| # taz.de -- Hochschulen und die Industrie: Forschungsfreiheit vor Transparenz | |
| > Die Uni Köln und die Bayer AG halten eine Vereinbarung geheim. Das | |
| > NRW-Oberlandesgericht hat jetzt entschieden, dass das rechtens ist. | |
| Bild: Was die Bayer Pharma AG in Leverkusen so mit akademischen Einrichtungen a… | |
| Münster taz | Die Universität Köln muss ihre strittige Rahmenvereinbarung | |
| mit der Bayer Pharma AG nicht offenlegen. Damit ist die Berufung des | |
| Vereins Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) vor dem Oberlandesgericht | |
| Nordrhein-Westfalen (OLG) abgewiesen worden. Der 15. Senat des OLG in | |
| Münster bestätigte somit am Dienstag die erstinstanzliche Entscheidung des | |
| Verwaltungsgerichts Köln. | |
| Der Bayer-kritische Verein hatte bereits in der Vorinstanz beantragt, eine | |
| zwischen der Universität Köln und der Bayer HealthCare AG geschlossene | |
| Rahmenvereinbarung offenzulegen. | |
| Als Kläger trat am Dienstag CBG-Geschäftsführer Philipp Mimkes in | |
| Begleitung seines Anwalts Harro Schultze vor Gericht auf. Ihm gegenüber | |
| saßen gleich vier Rechtsvertreter der beklagten Universität Köln und von | |
| Bayer. Nach Verlesen eines längeren Sachberichts kam der Vorsitzende | |
| Richter, OLG-Vizepräsident Sebastian Beimesche, sehr bald auf die für ihn | |
| entscheidenden Punkte. | |
| ## Freiheit der Forschung | |
| Er verwies auf den Verfassungsrang, den die Freiheit von Wissenschaft und | |
| Forschung genieße. „Der Landesgesetzgeber hat die Freiheit der Forschung | |
| vor Augen gehabt“, interpretierte er Hochschulgesetz und | |
| Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Auch der Umgang mit sensiblen | |
| Forschungsdaten habe das Gericht zu berücksichtigen. | |
| Solche Daten könnten bei Veröffentlichung Wettbewerbsnachteile für das | |
| betroffene Unternehmen provozieren. Ferner beinhalte die Forschungsfreiheit | |
| auch, zu entscheiden, mit wem eine Universität oder ein Wissenschaftler | |
| kooperiere und zu welchen Bedingungen. | |
| In dem seit 2008 gültigen Kooperationsvertrag, der inzwischen abgelaufen | |
| ist, wurden unter anderem Forschungsaufträge in der Medizin vereinbart. | |
| Darin sind auch Vergütungen für die Hochschule festgehalten, wenn etwa | |
| Gewinne aus Patenten erzielt werden. Zusätzlich ging es um die Einrichtung | |
| eines Graduiertenkollegs für „Pharmakologie und Therapieforschung“. | |
| Eine Veröffentlichung des Vertragsinhalts war jedoch ausdrücklich nicht | |
| vorgesehen. Obwohl die Vereinbarung nicht mehr gilt, gehe es ihnen in der | |
| Verhandlung „ums Prinzip“, wie die Anwälte der Beklagten gestern betonten. | |
| ## Klage auf Einsichtnahme | |
| Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles für die Forschungsfreiheit | |
| und die Transparenz in der Wissenschaft hatte sich der CBG bereits im März | |
| 2011 entschlossen, vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Einsichtnahme zu | |
| klagen. Diese Klage wies das Gericht im Dezember 2012 ab. Doch die Streiter | |
| für mehr Transparenz legten Berufung ein, die nun verhandelt wurde. | |
| Wie die Kölner Verwaltungsrichter haben sich ihre Kollegen am OVG nicht die | |
| Mühe gemacht, den Inhalt der 29-seitigen Rahmenvereinbarung näher zu | |
| prüfen. „Und das, obwohl ihnen das möglich gewesen wäre“, so Kläger Mim… | |
| Der NRW-Datenschutzbeauftragte habe dies hingegen getan – und die Anfrage | |
| seines Vereins befürwortet. | |
| Physiker Mimkes fürchtet eine unkontrollierte Einflussnahme großer | |
| Unternehmen auf wissenschaftliche Einrichtungen. Sein Anwalt kritisiert die | |
| mangelnde Transparenz beim Umgang mit den gewonnenen Daten, hält die | |
| Gesetze des Landes sogar für verfassungsrechtlich bedenklich. Anwalt | |
| Schultze fragte: „Ist denn die Geheimhaltung der einzige Weg, um die | |
| Freiheit von Lehre und Forschung zu gewährleisten?“ | |
| 19 Aug 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Thomas Krämer | |
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