Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar EuGH-Urteil Abschiebehaft: Es geht nicht um Strafe
> Flüchtlinge, die vor der Abschiebung stehen, gehören nicht in normale
> Gefängnisse. Doch die Humanisierung der Abschiebehaft ist nur ein
> Nebenschauplatz.
Bild: Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige im rheinland-pfälzischen I…
Das [1][Urteil] kommt nicht überraschend. Alle Bundesländer sind
verpflichtet, Abschiebehäftlinge in separaten Einrichtungen und nicht in
normalen Gefängnissen unterzubringen. Es genügt nicht, separate Trakte in
normalen Gefängnissen einzurichten. Flüchtlingshelfer vertreten das schon
lange.
Zwar haben „Abschiebeknäste“ keinen guten Ruf, sie sind aber immer noch
besser als normale Haftanstalten – oder sollten es zumindest sein.
Schließlich haben Abschiebehäftlinge keine Straftaten begangen. Sie haben
nur kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Haft ist deshalb keine
Strafe, sondern soll lediglich die Abschiebung sicherstellen.
In speziellen Einrichtungen sind daher größere Zimmer und bessere
Freizeiteinrichtungen möglich. Zugang zu Telefon und Internet kann
großzügig gewährt werden. Es macht auch Sinn, dass mehrere Bundesländer
zusammenarbeiten, damit Betroffene auch Leute finden, die die gleiche
Sprache sprechen.
Nach Möglichkeit sollte Abschiebehaft vermieden werden. Oft genügen
Meldeauflagen oder die Stellung einer Kaution. Dass Betroffene vor der
Abschiebung untertauchen, wird man nie völlig verhindern können. Die
Abschiebehaft muss sich auf begründete Ausnahmefälle beschränken.
Und natürlich ist Abschiebehaft dann unangebracht, wenn schon die
Abschiebung unvertretbar ist – etwa wenn Flüchtlinge in Länder
zurückgebracht werden, in denen es kein funktionierendes Asylsystem gibt.
Ein Großteil der Abschiebehaft beschäftigt sich mit Verschiebungen im
Rahmen des Dublin-Systems, wonach jeder Flüchtling dort sein Asylverfahren
bekommt, wo er zuerst den EU-Boden betrat. Die Reform des Dublin-Systems
ist deshalb das eigentliche Problem, die Humanisierung der Abschiebehaft
nur ein Nebenschauplatz.
17 Jul 2014
## LINKS
[1] /EuGH-Urteil-zur-Fluechtlingspolitik/!142598/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Abschiebung
Flüchtlinge
Gefängnis
EuGH
Flüchtlinge
Asylrecht
Abschiebehaft
Abschiebe-Gefängnis
Abschiebehaft
Thomas de Maizière
Asyl
Thomas de Maizière
## ARTIKEL ZUM THEMA
BGH-Entscheidung zur Abschiebehaft: „Fluchtgefahr“ muss konkret sein
Der BGH hat einen Großteil der Inhaftierungen von Flüchtlingen für
unzulässig erklärt. Das könnte das Ende der Abschiebehaft bedeuten.
Kommentar Flüchtlinge in Abschiebehaft: Schluss mit dem Misstrauen
Die Bundesländer zögern, die Abschiebehaft für gescheiterte Asylbewerber
abzuschaffen. Das ist peinlich. Der Schritt ist längst überfällig.
Abschiebehaft in Deutschland: Tür an Tür mit Kriminellen
Der Europäische Gerichtshof beanstandet die deutsche Praxis, Flüchtlinge in
Gefängnisse zu sperren. Doch nicht alle Bundesländer reagieren darauf.
Urteil zur Flüchtlingspolitik: Richter verlangen Trennung
Abschiebehäftlinge sind anders unterzubringen als Strafgefangene,
entscheidet der Europäische Gerichtshof. Dieses Urteil hat Konsequenzen.
EuGH-Urteil zur Flüchtlingspolitik: Kein Knast für Abschiebehäftlinge
Ausländer, die aus Deutschland abgeschoben werden sollen, gehören nicht ins
Gefängnis, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das hat Folgen.
Asyl: Yusef wartet auf eine Entscheidung
Oranienplatz-Besetzer Yusef ist jetzt in der Unterkunft in der
Gürtelstraße. Genau wie andere Flüchtlinge hat er seine Erlebnisse in einem
Kurzfilm festgehalten.
Kommentar Deutsche Flüchtlingspolitik: Asylpolitischer Rollback
Bundesinnenminister de Maizière geht das Asylrecht an. Wie schon 1993 geht
es dabei nur darum, brachial gegen die Flüchtlinge vorzugehen.
Kommentar Asylrechtsreform: Migration ist kein Verbrechen
Die Bundesregierung will die Abschiebehaft ausweiten. Doch die Grundrechte
von Flüchtlingen dürfen nicht immer stärker beschnitten werden.
Flüchtlingspolitik in Deutschland: Abschiebehaft soll amtlich werden
Der Bundesinnenminister geht in diesem Jahr von 200.000 Asylbewerbern aus.
Ein Gesetz zur leichteren Abschiebung will de Maizière bald ins Kabinett
bringen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.