Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz: Kulturwandel mit Ausnahmen
> Der Mainzer Landtag verordnet den Ämtern Transparenz. Doch sie gilt nicht
> für alle. Den Hochschulen geht sie dennoch zu weit.
Bild: Ist das schon Verwaltungshandeln? Für die Neuwieder Feuerwehr spielt das…
Die Rollen in der rheinland-pfälzischen Landespolitik sind klar verteilt,
das konnte man am Mittwoch im Mainzer Landtag erneut beobachten. Während
die oppositionelle CDU-Fraktion eine Beschränkung der
Flüchtlingszuwanderung für die Kommunen im Land zur Diskussion stellte,
verabschiedete die rot-grüne Regierungsmehrheit im Anschluss ein Gesetz zur
Öffnung der Verwaltung.
Das so genannte Tranparenzgesetz soll nicht weniger als einen „Kulturwandel
in der Verwaltung“ herbeiführen. Diesen Anspruch stellt Ministerpräsidentin
Malu Dreyer (SPD) an das Gesetz, das das Informationsfreiheitsgesetz des
Landes ablöst. Bisher konnten Bürger ohne Angaben von Gründen Auskünfte bei
Landesbehörden einfordern.
Das Transparenzgesetz stellt die Auskunftspflicht nun auf den Kopf: Die
Ämter müssen künftig sämtliche für die Öffentlichkeit relevanten Dokumente
– Gutachten, Ausschreibungen oder Sitzungsprotokolle – von sich aus ins
Netz stellen. Die Plattform soll Anfang 2016 Online sein. Als Vorbild
dienen die Transparenzportale in Hamburg und Bremen. Die CDU hatte noch
versucht, die Transparenzplattform – sowie die Regelung zur Transparenz bei
Drittmitteln – per Antrag in letzter Minute zu streichen. Der
Änderungantrag wurde aber im Landtag abgelehnt.
Informationsfreiheitsgesetze sind Ländersache. Bis heute haben 11 der 16
Bundesländer Auskunftsrechte eingeführt. Sie erlauben prinzipiell
jedermann, bei Landesbehörden und unterstellten Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen Akten einzusehen. Also auch bei Universitäten und
Rundfunkanstalten. Nur Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen und
Niedersachsen halten offenbar nichts von Ämtertransparenz.
## Kommunen und Handelskammern ausgenommen
„Das Gesetz in Rheinland-Pfalz ist ein weiterer Schritt in Richtung
transparente Verwaltung“, lobt der Freiburger Jurist Friedrich Schoch. Der
Verwaltungsrechtler war im September als Experte für Informationsfreiheit
zur Anhörung im Mainzer Innenausschuss geladen. Dort beanstandete Schoch
jedoch auch die zahlreichen Ausnahmen im Gesetz. Ohne Erfolg: Von der
Auskunftspflicht sind etwa Kommunen, die Industrie- und Handelskammern
(IHK) im Land sowie die Anstalten des öffentlichen Rechts – SWR und ZDF –
ausgenommen. „Diese Regelung halte ich für total überholt“, sagte Schoch
der taz.
Der lückenhafte Anwendungsbereich ist nicht der einzige Kritikpunkt am
neuen Gesetz. Vor allem der Passus, der die Hochschulen betrifft, wird
kontrovers diskutiert. Demnach sind Hochschulen künftig verpflichtet, die
Namen ihrer Kooperationspartner und -summen zu veröffentlichen. Obwohl
diese Verpflichtung nur für abgeschlossene Drittmittelkooperationen gilt,
bangen die Universitäten um Aufträge aus der Wirtschaft. Und die
Unternehmen um ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
## Kooperationspartner im Zweifel anonym
Diese könnten auch gegen deren Willen veröffentlicht werden, sofern das
öffentliche Interesse überwiege, fürchtet Gerhard F. Braun, Präsident der
Landesvereinigung Unternehmerverbände (LVU). Tatsächlich darf die
Hochschule jedoch den Namen des Projektpartners anonymisieren, wenn „vom
Namen des Drittmittelgebers auf den Forschungsgegenstand geschlossen
werden“ könne, wie es im Gesetzestext heißt.
Die Hochschulen bestreiten, dass Forschung und Lehre überhaupt unter das
Gesetz fallen. Aus ihrer Sicht sind Wirtschaftskooperationen keine
„Verwaltungstätigkeiten“. Die neue Regelung führe zu Rechtsunsicherheit,
kritisiert LVU-Präsident Braun im Wiesbadener Kurier. Dieser Einschätzung
schließt sich auch Verwaltungsrechtler Schoch an: „Die Auslegungsspielräume
des Gesetzes müssen nun die Gerichte klären“.
Und das könnte bald der Fall sein. Momentan laufen mindestens zwei Klagen
gegen die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, weil sie sich geweigert
hatte, den Auskunftsanfragen zu Wirtschaftskooperationen nachzukommen und
Verträge offen zu legen.
Jonas-Luca König vom Landesastenverband begrüßt deshalb das neue Gesetz.
Als ersten Schritt, dem weitere folgen müssen: „Der Einstieg in die
Transparenz an den Hochschulen ist gemacht.“
NaN NaN
## AUTOREN
Ralf Pauli
## TAGS
Informationsfreiheit
Transparenzgesetz
Rheinland-Pfalz
Malu Dreyer
Hochschule
Informationsfreiheitsgesetz
Uni Mainz
Informationsfreiheit
## ARTIKEL ZUM THEMA
Malu Dreyer über Flüchtlinge: „Wir denken alle Menschen mit“
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, hat eine klare
Haltung zu Flüchtlingen: Sie werde sich nicht zum Populismus hinreißen
lassen.
Einfluss von Wirtschaftsunternehmen: Kontaktanbahnung an der Uni
Firmen zahlen Hochschulen Geld, damit sie die besten Studierenden
kennenlernen. An der Uni Frankfurt gibt es erstmals Protest dagegen.
Auskunftsrechte bei Behörden: Informationen ohne Freiheit
Am 28. September ist der „Right to know day“. Bei behördlicher Transparenz
rangiert Deutschland sehr weit hinten.
Transparenz an Hochschulen: Die Forschung bleibt anonym
Die Verwaltung der Bundesländer wird immer transparenter. Nicht aber die
der Universitäten – zum Schutz mächtiger Sponsoren.
Freiheit durch Information: Bremen wird durchsichtiger
In der Bremischen Bürgerschaft steht am Mittwoch die Novellierung des
Informationsfreiheitsgesetzes an. Die Verbesserungen sind konsensfähig.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.