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# taz.de -- EuGH-Urteil zur Flüchtlingspolitik: Kein Knast für Abschiebehäft…
> Ausländer, die aus Deutschland abgeschoben werden sollen, gehören nicht
> ins Gefängnis, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das hat Folgen.
Bild: Abschiebeknast in Nordrheinwestfalen: JVA Büren.
LUXEMBURG dpa | Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus
Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sondern
nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden.
Sollte ein Bundesland nicht über derartige Einrichtungen verfügen, müssten
die Betroffenen in eine solche in einem anderen Land gebracht werden. Die
Praxis einiger Länder, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit
gewöhnlichen Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien. Das
gelte auch dann, wenn der Betroffene einwilligt.
Konkret ging es um drei in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen anhängige
Fälle (Rechtssachen C-473/13, C-514/13, C-474/13). Der Bundesgerichtshof
und das Landgericht München I ersuchten den EuGH um Prüfung. Der betonte
nun, das Gebot der Trennung „illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“
von gewöhnlichen Strafgefangenen gelte [1][ohne Ausnahme und garantiere die
Wahrung der Rechte der Ausländer].
Die Menschenrechtsorganisationen Pro Asyl, der Jesuiten- Flüchtlingsdienst
und die Diakonie begrüßten das Urteil und forderten einen sofortigen Stopp
der Flüchtlingsunterbringung in Strafhaft sowie eine umgehende Freilassung
aller Betroffenen. Zudem müsse das Instrument der Abschiebehaft grundlegend
auf den Prüfstand.
## Abschiebehaft ist Ländersache
In Deutschland ist der Vollzug der Abschiebehaft Ländersache. Nach
[2][Angaben von Pro Asyl] gibt es in acht Bundesländern spezielle
Einrichtungen für die Unterbringung. In Baden-Württemberg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und
Thüringen würden Abschiebehäftlinge hingegen in normalen
Justizvollzugsanstalten untergebracht, Sachsen bringe Betroffene in andere
Länder. Bayern verfügt demnach inzwischen über eigene Einrichtungen.
In Abschiebehaft kommen Menschen, die etwa nach illegaler Einreise oder
abgelehnten Asylanträgen zur Ausreise verpflichtet sind. Ihre Zahl war
zuletzt rückläufig. Nach Angaben der Bundesregierung waren es 2008 rund
8.800, 2010 etwa 7.500 und 2011 gut 6.400 Ausländer. Aktuellere bundesweite
Zahlen gibt es laut Pro Asyl nicht.
17 Jul 2014
## LINKS
[1] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-07/cp140105de.…
[2] http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/2013/Abschiebungshaf…
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