| # taz.de -- Kommentar „Privacy Shield“-Abkommen: Schutzschild als Scherzart… | |
| > Die EU-Kommission hat mit der US-Regierung neue Standards zu | |
| > Datentransfers ausgehandelt. Sie sind windelweich. | |
| Bild: Muss das neue Abkommen nicht fürchten: NSA-Zentarle in Fort Meade. | |
| Können Unternehmen wie Facebook und Amazon die Daten von europäischen | |
| Bürgern weiterhin in den USA speichern und verarbeiten? Die EU-Kommission | |
| will die digitale Kooperation sicherstellen und hat eine Neuregelung | |
| beschlossen. Die aber ist ebenso windelweich wie mangelhaft. | |
| Grundsätzlich gilt die Vorgabe der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995: Daten | |
| von EU-Bürgern dürfen nur dann ins Ausland übermittelt werden, wenn dort | |
| ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht. In den USA besteht jedoch kein | |
| angemessener Datenschutz. | |
| Deshalb vereinbarte die EU-Kommission mit den USA im Jahr 2000 | |
| Mindeststandards, die US-Firmen einhalten müssen, wenn sie europäische | |
| Daten verarbeiten. An solche „sicheren Häfen“ (safe harbours) durften Daten | |
| aus der EU dann doch transferiert werden. Diesen „Safe-Harbour“-Beschluss | |
| der EU-Kommission kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober | |
| 2015. | |
| Hauptgrund: Die EU-Kommission habe den fast grenzenlosen Zugriff der | |
| US-Sicherheitsbehörden ignoriert. Gegenüber US-Geheimdiensten wie der NSA | |
| seien die in den USA gespeicherten Daten von EU-Bürgern völlig ungeschützt. | |
| Jetzt hat die EU-Kommission mit der US-Regierung neue Standards | |
| ausgehandelt. | |
| Unter anderem wollen die USA zusagen, dass es keine unterschiedslose | |
| Massenüberwachung von europäischen Daten in den USA gebe. Mit Beschwerden | |
| und Fragen könnten sich EU-Bürger an einen neu zu schaffenden Ombudsmann | |
| richten. Das Ganze soll nicht mehr „safe harbour“ genannt werden, sondern | |
| „privacy shield“ (Schutzschild für die Privatsphäre). | |
| ## Ein machtloser Briefkasten-Onkel | |
| Es ist zwar bemerkenswert, dass die USA überhaupt Zusagen machen. Diese | |
| können aber weder in der Form noch im Inhalt überzeugen. So sollen | |
| Zusicherungen der US-Seite zum Beispiel nur brieflich erfolgen, nicht aber | |
| durch verbindliche Änderung von US-Gesetzen. | |
| Auch der ausdrückliche Verzicht auf die anlasslose Massenüberwachung von | |
| Europäern besagt wohl nicht viel. Vermutlich ist damit nur die | |
| längerfristige Überwachung und Speicherung gemeint, während das permanente | |
| Scannen von Lebensspuren in den USA nicht als Grundrechtseingriff gilt. | |
| Schließlich wird auch der neue US-Ombudsmann, an den sich Europäer mit | |
| Beschwerden werden können, wohl nur ein machtloser Briefkasten-Onkel sein. | |
| Mehr ist von den USA derzeit nicht zu erwarten (erst recht nicht unter | |
| einem möglichen Präsidenten Trump). Weitere Verhandlungen werden also auch | |
| keine substanziellen Verbesserungen bringen. | |
| Falls die EU-Kommission auf dieser Grundlage erneut grünes Licht für den | |
| Datentransfer in die USA gibt, wird sie wohl erneut am Europäischen | |
| Gerichtshof scheitern. Denn der angebliche Schutzschild erfüllt dessen | |
| Vorgaben nicht. Als Lösung bleibt vorerst also nur, dass auch US-Firmen wie | |
| Facebook, Amazon und Google die Daten europäischer Bürger ausschließlich in | |
| europäischen Rechenzentren verarbeiten dürfen. | |
| Erst wenn die US-Geheimdienste ihren Anspruch auf totale | |
| Informationskontrolle aufgeben, ist eine neue belastbare | |
| Safe-Harbour-Vereinbarung möglich. | |
| 3 Feb 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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