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# taz.de -- Neuer Entwurf zum Mautgesetz: Fotos nur ohne Insassen
> Das Verkehrsministerium reagiert auf die Kritik von Datenschützern und
> bessert das Mautgesetz nach. Der Minister scheint es eilig zu haben.
Bild: Wie anonym Autofahrer künftig auf Autobahnen unterwegs sein werden, auch…
BERLIN taz | Stichprobenartige Kontrollen, schnelleres Löschen, keine
Bilder von Fahrern – das Verkehrsministerium von Alexander Dobrindt hat
seinen Entwurf für das Mautgesetz auf Kritik von Datenschützern hin
überarbeitet. Nach dem Papier, das der taz vorliegt, würden viel weniger
Daten erhoben und gespeichert, als noch der erste Entwurf vorsah.
Verbraucherschützer bemängeln den neuen Entwurf dennoch in einigen Punkten.
Der erste Gesetzentwurf sah unter anderem vor, dass an den Mautstellen
erfasste Daten bis zu 13 Monate lang gespeichert bleiben, um eventuelle
Erstattungsansprüche überprüfen zu können. Datenschützer sprachen daraufhin
von einer „Vorratsdatenspeicherung“ und zweifelten die Verfassungsmäßigke…
an.
Nun der Rückzug: Erhobene Bilder und Daten sollten „unverzüglich“ gelösc…
werden, sobald klar ist, dass der zum Fahrzeug gehörende Halter die Maut
bezahlt hat. Gespeichert werden also nur noch Daten von Personen, die als
Mautpreller infrage kommen. Zudem soll das Bild von dem Fahrzeug
ausdrücklich so aufgenommen werden, dass Insassen nicht zu sehen sind. Und
die Mautbrücken sollen nicht jedes durchfahrende Fahrzeug scannen, sondern
nur stichprobenartig einen Teil erfassen.
Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist trotzdem nicht alles
in Ordnung. So sei zum einen der Plan problematisch, die Datenerhebung an
ein Privatunternehmen auszulagern. Zum anderen seien die Autobesitzer
verpflichtet, eine Sepa-Lastschrift zu erteilen. Damit würden die
Kontodaten sämtlicher Fahrzeughalter gespeichert. Auch bei der
Datensicherheit ist noch Luft nach oben – Kontrolldaten wie das Kennzeichen
werden zum Abgleich im Klartext übertragen und nicht in einer Art
verschlüsselter Prüfsumme.
## Geld zurück
Neu ist: Wer nachweisen kann, dass er sein Auto nur auf mautfreien Straßen
benutzt hat, soll die Gebühr erstattet bekommen. Verbraucherschützer
vermuten, dass hier Gerichte das letzte Wort haben werden.
Bei den Verbänden herrscht auch Unmut über den Zeitdruck: Nur 25 Stunden
hätten sie für eine Stellungnahme gehabt. „Entweder möchte die
Bundesregierung nicht hören, was die Gesellschaft zu der Maßnahme zu sagen
hat, oder sie hofft, dass handwerkliche Fehler nicht gefunden werden“, sagt
vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Das Ministerium teilte mit, die kurze Frist sei „zumutbar“, da der
Gesetzentwurf bekannt war – allerdings zeigt ein Vergleich der beiden
Versionen zahlreiche Änderungen auf sämtlichen Seiten.
12 Dec 2014
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Maut
Verkehrsministerium
Datenschutz
Privatsphäre
Pkw-Maut
Maut
Maut-Gebühr
Alexander Dobrindt
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