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# taz.de -- Freiheit durch Information: Bremen wird durchsichtiger
> In der Bremischen Bürgerschaft steht am Mittwoch die Novellierung des
> Informationsfreiheitsgesetzes an. Die Verbesserungen sind konsensfähig.
Bild: Transparenz und Durchsicht: Bremen weitet die Informationsfreiheit aus.
BREMEN taz | Bremen wird noch transparenter. Die Abgeordneten der
Bürgerschaft wollen am Mittwoch das [1][Informationsfreiheitsgesetz]
(BremIFG) deutlich ausweiten. Angeschoben wurde das von den Grünen mit der
SPD. Und, das ist in Wahlkampfzeiten durchaus bemerkenswert: auch CDU und
Linksfraktion wollen zustimmen. Bremen wird, mit Hamburg, weiter gehen als
die anderen Länder (siehe Infokasten).
Schon bisher ließ sich [2][Einsicht nehmen]: in ein 368-seitiges
PDF-Dokument zu Baumfällarbeiten etwa, samt „Standort“ und „Grund der
Fällung“, in eine Liste öffentlicher Überwachungskameras oder in Bremens
Haushalt als umfängliche Excel-Tabelle mit 9.064 Zeilen, wo unter
Haushaltsstelle 3270.68614-0 zum Beispiel der „Zuschuss an die Stiftung
Neues Museum Weserburg“ mit jährlichen 877.170 Euro angegeben ist.
All diese Dokumente können schon heute über das öffentliche
Informationsregister heruntergeladen werden. Erst Mitte März 2015 wurde es
überarbeitet, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Schon heute aber
muss man die Daten zu interpretieren wissen, muss wissen, ob es etwa für
die Weserburg an anderer Stelle noch weitere Zuschüsse gibt, bevor man mit
den Zahlen Politik macht, und man muss eine Ahnung davon haben, wonach man
sucht. Dann aber können die Daten helfen.
Bislang allerdings sah das Gesetz vor, dass die Verwaltung ihre Dokumente
dort veröffentlichen „soll“, was die Beamten oft mit „muss nicht“
übersetzten. Darauf wurde nun reagiert: Künftig „haben“ die Behörden alle
Informationen zu veröffentlichen und zwar „unverzüglich“.
Für Tim Weber vom [3][Verein „Mehr Demokratie“] ist diese Regelung
entscheidend: „Es führt zu einer deutlichen Aufwertung des Gesetzes.“ Sein
Verein ist zufrieden mit den Verbesserungen, auf die er mit „Humanistischer
Union“ und „Transparency International“ seit Jahren hinwirkte. „Bei
Verträgen hätten wir uns gewünscht, dass sie schon ab 10.000 Euro
veröffentlicht werden müssen“, sagt Weber. Sehr hilfreich aber sei, dass
auch Gutachten nun zugänglich gemacht werden müssen. „Gegenüber
Bürgerinitiativen argumentieren Behörden oft damit, halten die Gutachten
selbst dann aber unter Verschluss.“
Ein bisschen Kritik aber hat er schon: Bremen wird anders als Hamburg seine
Rohdatensätze nur auf Antrag herausgeben, weil es sonst zu teuer würde.
Und: dass die Hochschulen ausgenommen seien, kritisiert Weber auch: Die
Veröffentlichung von Spendern und Sponsoren bleibt freiwillig – nur die
Hochschule Bremen legte Sponsoren bisher großzügig offen. Gegenüber der taz
kündigte die Uni Bremen an, die Praxis zu überdenken.
Mustafa Öztürk, netzpolitischer Sprecher der Grünen, ist dagegen vollends
zufrieden. „Mit dieser Reform hat das Amtsgeheimnis ausgedient“, sagt er.
Eine umfassende Auskunft gegenüber den BürgerInnen sei „ein
selbstverständlicher Service und kein Gnadenakt“. Gegen die Novellierung
habe es durchaus einigen Widerstand aus der Verwaltung gegeben.
[4][Herbert Kubicek vom Institut für Informationsmanagement an der Uni]
Bremen schätzt, dass für die Behörden das Gesetz „kein Hit“ sei: „Dort
sieht man vor allem mehr Arbeit auf sich zukommen“, so Kubicek. Bislang
habe in der Verwaltung eine „organisatorische Orientierungslosigkeit“
darüber geherrscht, wer für eine „pro-aktive“ Veröffentlichung zuständig
sei. Kubicek hofft, dass sich das nun ändert. Seine größte Kritik: „Die
Fraktionen haben versäumt, die Umweltinformationen in das
Informationsregister zu integrieren, so wie in Hamburg oder
Schleswig-Holstein.“ Es gebe viele NGOs, die mit diesen Daten arbeiteten.
Insgesamt müsse bei der Transparenz „ein politischer Prozess“ in Gang
gesetzt werden.
Einen Fall aber wird das alles nicht betreffen: Als die Humanistische Union
auf Herausgabe des behördeninternen Katalogs klagte, mit denen „Scheinehen“
ermittelt werden sollen, [5][lehnte das Gericht dies mit Verweis auf
Paragraf 4 des BremIFG ab], der „behördliche Entscheidungsprozesses“
schützt. Die HU beantragte Berufung, Paragraf 4 aber wird nicht geändert.
##
21 Apr 2015
## LINKS
[1] http://bremen.beck.de/?bcid=Y-100-G-brifg-name-inh
[2] http://transparenz.bremen.de
[3] http://bremen-nds.mehr-demokratie.de
[4] http://agim.uni-bremen.de/team/kubicek/
[5] /!143174/
## AUTOREN
Jean-Philipp Baeck
## TAGS
Informationsfreiheit
Schwerpunkt Korruption
Humanistische Union
Mehr Demokratie
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