# taz.de -- Hochschulen und die Industrie: Forschungsfreiheit vor Transparenz | |
> Die Uni Köln und die Bayer AG halten eine Vereinbarung geheim. Das | |
> NRW-Oberlandesgericht hat jetzt entschieden, dass das rechtens ist. | |
Bild: Was die Bayer Pharma AG in Leverkusen so mit akademischen Einrichtungen a… | |
Münster taz | Die Universität Köln muss ihre strittige Rahmenvereinbarung | |
mit der Bayer Pharma AG nicht offenlegen. Damit ist die Berufung des | |
Vereins Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) vor dem Oberlandesgericht | |
Nordrhein-Westfalen (OLG) abgewiesen worden. Der 15. Senat des OLG in | |
Münster bestätigte somit am Dienstag die erstinstanzliche Entscheidung des | |
Verwaltungsgerichts Köln. | |
Der Bayer-kritische Verein hatte bereits in der Vorinstanz beantragt, eine | |
zwischen der Universität Köln und der Bayer HealthCare AG geschlossene | |
Rahmenvereinbarung offenzulegen. | |
Als Kläger trat am Dienstag CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes in | |
Begleitung seines Anwalts Harro Schultze vor Gericht auf. Ihm gegenüber | |
saßen gleich vier Rechtsvertreter der beklagten Universität Köln und von | |
Bayer. Nach Verlesen eines längeren Sachberichts kam der Vorsitzende | |
Richter, OLG-Vizepräsident Sebastian Beimesche, sehr bald auf die für ihn | |
entscheidenden Punkte. | |
## Freiheit der Forschung | |
Er verwies auf den Verfassungsrang, den die Freiheit von Wissenschaft und | |
Forschung genieße. „Der Landesgesetzgeber hat die Freiheit der Forschung | |
vor Augen gehabt“, interpretierte er Hochschulgesetz und | |
Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Auch der Umgang mit sensiblen | |
Forschungsdaten habe das Gericht zu berücksichtigen. | |
Solche Daten könnten bei Veröffentlichung Wettbewerbsnachteile für das | |
betroffene Unternehmen provozieren. Ferner beinhalte die Forschungsfreiheit | |
auch, zu entscheiden, mit wem eine Universität oder ein Wissenschaftler | |
kooperiere und zu welchen Bedingungen. | |
In dem seit 2008 gültigen Kooperationsvertrag, der inzwischen abgelaufen | |
ist, wurden unter anderem Forschungsaufträge in der Medizin vereinbart. | |
Darin sind auch Vergütungen für die Hochschule festgehalten, wenn etwa | |
Gewinne aus Patenten erzielt werden. Zusätzlich ging es um die Einrichtung | |
eines Graduiertenkollegs für „Pharmakologie und Therapieforschung“. | |
Eine Veröffentlichung des Vertragsinhalts war jedoch ausdrücklich nicht | |
vorgesehen. Obwohl die Vereinbarung nicht mehr gilt, gehe es ihnen in der | |
Verhandlung „ums Prinzip“, wie die Anwälte der Beklagten gestern betonten. | |
## Klage auf Einsichtnahme | |
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles für die Forschungsfreiheit | |
und die Transparenz in der Wissenschaft hatte sich der CBG bereits im März | |
2011 entschlossen, vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Einsichtnahme zu | |
klagen. Diese Klage wies das Gericht im Dezember 2012 ab. Doch die Streiter | |
für mehr Transparenz legten Berufung ein, die nun verhandelt wurde. | |
Wie die Kölner Verwaltungsrichter haben sich ihre Kollegen am OVG nicht die | |
Mühe gemacht, den Inhalt der 29-seitigen Rahmenvereinbarung näher zu | |
prüfen. „Und das, obwohl ihnen das möglich gewesen wäre“, so Kläger Mim… | |
Der NRW-Datenschutzbeauftragte habe dies hingegen getan – und die Anfrage | |
seines Vereins befürwortet. | |
Physiker Mimkes fürchtet eine unkontrollierte Einflussnahme großer | |
Unternehmen auf wissenschaftliche Einrichtungen. Sein Anwalt kritisiert die | |
mangelnde Transparenz beim Umgang mit den gewonnenen Daten, hält die | |
Gesetze des Landes sogar für verfassungsrechtlich bedenklich. Anwalt | |
Schultze fragte: „Ist denn die Geheimhaltung der einzige Weg, um die | |
Freiheit von Lehre und Forschung zu gewährleisten?“ | |
19 Aug 2015 | |
## AUTOREN | |
Thomas Krämer | |
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