| # taz.de -- EuGH-Urteil zur Flüchtlingspolitik: Kein Knast für Abschiebehäft… | |
| > Ausländer, die aus Deutschland abgeschoben werden sollen, gehören nicht | |
| > ins Gefängnis, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das hat Folgen. | |
| Bild: Abschiebeknast in Nordrheinwestfalen: JVA Büren. | |
| LUXEMBURG dpa | Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus | |
| Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sondern | |
| nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische | |
| Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. | |
| Sollte ein Bundesland nicht über derartige Einrichtungen verfügen, müssten | |
| die Betroffenen in eine solche in einem anderen Land gebracht werden. Die | |
| Praxis einiger Länder, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit | |
| gewöhnlichen Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien. Das | |
| gelte auch dann, wenn der Betroffene einwilligt. | |
| Konkret ging es um drei in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen anhängige | |
| Fälle (Rechtssachen C-473/13, C-514/13, C-474/13). Der Bundesgerichtshof | |
| und das Landgericht München I ersuchten den EuGH um Prüfung. Der betonte | |
| nun, das Gebot der Trennung „illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“ | |
| von gewöhnlichen Strafgefangenen gelte [1][ohne Ausnahme und garantiere die | |
| Wahrung der Rechte der Ausländer]. | |
| Die Menschenrechtsorganisationen Pro Asyl, der Jesuiten- Flüchtlingsdienst | |
| und die Diakonie begrüßten das Urteil und forderten einen sofortigen Stopp | |
| der Flüchtlingsunterbringung in Strafhaft sowie eine umgehende Freilassung | |
| aller Betroffenen. Zudem müsse das Instrument der Abschiebehaft grundlegend | |
| auf den Prüfstand. | |
| ## Abschiebehaft ist Ländersache | |
| In Deutschland ist der Vollzug der Abschiebehaft Ländersache. Nach | |
| [2][Angaben von Pro Asyl] gibt es in acht Bundesländern spezielle | |
| Einrichtungen für die Unterbringung. In Baden-Württemberg, Hessen, | |
| Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und | |
| Thüringen würden Abschiebehäftlinge hingegen in normalen | |
| Justizvollzugsanstalten untergebracht, Sachsen bringe Betroffene in andere | |
| Länder. Bayern verfügt demnach inzwischen über eigene Einrichtungen. | |
| In Abschiebehaft kommen Menschen, die etwa nach illegaler Einreise oder | |
| abgelehnten Asylanträgen zur Ausreise verpflichtet sind. Ihre Zahl war | |
| zuletzt rückläufig. Nach Angaben der Bundesregierung waren es 2008 rund | |
| 8.800, 2010 etwa 7.500 und 2011 gut 6.400 Ausländer. Aktuellere bundesweite | |
| Zahlen gibt es laut Pro Asyl nicht. | |
| 17 Jul 2014 | |
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| [1] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-07/cp140105de.… | |
| [2] http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/2013/Abschiebungshaf… | |
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