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# taz.de -- Überwachung durch Pkw-Maut: Dobrindts großes Deutschland-Selfie
> Von wegen Datenschutz: Mit der geplanten Pkw-Maut kommt deutlich mehr
> Überwachung, als Verkehrsminister Dobrindt zugibt.
Bild: Alexander Dobrindt (CSU), Heilsbringer der deutschen Verkehrspolitik.
Die Pläne des Bundesverkehrsministeriums für eine Pkw-Maut werden zu
wesentlich stärkerer Überwachung führen als bislang bekannt. An den bereits
vorhandenen Autobahn-Mautstellen sollen Scans aufgenommen werden, die bis
zu 13 Monate lang gespeichert bleiben. Das geht aus dem Gesetzentwurf
hervor, der am Wochenende bekannt geworden ist.
Offiziell vorgestellt wurde das Papier bislang nicht. Bei der Bekanntgabe
seiner Pläne für die neue Pkw-Maut in der vergangenen Woche hatte
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) lediglich eine Zusammenfassung
vorgelegt, die auf zweieinhalb Seiten einige Punkte des Entwurfs
zusammenfasst.
Die Speicherung der Daten ergibt sich aus den im Gesetzentwurf vorgesehenen
Erstattungsansprüchen. Mautzahler haben demnach unter verschiedenen
Bedingungen die Möglichkeit, sich den gezahlten Betrag wieder erstatten zu
lassen. Zum Beispiel wenn sie nachweisen, dass sie ihr Fahrzeug innerhalb
des Mautjahres überhaupt nicht genutzt haben. Oder wenn es im Mautzeitraum
abgemeldet wurde.
Um Erstattungsansprüche zu überprüfen, sollen die an den Mautstellen
aufgenommen Daten von abgabepflichtigen Fahrzeugen für den Rest des
Mautzeitraums plus einen Monat gespeichert werden. Also bis zu 13 Monate.
Das betrifft nicht nur die Frage, ob ein Autobesitzer die Maut gezahlt hat
oder nicht. Sondern ausdrücklich, das geht aus der Begründung zu den
einzelnen Paragrafen hervor, auch die an den Mautstellen aufgenommenen
Kontrolldaten.
## BKA will ran an die Daten
Das Bundesverkehrsministerium wollte sich am Sonntag nicht äußern. Dobrindt
hatte in den vergangenen Tagen jedoch immer wieder betont, dass er bei dem
Gesetz auf Datenschutz geachtet habe. Die gescannten Bilder von Fahrern,
die die Maut bezahlt haben, sollten demnach sofort gelöscht werden, auch
Behörden hätten keinen Zugriff. Doch schon gibt es Begehrlichkeiten: Der
Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, forderte in der Welt am
Sonntag eine Nutzung von Mautdaten „in besonderen Ausnahmefällen der
Schwerstkriminalität“. Dobrindt wies ein solches Ansinnen via Süddeutsche
Zeitung zurück.
Ziercke ist jedoch nicht der Einzige: Als prominentester Vertreter sprach
sich schon 2006 der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)
dafür aus, die Mautdaten auch in der Strafverfolgung zu nutzen. Technisch
gesehen würde das keine großen Schwierigkeiten verursachen. Wie lange die
einzelnen Daten gespeichert werden, lässt sich mit einer Änderung der
Software leicht ändern.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff forderte mindestens die
gleichen datenschutzrechtlichen Standards wie bei der Lkw-Maut. Danach
sieht es nun nicht aus. Bei der Lkw-Maut werden an den Mautstellen
angefertigte Scans etwa von Nummerschildern nur dann gespeichert, wenn es
sich um einen mutmaßlichen Mautpreller handelt.
2 Nov 2014
## AUTOREN
Svenja Bergt
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