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# taz.de -- Mautplan der Bundesregierung: Im Vorbeifahren überwacht
> Datenschützer kritisieren Dobrindts Mautpläne und warnen vor gläsernen
> Autofahrern. Schon jetzt scannen Lkw-Mautstellen nicht nur Lkws.
Bild: Mautstellen scannen Nummernschilder, Größe, Achsenzahl und eine Schräg…
BERLIN taz | Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bekommt
Gegenwind für seine am Donnerstag vorgestellten Mautpläne. Dabei geht es
weniger um das ökologisch fragwürdige Signal als um Datenschutzfragen. Denn
Dobrindt hat sich von seiner vorherigen Idee einer Plakette verabschiedet.
Stattdessen möchte er nun die auf den Autobahnen bereits für die Lkw-Maut
installierten Stationen nutzen, um die Kennzeichen aller Fahrzeuge zu
erfassen. So sollen Mautsünder entdeckt werden.
Bei Datenschützern stößt das auf Kritik. „Der Autofahrer darf durch das
Mautgesetz nicht gläsern werden“, sagt Hamburgs Datenschutzbeauftragter
Johannes Caspar. Er fordert, die Zweckbindung, nach der die Daten
ausschließlich zur Mauterhebung genutzt werden dürfen, aufrechtzuerhalten.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff verlangte in der
Rheinischen Post mindestens die gleichen datenschutzrechtlichen Standards
wie bei der Lkw-Maut.
Auch vom Koalitionspartner kam Kritik: „Lkw-Fahrer sind nicht mit 40
Millionen Autofahrern zu vergleichen, die ihr Fahrzeug vorranging privat
und nicht beruflich nutzen“, sagte der SPD-Vizefraktionsvorsitzende Sören
Bartol der dpa. Dobrindt verteidigte seine Pläne. Nach der Abfrage, ob ein
Pkw-Halter die Maut beglichen habe, würden die Daten sofort wieder gelöscht
und nicht weitergegeben, auch nicht an Behörden.
Momentan funktioniert die Kontrolle so: Mautstellen scannen
Nummernschilder, Größe, Achsenzahl und eine Schrägansicht aller
vorbeifahrenden Fahrzeuge. Zeigen die Abmessungen, dass es sich nicht um
einen Lkw über zwölf Tonnen handelt, wird das Fahrzeug aussortiert – nach
Angaben des Systembetreibers Toll Collect kommt es dann gar nicht erst zu
einer Speicherung der Daten. Handelt es sich um einen mautpflichtigen Lkw,
folgt ein zweiter Abgleich: Hat der Halter die Maut gezahlt oder nicht? Nur
falls nicht, werden die Daten aufgehoben. Analog würden künftig
Pkw-Kennzeichen erst gelöscht, wenn klar ist, dass der Halter die Maut
gezahlt hat.
## Verwendung der Mautdaten nur eine Softwarefrage
Die Daten dürfen nur zur Mauterhebung genutzt werden. Doch alle paar Jahre
gibt es Vorstöße, diese Regelung aufzuweichen. Vor einem Jahr forderten
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sowie der
damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Nutzung der
Daten für die Strafverfolgung, 2006 hatte schon der damalige Innenminister
Wolfgang Schäuble (CDU) darauf gedrängt.
Erst am Donnerstag wurde ein Mann verurteilt, der aus seinem Lkw aus auf
andere Lastwagen feuerte. Bei der Fahndung nach ihm durften die Ermittler
die Mautdaten nicht auswerten. Die Polizei enttarnte ihn stattdessen
mithilfe der automatischen Kennzeichenerfassung. Bei der werden unabhängig
von der Mautkontrolle Nummernschilder per Videokamera gescannt. Das darf
laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 aber nicht
anlasslos oder flächendeckend eingesetzt werden.
Tatsächlich ist die Verwendung der Mautdaten nur eine Softwarefrage. Welche
Daten überhaupt und wie lange gespeichert werden, ließe sich per Gesetz
schnell ändern. Rena Tangens vom Verein Digitalcourage befürchtet daher
genau das: „Ich kann mir gut vorstellen, dass das Verwertungsverbot für die
Fahndung dieses Mal aus dem Gesetz rausbleibt.“ Die Debatte über den
Lkw-Schützen komme da gelegen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar
sieht ein grundsätzliches Problem: „Wo Daten vorhanden sind, werden oft
Begehrlichkeiten geweckt.“ Das müsse von vornherein verhindert werden.
31 Oct 2014
## AUTOREN
Svenja Bergt
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