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# taz.de -- Volksgesetzgebung ohne Folgen: Bremen begehrt wenig
> Die reformierte Bremer Gesetzgebung zu Volksentscheiden kommt im
> aktuellen „Volksbegehrensbericht“ ordentlich weg – geändert hat sie
> bisher freilich nichts.
Bild: Vorbild fürs Bremer Stimmvolk.Die "Sieben Faulen" in der Böttcherstraß…
BREMEN taz | Ein „Einäugiger unter den Blinden“ sei Bremen, wenn’s um das
Thema „Volksbegehren“ geht, sagt Tim Weber, Landesgeschäftsführer des
Vereins „Mehr Demokratie“. Denn: Bremen belegt mit der Note „befriedigend…
beim gestern vorgestellten „[1][Volksbegehrensbericht 2015]“ im Ranking
nach Hamburg den zweiten Platz. 13 der 16 Bundesländer erhielten lediglich
die Prädikate „ausreichend“ und „mangelhaft“.
Untersucht wurde vom „Mehr Demokratie“-Bundesverband etwa, wie hoch die
Länder Quoren, also die Mindestanzahl von Stimmen, und wie lang sie Fristen
ausgestalten. So können in Hamburg bereits fünf Prozent der
Wahlberechtigten ein Volksbegehren in Gang setzen. In Bremen gelten
ebenfalls fünf Prozent – allerdings nicht bei verfassungsändernden
Volksbegehren, bei denen das Quorum doppelt so hoch sein muss. „Zuviel“,
meint Weber, „und auch die Abstimmungsquoren bei Volksentscheiden sind mit
20 und 40 Prozent zu hoch.“
Dennoch: „Die Verfassungsreform hat vor zwei Jahren dazu geführt, dass
direkte Demokratie in Bremen gestärkt wurde“, sagt Weber. Für
Volksbegehren, die eine Verfassungsänderung zum Ziel haben, müssen seither
deutlich weniger Unterschriften gesammelt werden: Statt fast 100.000
Unterschriften sind nur noch knapp 50.000 nötig. Und neu aufgenommen wurde
eine Bestimmung, die Volksentscheide für den Fall vorsieht, dass
Unternehmen verkauft werden, die sich im öffentlichen Eigentum befinden.
Daneben ist Bremen neben Hamburg das einzige Bundesland, in dem
Volksentscheide und Wahlen zusammengelegt werden.
Dass die BremerInnen ihre vergleichsweise ordentlichen Möglichkeiten
allerdings nach Kräften nutzen würden, lässt sich nicht beobachten: Von
2005 bis 2014 gab es drei Anträge von Initiativen und ein Volksbegehren –
nämlich das zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft. Zum Vergleich: In
Hamburg gab es im gleichen Zeitraum sieben Volksbegehren, drei
Volksentscheide und 21 Anträge von Volksinitiativen.
Dabei unterscheiden sich die Voraussetzungen in beiden Ländern seit der
Reform in Bremen nur noch wenig voneinander. Allerdings: Noch hat Bremen
kein Transparenz-Gesetz, nach dem städtische Verträge, Unterlagen und
Verwaltungspapiere automatisch veröffentlicht werden müssen, eine
entsprechende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes ist in Arbeit. Als
Vorbild hierfür gilt Hamburg, das seit zwei Jahren ein entsprechendes
Gesetz hat. Einen Zusammenhang zwischen Transparenz-Gesetz und
Volksinitiativen erkennt Weber indes nicht: „Es stimmt, dass die Menschen
dadurch leichter Informationen bekommen, die Grundlagen für Volksbegehren
sein können – aber in Hamburg hat sich dadurch nichts verändert.“ Die Quo…
der Volksbegehren sei auch vor dem Gesetz hoch gewesen.
In Bremen, glaubt er, mangele es schlichtweg an großen Themen. „Denn auch
die Verfassungsreform hat bisher zu keinem Anstieg von Initiativen
geführt.“ Vielleicht, sagt er, könnte hier – ausgerechnet – das Parlame…
als Vorbild dienen: „Zum Beispiel bei der Diskussion um eine Verlängerung
der Legislatiurperiode: Hier könnte die Bürgerschaft einen Volksentscheid
einleiten.“
12 Mar 2015
## LINKS
[1] http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/volksbegehrensbericht_2015.pdf
## AUTOREN
Simone Schnase
## TAGS
Mehr Demokratie
Bremen
Volksbegehren
Informationsfreiheit
Grüne
Direkte Demokratie
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