| # taz.de -- AfD und Linke klagen in Karlsruhe: Schwächung der Opposition per G… | |
| > Dem Verfassungsgericht liegen sechs Eilanträge vor. Sie sollen eine | |
| > Grundgesetzänderung durch die alte Bundestagsmehrheit verhindern. Haben | |
| > sie Chancen? | |
| Bild: Bei einer geplanten Sondersitzung im Bundestag sollen weitreichende Grund… | |
| Freiburg taz | Kann der alte Bundestag auch nach der Neuwahl noch | |
| Verfassungsänderungen beschließen? AfD und Linke halten das für | |
| verfassungswidrig und [1][wollen die geplanten Sondersitzungen des | |
| Bundestags mit Eilanträgen verhindern]. Das Bundesverfassungsgericht wird | |
| wohl schon in den kommenden Tagen entscheiden. | |
| Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte für den 13. und 18. März zu | |
| zwei Sondersitzungen des Bundestags in alter Zusammensetzung eingeladen. | |
| Dort soll über drei [2][Grundgesetzänderungen zur Aufweichung der | |
| Schuldenbremse], auf die sich die kommende Koalition aus CDU/CSU und SPD in | |
| ihren Sondierungsgesprächen geeinigt hat, beraten und diese beschlossen | |
| werden. Erst am 25. März soll dann der Bundestag in neuer Besetzung | |
| zusammenkommen. | |
| Das Vorgehen mit einer Last-Minute-Grundgesetzänderung durch den alten | |
| Bundestag ist politisch umstritten. Denn damit wird verhindert, dass | |
| [3][die bei der Wahl erstarkten Parteien AfD und Linke] im neuen Bundestag | |
| die Verfassungsänderungen blockieren können. Es ist derzeit allerdings auch | |
| nicht sicher, ob die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im alten Bundestag | |
| (und im Bundesrat) überhaupt zustande kommt. | |
| Gegen die Einberufung der Sondersitzungen lagen beim | |
| Bundesverfassungsgericht am Montagabend bereits sechs Eilanträge vor: | |
| Dahinter stecken zum einen vier Organklagen. Kläger sind die AfD-Fraktion, | |
| fünf AfD-Abgeordnete um Christian Wirth, die fraktionslose | |
| Ex-AfD-Abgeordnete Joana Cotar und die kommende Fraktion der Linken im neu | |
| gewählten Bundestag. Hinzu kommen zwei Verfassungsbeschwerden von bisher | |
| unbekannten Bürger:innen, die aber vermutlich keine Rolle spielen werden. | |
| ## Erfolg zweifelhaft | |
| Im Organstreit machen die Abgeordneten und Fraktionen geltend, dass sie in | |
| eigenen Rechten verletzt sind, insbesondere weil sie ihr durch die Neuwahl | |
| errungenes Mandat nicht schnellstmöglich einnehmen können. Die Fraktionen | |
| können auch Rechte des neu gewählten Bundestags geltend machen. | |
| Es ist [4][sehr zweifelhaft, ob die Organklagen in der Sache Erfolg haben | |
| werden]. Denn im Grundgesetz-Artikel 39 heißt es: „Der Bundestag tritt | |
| spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“ Die ganz | |
| überwiegende Mehrheit der Verfassungsrechts-Professor:innen, die sich | |
| bisher dazu geäußert haben, geht davon aus, dass der alte Bundestag bis zum | |
| 25. März voll handlungsfähig ist, also auch mit Zwei-Drittel-Mehrheit das | |
| Grundgesetz ändern kann. | |
| ## Frage bisher nicht entschieden | |
| Die Gegenposition, die nun AfD und Linke vertreten, glaubt jedoch, dass | |
| Bärbel Bas dazu verpflichtet ist, den neuen Bundestag einzuberufen, sobald | |
| dies möglich ist. Entscheidendes Datum wäre demnach der 14. März, weil die | |
| Bundeswahlleiterin an diesem Tag das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl | |
| feststellt. Zumindest die geplante Sondersitzung des alten Bundestags am | |
| 18. März wäre nach dieser Logik also nicht mehr möglich. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob der Bundestag [5][nach einer | |
| Bundestagswahl noch Verfassungsänderungen beschließen kann], bisher nicht | |
| entschieden. Ob es jetzt zu einer Entscheidung kommt, hängt aber zunächst | |
| davon ab, ob die Anträge überhaupt zulässig sind. Denn auch hier gibt es | |
| einige offene Fragen. | |
| ## Anträge womöglich nicht zulässig | |
| So können Abgeordnete des alten Bundestags wohl nicht mit dem Argument | |
| klagen, dass Abgeordnete des neuen Bundestags an der rechtzeitigen Einnahme | |
| ihres Mandats gehindert werden. Denn im Organstreitverfahren kann | |
| grundsätzlich nur die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden. | |
| Abgeordnete und Fraktionen des kommenden Bundestags existieren derzeit aber | |
| noch gar nicht, da sich der neue Bundestag ja noch nicht konstituiert hat. | |
| Die Linke spricht in ihrer Klage daher von einer „Vor-Fraktion“. Es ist | |
| aber auch nicht abwegig, dass eine Vor-Fraktion ihr (eventuelles) Recht | |
| einklagen kann, schnellstmöglich zur Fraktion zu werden. Auch darüber hat | |
| das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden. | |
| ## Mehr Gestaltungsmöglichkeiten | |
| Wenn eine Verfassungsklage weder offensichtlich begründet noch | |
| offensichtlich unbegründet oder unzulässig ist, führt das | |
| Bundesverfassungsgericht in der Regel eine Folgenabwägung durch. Diese | |
| könnte hier dazu führen, dass die Eilanträge abgelehnt werden. Denn auch | |
| wenn dann eine Grundgesetzänderung zustande käme, würde sie den kommenden | |
| Bundestag nicht fesseln, sondern im konkreten Fall eher entfesseln. Die | |
| strenge Schuldenbremse soll ja aufgeweicht werden. Der kommende Bundestag | |
| [6][hätte dann mehr Gestaltungsmöglichkeiten], er wäre aber auch nicht | |
| gezwungen, die nun möglichen Extraschulden für Verteidigung und | |
| Infrastruktur aufzunehmen. | |
| Auf Anfrage hat das Bundesverfassungsgericht noch offen gelassen, wann es | |
| über die vorliegenden Eilanträge entscheiden wird. Denkbar ist ein | |
| Zeitpunkt vor dem 13. März, weil sich die Eilanträge bereits auf die erste | |
| Sondersitzung beziehen. Ausreichend wäre aber auch noch eine Entscheidung | |
| vor dem 18. März, weil ja erst dann die Grundgesetzänderung beschlossen | |
| werden soll. | |
| Soviel ist klar: Die kommende Karlsruher Eilentscheidung kann fundamentale | |
| Folgen für die Staatsfinanzen, aber auch für die Regierungsbildung und | |
| damit für die Zukunft der Demokratie in Deutschland haben. | |
| 11 Mar 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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