Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Visa-Bedingungen in den USA: Twitter? Facebook? Username gefragt
> Bei der visumsfreien Einreise in die USA sollen zukünftig auch Daten aus
> sozialen Medien abgefragt werden. Das will jedenfalls die
> US-Grenzschutzbehörde.
Bild: Könnte schwieriger werden: Einreisekontrolle im New Yorker Flughafen JFK
Berlin taz | Vor der Einreise in die USA sollen Bürger*innen, die am
sogenannten Visa Waiver Program teilnehmen, künftig ihre Nutzerdaten für
soziale Medien preisgeben. Die Zoll- und Grenzschutzbehörde (CPB)
veröffentlichte in der vergangenen Woche [1][einen entsprechenden Entwurf]
im Federal Register, dem digitalen Amtsblatt. Das Visa Waiver Program gilt
etwa für Deutsche, die als Touristen oder zum Besuch von Freunden in die
USA reisen.
Demnach soll das vor der visumsfreien Einreise in die USA auszufüllende
sogenannte [2][ESTA-Formular] um die Bitte nach Angaben zur Nutzung
sozialer Medien erweitert werden. Bei über den Landweg einreisenden soll
die Frage auch auf dem [3][Migrationsformular I-94] auftauchen, das bei
Flugreisen weitgehend abgeschafft ist.
Die Informationen sollen dem Vorschlag nach genutzt werden, um „den
bestehenden Ermittlungsprozess zu verbessern und der Heimatschutzbehörde
mehr Klarheit über etwaige schändliche Aktivitäten zu verschaffen“.
Laut dem Vorschlag sollen die Angaben optional sein – wobei die Frage ist,
ob nicht befürchten werden muss, dass sich gerade verdächtig macht, wer die
Angabe verweigert.
## Rund 300 Millionen Dollar Kosten pro Jahr
Pro Jahr rechnet der Vorschlag mit gut 23 Millionen Angaben von
Einreisenden. Die Kosten für die US-Regierung, um die Daten zu überprüfen,
würden sich danach auf geschätzt knapp 300 Millionen Dollar jährlich
berufen.
Erstaunlich ist, dass sich der Vorschlag diesmal nur auf die visafrei
Einreisenden bezieht. Bereits 2011 hatte die Heimatschutzbehörde gefordert,
eine entsprechende Frage in die Visa-Anträge aufzunehmen. Aus nicht
vollkommen geklärten Gründen war der Vorschlag jedoch seinerzeit nicht
übernommen worden, ohne überhaupt in der Öffentlichkeit bekannt zu werden.
Als der Sender MSNBC Ende vergangenen Jahres, zwei Wochen nach dem Anschlag
von San Bernardino, [4][davon berichtete,] reagierten Kongressabgeordnete
und US-Anti-Terror-Beamte mit Kopfschütteln. Sie fordern, die Aktivitäten
in sozialen Medien unbedingt zu überprüfen. Etwaige Datenschutzbedenken
zählten nicht – schließlich ginge es nur um Daten, die von den Betroffenen
selbst und ganz freiwillig veröffentlicht wurden.
29 Jun 2016
## LINKS
[1] https://www.federalregister.gov/articles/2016/06/23/2016-14848/agency-infor…
[2] http://www.estaformular.org/
[3] https://www.cbp.gov/travel/international-visitors/i-94-instructions
[4] http://www.msnbc.com/msnbc/exclusive-homeland-security-rejected-plan-vet-vi…
## AUTOREN
Bernd Pickert
## TAGS
USA
Antiterrorgesetze
Social Media
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Safe Harbour
Safe Harbour
## ARTIKEL ZUM THEMA
Haft wegen Beleidigung einer Behörde: Big Brother is watching Linke
Ein Mitglied der Linkspartei soll wegen Internetpöbeleien gegen
Drogenfahnder in Haft. Den Hinweis lieferte die US-Armee.
Überwachung in den USA 2015: Freedom my ass
Nach Snowden ist vor Snowden: 2015 beantragte die US-Regierung 1.500
Überwachungen. Warum lehnte das Geheimgericht keine einzige davon ab?
Kampf um Verschlüsselung: Eine seltsame Achse des Guten
Apple weigert sich, ein iPhone zu knacken, und bekommt dafür Lob von
Google. Will man sich allein auf solche Verteidiger der Privatsphäre
verlassen?
Kommentar „Privacy Shield“-Abkommen: Schutzschild als Scherzartikel
Die EU-Kommission hat mit der US-Regierung neue Standards zu Datentransfers
ausgehandelt. Sie sind windelweich.
Nach Ende von „Safe Harbor“-Abkommen: Deal zu Datenaustausch mit USA steht
Der Rahmen für neue Regelungen zum Datenaustausch zwischen der EU und den
USA steht. Datenschützer lehnen die Pläne entschieden ab.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.