europäischer Bürger ausschließlich in
europäischen Rechenzentren verarbeiten dürfen.
Erst wenn die US-Geheimdienste ihren Anspruch auf totale
Informationskontrolle aufgeben, ist eine neue belastbare
Safe-Harbour-Vereinbarung möglich.
3 Feb 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Safe Harbour
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
USA
Datenschutz
Safe Harbour
Schwerpunkt Meta
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geschützt.
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