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# taz.de -- Auskunftsrechte bei Behörden: Informationen ohne Freiheit
> Am 28. September ist der „Right to know day“. Bei behördlicher
> Transparenz rangiert Deutschland sehr weit hinten.
Bild: Transparent? geht so.
Berlin taz | Für Auskunftsrechte bei staatlichen Behörden haben sich –
Politiker der Linken und Nerds von Netzpolitik.org mal ausgenommen – bisher
nur Wenige interessiert. Erst als im April ein gewiefter Schüler auf die
Idee kam, die Abituraufgaben vorab vom Schulministerium einzufordern,
horchte die Bundesrepublik auf: Ein Bürgerrecht, das Beamten zwingt, die
begehrten Informationen rauszurücken?
Dabei sind die ältesten deutschen Informationsfreiheitsgesetze (IfG) aus
Berlin und Brandenburg schon beinahe 20 Jahre alt. Bis heute haben 11 der
16 Bundesländer Auskunftsrechte eingeführt. Sie erlauben prinzipiell
jedermann, bei Landesbehörden und unterstellten Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen Akten einzusehen. Also auch bei Universitäten und
Rundfunkanstalten. Und das ohne Begründung. Nur Bayern, Sachsen,
Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen halten offenbar nichts von
Ämtertransparenz.
Im internationalen Vergleich kommt Deutschland deshalb nicht gut weg. Von
weltweit 89 Ländern mit Auskunftsrechten [1][belegt Deutschland den
viertletzten Platz]. Das zeigt eine Studie der Bürgerrechtsorganisationen
„Centre for Law and Democracy“ und „Access Info Europe“.
Am internationalen „Right To Know Day“ hat Deutschland also wenig Grund zum
Feiern. Dennoch wird der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar
Wagner, heute im Mainzer Landtag ein paar lobende Worte finden – für
Rheinland-Pfalz.
## Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz Vorreiter
Dort hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer ein neues Transparenzgesetz
vorgestellt, das einen „Kulturwandel in der Verwaltung“ herbeiführen soll.
Tritt es wie geplant dieses Jahr in Kraft, müssen Behörden aktiv für die
Öffentlichkeit relevante Dokumente ins Netz stellen. In Hamburg und Bremen
gibt es dafür bereits eigene Transparenzportale. Verträge, Ausschreibungen,
selbst Sitzungsprotokolle kann man dort nachlesen. Das Hamburger
Transparenzportal hat mehr als eine Million Seitenaufrufe jeden Monat.
Mit dieser auferlegten Öffnung fällt ein großer Kritikpunkt an den
bisherigen Informationsfreiheitsgesetzen weg. Bei schriftlichen Anfragen
können Gebühren bis zu 500 Euro fällig werden, in Sachsen-Anhalt sogar 2000
Euro. Ministerien, Uni-Verwaltungen und das Auswärtige Amt, so beschweren
sich Bürgerrechtler, würden aus Abschreckungsgründen pauschal die maximale
Gebühr verlangen.
## Verteidigungsministerium legt Kosten offen
Auskunftsrechte sind Ländersache. Und deshalb sind die Regelungen so
unterschiedlich aus wie die jeweiligen Schulsysteme. Die Hälfte der Länder
nimmt beispielsweise [2][Forschung und Lehre pauschal vom
Informationsfreiheitsgesetz aus]. Und selbst wenn Behörden die Anfrage
nicht abwimmeln können, weichen sie gerne aus, [3][wie eine Recherche des
NDR zeigt].
Dass der Bedarf an Auskünften groß ist, zeigt das Portal „[4][Frag den
Staat]“, das Bürgerinnen und Bürger bei den Anträgen unterstützt. Beinahe
12.000 Anträge waren es in vier Jahren.
Wie hoch sind die Kosten für die Bewachung von ausländischen militärischen
Einrichtungen? Das Verteidigungsministerium nennt sie. Wie viele Straf- und
Bußgeldverfahren hat die Stadt Oldenburg gegenüber Straßenmusikern
eröffnet. Das Ordnungsamt legt die Zahl offen.
Wie lauten die Abiturprüfungen für Nordrhein-Westfalen? Das
Schulministerium bleibt hart: „Ihrem Antrag kann frühestens am ersten
Werktag nach Abschluss des gesamten Abiturverfahrens 2015 stattgegeben
werden“, heißt es in der Antwort.
28 Sep 2015
## LINKS
[1] http://www.rti-rating.org/
[2] /!5211753/
[3] http://www.ndr.de/nachrichten/Norddeutschen-Behoerden-mangelts-an-Transpare…
[4] https://fragdenstaat.de/
## AUTOREN
Ralf Pauli
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