Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Nach Ende von „Safe Harbor“-Abkommen: Deal zu Datenaustausch mi…
> Der Rahmen für neue Regelungen zum Datenaustausch zwischen der EU und den
> USA steht. Datenschützer lehnen die Pläne entschieden ab.
Bild: Sind europäische Daten in den USA ausreichend vor dem Zugriff Dritter ge…
BRÜSSEL rtr | Nach monatelangen Verhandlungen haben sich EU-Kommission und
US-Regierung auf neue Regeln beim Datenschutz geeinigt. „Wir haben uns mit
den US-Partnern auf einen neuen Rahmen mit den richtigen Gegengewichten für
EU-Bürger verständigt“, sagte der für Digitales zuständige
EU-Vizekommissionspräsident Andrus Ansip am Dienstag.
Das neue Abkommen soll verhindern, dass EU-Behörden den
Informationsaustausch zwischen Firmen auf beiden Seiten des Atlantiks
einschränken müssen, weil in den USA nicht die gleichen
Datenschutzbestimmungen gelten wie in Europa.
Die Regeln unter dem Namen „Safe Harbor“ waren nach den Enthüllungen des
ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden in der NSA-Affäre von
der EU-Kommission ausgesetzt worden. Im Oktober erklärte der Gerichtshof
der Europäischen Union (EuGH) das Abkommen für nichtig.
Nach Aussage Ansips hat die US-Regierung nun zugesichert, dass es keine
massenhafte Überwachung von EU-Bürgern durch amerikanische Geheimdienste
gebe. Die EU-Kommission muss die Vereinbarungen noch von Experten der
EU-Staaten absegnen lassen.
## Auf Safe Harbor folgt Privacy Shield
Den neuen Regelungen zufolge soll eine stärkere Überprüfung von Firmen bei
der Einhaltung von Standards dafür sorgen, dass die Weitergabe von
Informationen europäischer Bürger an US-Internetriesen wie Facebook und
Google beschränkt wird und klaren Bestimmungen unterliegt.
Im US-Außenministerium wird sich zudem ein Ombudsmann um Beschwerden von
EU-Bürgern über die mögliche Überwachung durch US-Geheimdienste kümmern.
Ein jährlicher Bericht von EU-Kommission und EU-Handelsministerium soll
sicherstellen, dass die neuen Regeln, die den Namen „Privacy shield“ tragen
sollen, eingehalten werden.
Auch Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste aus den USA müssten sich
klaren Bestimmungen unterwerfen, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova.
Die US-Regierung werde dazu schriftliche Zusagen geben. „Das ist einmalig
vonseiten der USA“, sagte Jourova.
EU-Bürger erhielten zudem Zugang zu US-Gerichten, wenn sie ihre Rechte
durch dortige Internetfirmen verletzt sehen. Wenn Firmen gegen die
Bestimmungen verstoßen, sollen sie von der Liste derjenigen Konzerne
gestrichen werden, die unter das Abkommen „Privacy shield“ fallen.
Das 15 Jahre alte „Safe-Harbour“-Abkommen regelte den Datenaustausch
zwischen Firmen aus den USA und der EU. Es setzte voraus, dass auf beiden
Seiten des Atlantiks das gleiche Niveau an Datenschutz und
Persönlichkeitsrechten herrscht. Tausende US-Konzerne traten den damaligen
Programm bei, darunter neben Facebook und Google auch Microsoft oder
MasterCard.
Dieser Text wurde aktualisiert um 17.56 Uhr.
2 Feb 2016
## TAGS
Safe Harbour
Datenschutz
Max Schrems
Schwerpunkt Überwachung
USA
EU-Kommission
Safe Harbour
Safe Harbour
## ARTIKEL ZUM THEMA
Visa-Bedingungen in den USA: Twitter? Facebook? Username gefragt
Bei der visumsfreien Einreise in die USA sollen zukünftig auch Daten aus
sozialen Medien abgefragt werden. Das will jedenfalls die
US-Grenzschutzbehörde.
Verhandlung zu Safe-Harbor-Abkommen: Lieber schnell als sicher
Die EU-Kommission beugt sich den Wünschen der Wirtschaft: Statt eigene
Gesetze zu erlassen, vertraut sie auf die NSA. Ein Kläger hat sich
angekündigt.
Kommentar „Privacy Shield“-Abkommen: Schutzschild als Scherzartikel
Die EU-Kommission hat mit der US-Regierung neue Standards zu Datentransfers
ausgehandelt. Sie sind windelweich.
Datenaustausch mit den USA: Frist verfehlt … und nun?
Früher konnten Firmen problemlos Daten aus Europa in die USA schicken.
EU-Richter kassierten das Safe Harbor Abkommen. Eine neue Regelung lässt
auf sich warten.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.