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# taz.de -- AfD und Linke klagen in Karlsruhe: Schwächung der Opposition per G…
> Dem Verfassungsgericht liegen sechs Eilanträge vor. Sie sollen eine
> Grundgesetzänderung durch die alte Bundestagsmehrheit verhindern. Haben
> sie Chancen?
Bild: Bei einer geplanten Sondersitzung im Bundestag sollen weitreichende Grund…
Freiburg taz | Kann der alte Bundestag auch nach der Neuwahl noch
Verfassungsänderungen beschließen? AfD und Linke halten das für
verfassungswidrig und [1][wollen die geplanten Sondersitzungen des
Bundestags mit Eilanträgen verhindern]. Das Bundesverfassungsgericht wird
wohl schon in den kommenden Tagen entscheiden.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte für den 13. und 18. März zu
zwei Sondersitzungen des Bundestags in alter Zusammensetzung eingeladen.
Dort soll über drei [2][Grundgesetzänderungen zur Aufweichung der
Schuldenbremse], auf die sich die kommende Koalition aus CDU/CSU und SPD in
ihren Sondierungsgesprächen geeinigt hat, beraten und diese beschlossen
werden. Erst am 25. März soll dann der Bundestag in neuer Besetzung
zusammenkommen.
Das Vorgehen mit einer Last-Minute-Grundgesetzänderung durch den alten
Bundestag ist politisch umstritten. Denn damit wird verhindert, dass
[3][die bei der Wahl erstarkten Parteien AfD und Linke] im neuen Bundestag
die Verfassungsänderungen blockieren können. Es ist derzeit allerdings auch
nicht sicher, ob die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im alten Bundestag
(und im Bundesrat) überhaupt zustande kommt.
Gegen die Einberufung der Sondersitzungen lagen beim
Bundesverfassungsgericht am Montagabend bereits sechs Eilanträge vor:
Dahinter stecken zum einen vier Organklagen. Kläger sind die AfD-Fraktion,
fünf AfD-Abgeordnete um Christian Wirth, die fraktionslose
Ex-AfD-Abgeordnete Joana Cotar und die kommende Fraktion der Linken im neu
gewählten Bundestag. Hinzu kommen zwei Verfassungsbeschwerden von bisher
unbekannten Bürger:innen, die aber vermutlich keine Rolle spielen werden.
## Erfolg zweifelhaft
Im Organstreit machen die Abgeordneten und Fraktionen geltend, dass sie in
eigenen Rechten verletzt sind, insbesondere weil sie ihr durch die Neuwahl
errungenes Mandat nicht schnellstmöglich einnehmen können. Die Fraktionen
können auch Rechte des neu gewählten Bundestags geltend machen.
Es ist [4][sehr zweifelhaft, ob die Organklagen in der Sache Erfolg haben
werden]. Denn im Grundgesetz-Artikel 39 heißt es: „Der Bundestag tritt
spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“ Die ganz
überwiegende Mehrheit der Verfassungsrechts-Professor:innen, die sich
bisher dazu geäußert haben, geht davon aus, dass der alte Bundestag bis zum
25. März voll handlungsfähig ist, also auch mit Zwei-Drittel-Mehrheit das
Grundgesetz ändern kann.
## Frage bisher nicht entschieden
Die Gegenposition, die nun AfD und Linke vertreten, glaubt jedoch, dass
Bärbel Bas dazu verpflichtet ist, den neuen Bundestag einzuberufen, sobald
dies möglich ist. Entscheidendes Datum wäre demnach der 14. März, weil die
Bundeswahlleiterin an diesem Tag das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl
feststellt. Zumindest die geplante Sondersitzung des alten Bundestags am
18. März wäre nach dieser Logik also nicht mehr möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob der Bundestag [5][nach einer
Bundestagswahl noch Verfassungsänderungen beschließen kann], bisher nicht
entschieden. Ob es jetzt zu einer Entscheidung kommt, hängt aber zunächst
davon ab, ob die Anträge überhaupt zulässig sind. Denn auch hier gibt es
einige offene Fragen.
## Anträge womöglich nicht zulässig
So können Abgeordnete des alten Bundestags wohl nicht mit dem Argument
klagen, dass Abgeordnete des neuen Bundestags an der rechtzeitigen Einnahme
ihres Mandats gehindert werden. Denn im Organstreitverfahren kann
grundsätzlich nur die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden.
Abgeordnete und Fraktionen des kommenden Bundestags existieren derzeit aber
noch gar nicht, da sich der neue Bundestag ja noch nicht konstituiert hat.
Die Linke spricht in ihrer Klage daher von einer „Vor-Fraktion“. Es ist
aber auch nicht abwegig, dass eine Vor-Fraktion ihr (eventuelles) Recht
einklagen kann, schnellstmöglich zur Fraktion zu werden. Auch darüber hat
das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.
## Mehr Gestaltungsmöglichkeiten
Wenn eine Verfassungsklage weder offensichtlich begründet noch
offensichtlich unbegründet oder unzulässig ist, führt das
Bundesverfassungsgericht in der Regel eine Folgenabwägung durch. Diese
könnte hier dazu führen, dass die Eilanträge abgelehnt werden. Denn auch
wenn dann eine Grundgesetzänderung zustande käme, würde sie den kommenden
Bundestag nicht fesseln, sondern im konkreten Fall eher entfesseln. Die
strenge Schuldenbremse soll ja aufgeweicht werden. Der kommende Bundestag
[6][hätte dann mehr Gestaltungsmöglichkeiten], er wäre aber auch nicht
gezwungen, die nun möglichen Extraschulden für Verteidigung und
Infrastruktur aufzunehmen.
Auf Anfrage hat das Bundesverfassungsgericht noch offen gelassen, wann es
über die vorliegenden Eilanträge entscheiden wird. Denkbar ist ein
Zeitpunkt vor dem 13. März, weil sich die Eilanträge bereits auf die erste
Sondersitzung beziehen. Ausreichend wäre aber auch noch eine Entscheidung
vor dem 18. März, weil ja erst dann die Grundgesetzänderung beschlossen
werden soll.
Soviel ist klar: Die kommende Karlsruher Eilentscheidung kann fundamentale
Folgen für die Staatsfinanzen, aber auch für die Regierungsbildung und
damit für die Zukunft der Demokratie in Deutschland haben.
11 Mar 2025
## LINKS
[1] /Geplante-Grundgesetz-Aenderungen/!6075136
[2] /Wendemanoever-durch-Merz/!6073854
[3] /Soziologe-ueber-AfD-Erfolg/!6068511
[4] /Linke-will-in-Karlsruhe-klagen/!6070096
[5] /Alter-Bundestag-fuer-neues-Sondervermoegen/!6070200
[6] /Schuldenbremse/!6073865
## AUTOREN
Christian Rath
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