Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Beschluss zu NPD-Verbotsverfahren: Karlsruhe will mehr Beweise
> Das letzte NPD-Verbotsverfahren scheiterte wegen des Einsatzes von
> V-Leuten. Nun fordert das Gericht mehr Beweise für die Abschaltung der
> V-Leute.
Bild: NPD-Wahlkampf im Februar in Hamburg.
KARLSRUHE afp | Im NPD-Verbotsverfahren müssen die Bundesländer nun
nachweisen, seit wann sie ihre V-Leute in der Führungsebene der
rechtsextremen Partei abgeschaltet haben. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten
Beschluss. Das Gericht prüft derzeit in einem sogenannten Vorverfahren, ob
und wann es gegebenenfalls in eine mündliche Verhandlung zu dem
Verbotsantrag der Länder eintritt. (Az. 2 BvR 1/13)
Der Bundesrat hatte den Antrag auf Verbot der NPD im Dezember 2013
gestellt. Ein erstes Verbotsverfahren war in Karlsruhe 2003 gescheitert.
Grund waren damals Bedenken des Gerichts wegen des Einsatzes von V-Leuten
der Verfassungsschutzbehörden in der rechtsextremen Partei.
Die Richter hatten damals den Abzug aller V-Leute aus der NPD-Führungsebene
als Voraussetzung für ein Verbotsverfahren genannt, weil ansonsten unklar
bleibe, ob Belastungsmaterial womöglich von NPD-Funktionären stammt, die
vom Verfassungsschutz ferngesteuert werden.
Nun soll der Bundesrat bis zum 15. Mai die vom Gericht erbetenen Nachweise
zum Abschalten der V-Leute erbringen. Demnach soll der Bundesrat die Zahl
und den Ablauf der "Abschaltungen darstellen und in geeigneter Weise
belegen". Zudem soll er eine "Vereinbarung zwischen Bund und Ländern"
vorlegen, wonach seit dem 6. Dezember 2012 auch keine „Nachsorge“
abgeschalteter Informanten betrieben werde.
Das Gericht fordert überdies einen Nachweis dafür, dass das Parteiprogramm
der NPD von Juni 2010 „quellenfrei“ ist und demnach keine V-Leute der
Nachrichtendienste für Passagen des Programms verantwortlich sind. Die
Länder sollen schließlich auch belegen, auf welche Weise sichergestellt
werden kann, dass keine von Nachrichtendiensten gewonnenen Informationen
zur Prozessstrategie der NPD verwertet werden.
23 Mar 2015
## TAGS
Verfassungsschutz
V-Leute
Bundesverfassungsgericht
NPD
NPD-Verbot
NPD-Verbot
Konzentrationslager
Verbotsverfahren
Demokratie
Straffreiheit
Tino Brandt
Nazis
Fremdenfeindlichkeit
Datenschutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Einblick in V-Leute-Welt: Ab sofort Kontaktsperre
Das NPD-Verbotsverfahren gewährt Einblicke in die V-Mann-Praxis. Und zeigt
auch Fragwürdiges: Etwa wie Behörden Szene-Ausstiege verhindern.
NPD provoziert mit Webseite: .kz
Die Webseite der Nazi-Partei ist mit dem kasachischen Länderkürzel „.kz“ …
erreichen. Verantwortlich dafür ist eine bekannte Partei-Größe.
Debatte NPD-Verbot: Rechtsstaatliche Realsatire
Das fragwürdige NPD-Verbotsverfahren droht erneut am Verfassungsschutz zu
scheitern. Der Prozess muss entweder fair sein oder platzen.
Kommentar zu NPD-Verbot: Schneller ist nicht immer besser
Das Verfahren wird kurz sein: Entweder lässt sich der Partei keine konkrete
Gefahr nachweisen oder sie wird verboten, weil sie demokratiefeindlich ist.
Reform des Verfassungsschutzes: Freibrief für extremistische Spitzel
V-Leute sollen künftig nicht mehr bestraft werden, wenn sie szenetypische
Delikte wie den Hitler-Gruß begehen. So will es die Bundesregierung.
Thüringen schaltet V-Leute ab: Neonazis bald auf Jobsuche
Rot-Rot-Grün will sich von Informanten aus der rechten Szene trennen. Doch
wie geht das Land mit Infos von V- Männern außerhalb Thüringens um?
Spendenlauf verkehrt: Neonazis laufen gegen sich selbst
In Hildesheim will die Partei „Die Rechte“ am Tag gegen Rassismus
aufmarschieren. „Marschiert!“, fordert auch das Bündnis gegen rechts: Es
will den braunen Umzug zum Spendenlauf umfunktionieren.
Bürgermeister-Rücktritt in Tröglitz: Innigkeit und Ignoranz
Weil ihn die NPD bedroht, trat Markus Nierth von seinem Amt zurück. Er
hatte sich für Flüchtlinge starkgemacht. Ein Ortsbesuch.
Verfassungsschutz in Deutschland: Wo sitzen die Spitzel?
Bund und Länder wollen eine V-Leute-Datei einrichten. Die Namen der
Zuträger werden darin aber nicht genannt. Im Frühjahr soll es losgehen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.