| # taz.de -- Reform des Verfassungsschutzes: Freibrief für extremistische Spitz… | |
| > V-Leute sollen künftig nicht mehr bestraft werden, wenn sie szenetypische | |
| > Delikte wie den Hitler-Gruß begehen. So will es die Bundesregierung. | |
| Bild: Wenn das da oben ein V-Mann ist, darf der Polizist da unten weiter wegsch… | |
| KARLSRUHE taz | V-Leute dürfen künftig bestimmte Straftaten begehen, ohne | |
| Strafe befürchten zu müssen. Das ist die bemerkenswerteste Neuerung bei der | |
| Reform des Verfassungsschutzes, die die Bundesregierung plant. | |
| V-Leute (Vertrauensleute) sind Extremisten, die dem Verfassungsschutz gegen | |
| Geld aus dem Innenleben ihrer Szene berichten. Wenn sie Straftaten | |
| begingen, wurden sie bisher bestraft wie andere auch, jedenfalls offiziell. | |
| Ihr Doppelleben konnte allenfalls strafmildernd berücksichtigt werden. Bei | |
| geringfügigen Taten wurde das Verfahren oft wohl einfach eingestellt. | |
| Doch nun soll es eine ausdrückliche Rechtfertigung für Straftaten im | |
| Bundesverfassungsschutzgesetz geben. Anlass dafür ist ein Urteil des | |
| Oberlandesgerichts Düsseldorf, das 2011 einen V-Mann des | |
| Bundesnachrichtendienst wegen Mitgliedschafts in einer terroristischen | |
| Vereinigung verurteilte. | |
| Künftig machen sich V-Leute nicht mehr strafbar, wenn sie Mitglied in einer | |
| kriminellen oder terroristischen Vereinigung sind, über die sie berichten | |
| sollen. Auch wenn sie an der Fortführung einer verbotenen Vereinigung | |
| mitwirken, handeln sie künftig rechtmäßig. | |
| Spitzel dürfen zudem szenetypische Taten begehen, die nicht in Grundrechte | |
| Dritter eingreifen, und notwendig sind, um in der Szene nicht aufzufallen. | |
| Gemeint sind zum Beispiel Verstöße gegen das Vermummungsverbot auf | |
| Demonstrationen, das Zeigen des Hitler-Grußes oder das Schwenken der | |
| IS-Fahne. | |
| Auch bei Taten, die in Grundrechte Dritter eingreifen, ist Straffreiheit | |
| möglich, aber nicht generell. Bei Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder | |
| Körperverletzungen kann die Staatsanwaltschaft jederzeit das Verfahren | |
| einstellen oder eine Anklage zurücknehmen. Voraussetzung ist wieder, dass | |
| die Tat notwendig war, um in der Szene nicht aufzufallen. Zudem darf sie | |
| „nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts | |
| sein“. Dabei kann die Staatsanwaltschaft nur von Strafverfolgung absehen, | |
| wenn im konkreten Fall maximal ein Jahr Freiheitsstrafe droht. | |
| Diese Privilegien sollen künftig nicht nur für V-Leute gelten, sondern auch | |
| für Verdeckte Mitarbeiter der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern. | |
| Das sind Beamte, die unter einer Legende in die Szene eingeschleust werden, | |
| um von dort zu berichten. Auch verdeckte Mitarbeiter und V-Leute des | |
| Bundesnachrichtendienstes sollen künftig vor Strafverfolgung geschützt | |
| werden. | |
| 25 Mar 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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