| # taz.de -- BGH-Entscheidung zur Abschiebehaft: „Fluchtgefahr“ muss konkret… | |
| > Der BGH hat einen Großteil der Inhaftierungen von Flüchtlingen für | |
| > unzulässig erklärt. Das könnte das Ende der Abschiebehaft bedeuten. | |
| Bild: Ihre Forderung nach einem Ende der Abschiebehaft könnte Realität werden… | |
| BERLIN taz | Erst der Europäische Gerichtshof, jetzt der Bundesgerichtshof: | |
| In einer am Mittwoch den Prozessbeteiligten zugestellten Entscheidung | |
| erklärte auch das oberste deutsche Zivilgericht weite Teile der deutschen | |
| Abschiebehaftpraxis für unzulässig. | |
| Erst vor einer Woche hatte der EuGH entschieden, dass Abschiebehäftlinge in | |
| Deutschland nicht mehr in normalen Strafvollzugsanstalten untergebracht | |
| werden dürfen. Nun weitet der BGH dies in seinem Beschluss, der der taz | |
| vorliegt, noch aus: Auch generell sei eine Inhaftierung allein wegen | |
| „Fluchtgefahr“ nicht mehr zulässig – bisher der häufigste Grund für | |
| Abschiebehaft. Der BGH begründet dies mit der seit Januar geltenden | |
| Dublin-III-Verordnung, in der für die Begründung einer Fluchtgefahr klare, | |
| „objektiv gesetzlich festgelegte Kriterien“ eingefordert werden. Die aber | |
| gibt es in Deutschland nicht. | |
| Geklagt hatte ein pakistanischer Flüchtling, der Ende Dezember in Haft | |
| genommen wurde und in sein vermeintliches Erst-Einreiseland Ungarn | |
| abgeschoben werden sollte. Seiner Beschwerde gaben die Richter nun statt – | |
| und werteten diese grundsätzlich: Eine Inhaftierung allein wegen einer | |
| geplanten Überstellung in einen anderen EU-Staat sei „ausgeschlossen“. Nur | |
| eine konkret nachgewiesene „erhebliche Fluchtgefahr“ rechtfertige dies | |
| noch. Was diese begründe, müsse Deutschland aber in einem Gesetz festlegen | |
| und nicht, wie bisher, den jeweils zuständigen Richtern überlassen. Das | |
| Urteil gilt letztinstanzlich: Da sich die EU mit ihrer Dublin-Verordnung | |
| festgelegt habe, so der BGH, bedürfe es keiner Vorlage vor den EuGH. | |
| Das Urteil bringt die Bundesregierung erneut in die Bredouille. Denn | |
| [1][wie eine taz-Umfrage zeigte], setzen vier Bundesländer bereits das | |
| EuGH-Urteil nicht um. Die Dimension des BGH-Beschlusses ist nun noch | |
| größer: Von den derzeit knapp 100 Abschiebehäftlingen in Deutschland sind | |
| die meisten Dublin-Fälle. | |
| Die Linksfraktion sprach denn auch von einem „Paukenschlag“. Deren | |
| Innenexpertin Ulla Jelpke forderte, alle Abschiebehäftlinge „sofort“ | |
| freizulassen und zu entschädigen. Es sei ein „Desaster“, dass „vermutlich | |
| Tausende Flüchtlinge zu Unrecht eingesperrt“ wurden. Auch Rechtsanwalt | |
| Peter Fahlbusch, der in den letzten Jahren Hunderte Abschiebegefangene | |
| vertrat, sprach von einem „Sargnagel“ für die Abschiebehaft in Deutschland. | |
| „Das dürfte das Ende bedeuten.“ | |
| So weit ist es noch nicht. Denn Bundesinnenminister Thomas de Maizière | |
| (CDU) arbeitet derzeit an einer Reform des Aufenthaltsgesetzes: Dort sollen | |
| genau die vom BGH geforderten Kriterien zur Fluchtgefahr stehen. Was bis | |
| dahin aber mit den zu Unrecht Inhaftierten passiert, beantwortete das | |
| Ministerium am Mittwoch vorerst nicht. Ein Sprecher sagte nur, die | |
| Entscheidung werde "derzeitig sorgfältig geprüft". Linken-Politikerin | |
| Jelpke forderte indes ein generelles Ende der Abschiebehaft, statt nun "in | |
| aller Hast eine Rechtsgrundlage nachzuschieben". | |
| 23 Jul 2014 | |
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| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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