# taz.de -- AfD und Linke klagen in Karlsruhe: Schwächung der Opposition per G… | |
> Dem Verfassungsgericht liegen sechs Eilanträge vor. Sie sollen eine | |
> Grundgesetzänderung durch die alte Bundestagsmehrheit verhindern. Haben | |
> sie Chancen? | |
Bild: Bei einer geplanten Sondersitzung im Bundestag sollen weitreichende Grund… | |
Freiburg taz | Kann der alte Bundestag auch nach der Neuwahl noch | |
Verfassungsänderungen beschließen? AfD und Linke halten das für | |
verfassungswidrig und [1][wollen die geplanten Sondersitzungen des | |
Bundestags mit Eilanträgen verhindern]. Das Bundesverfassungsgericht wird | |
wohl schon in den kommenden Tagen entscheiden. | |
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte für den 13. und 18. März zu | |
zwei Sondersitzungen des Bundestags in alter Zusammensetzung eingeladen. | |
Dort soll über drei [2][Grundgesetzänderungen zur Aufweichung der | |
Schuldenbremse], auf die sich die kommende Koalition aus CDU/CSU und SPD in | |
ihren Sondierungsgesprächen geeinigt hat, beraten und diese beschlossen | |
werden. Erst am 25. März soll dann der Bundestag in neuer Besetzung | |
zusammenkommen. | |
Das Vorgehen mit einer Last-Minute-Grundgesetzänderung durch den alten | |
Bundestag ist politisch umstritten. Denn damit wird verhindert, dass | |
[3][die bei der Wahl erstarkten Parteien AfD und Linke] im neuen Bundestag | |
die Verfassungsänderungen blockieren können. Es ist derzeit allerdings auch | |
nicht sicher, ob die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im alten Bundestag | |
(und im Bundesrat) überhaupt zustande kommt. | |
Gegen die Einberufung der Sondersitzungen lagen beim | |
Bundesverfassungsgericht am Montagabend bereits sechs Eilanträge vor: | |
Dahinter stecken zum einen vier Organklagen. Kläger sind die AfD-Fraktion, | |
fünf AfD-Abgeordnete um Christian Wirth, die fraktionslose | |
Ex-AfD-Abgeordnete Joana Cotar und die kommende Fraktion der Linken im neu | |
gewählten Bundestag. Hinzu kommen zwei Verfassungsbeschwerden von bisher | |
unbekannten Bürger:innen, die aber vermutlich keine Rolle spielen werden. | |
## Erfolg zweifelhaft | |
Im Organstreit machen die Abgeordneten und Fraktionen geltend, dass sie in | |
eigenen Rechten verletzt sind, insbesondere weil sie ihr durch die Neuwahl | |
errungenes Mandat nicht schnellstmöglich einnehmen können. Die Fraktionen | |
können auch Rechte des neu gewählten Bundestags geltend machen. | |
Es ist [4][sehr zweifelhaft, ob die Organklagen in der Sache Erfolg haben | |
werden]. Denn im Grundgesetz-Artikel 39 heißt es: „Der Bundestag tritt | |
spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“ Die ganz | |
überwiegende Mehrheit der Verfassungsrechts-Professor:innen, die sich | |
bisher dazu geäußert haben, geht davon aus, dass der alte Bundestag bis zum | |
25. März voll handlungsfähig ist, also auch mit Zwei-Drittel-Mehrheit das | |
Grundgesetz ändern kann. | |
## Frage bisher nicht entschieden | |
Die Gegenposition, die nun AfD und Linke vertreten, glaubt jedoch, dass | |
Bärbel Bas dazu verpflichtet ist, den neuen Bundestag einzuberufen, sobald | |
dies möglich ist. Entscheidendes Datum wäre demnach der 14. März, weil die | |
Bundeswahlleiterin an diesem Tag das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl | |
feststellt. Zumindest die geplante Sondersitzung des alten Bundestags am | |
18. März wäre nach dieser Logik also nicht mehr möglich. | |
Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob der Bundestag [5][nach einer | |
Bundestagswahl noch Verfassungsänderungen beschließen kann], bisher nicht | |
entschieden. Ob es jetzt zu einer Entscheidung kommt, hängt aber zunächst | |
davon ab, ob die Anträge überhaupt zulässig sind. Denn auch hier gibt es | |
einige offene Fragen. | |
## Anträge womöglich nicht zulässig | |
So können Abgeordnete des alten Bundestags wohl nicht mit dem Argument | |
klagen, dass Abgeordnete des neuen Bundestags an der rechtzeitigen Einnahme | |
ihres Mandats gehindert werden. Denn im Organstreitverfahren kann | |
grundsätzlich nur die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht werden. | |
Abgeordnete und Fraktionen des kommenden Bundestags existieren derzeit aber | |
noch gar nicht, da sich der neue Bundestag ja noch nicht konstituiert hat. | |
Die Linke spricht in ihrer Klage daher von einer „Vor-Fraktion“. Es ist | |
aber auch nicht abwegig, dass eine Vor-Fraktion ihr (eventuelles) Recht | |
einklagen kann, schnellstmöglich zur Fraktion zu werden. Auch darüber hat | |
das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden. | |
## Mehr Gestaltungsmöglichkeiten | |
Wenn eine Verfassungsklage weder offensichtlich begründet noch | |
offensichtlich unbegründet oder unzulässig ist, führt das | |
Bundesverfassungsgericht in der Regel eine Folgenabwägung durch. Diese | |
könnte hier dazu führen, dass die Eilanträge abgelehnt werden. Denn auch | |
wenn dann eine Grundgesetzänderung zustande käme, würde sie den kommenden | |
Bundestag nicht fesseln, sondern im konkreten Fall eher entfesseln. Die | |
strenge Schuldenbremse soll ja aufgeweicht werden. Der kommende Bundestag | |
[6][hätte dann mehr Gestaltungsmöglichkeiten], er wäre aber auch nicht | |
gezwungen, die nun möglichen Extraschulden für Verteidigung und | |
Infrastruktur aufzunehmen. | |
Auf Anfrage hat das Bundesverfassungsgericht noch offen gelassen, wann es | |
über die vorliegenden Eilanträge entscheiden wird. Denkbar ist ein | |
Zeitpunkt vor dem 13. März, weil sich die Eilanträge bereits auf die erste | |
Sondersitzung beziehen. Ausreichend wäre aber auch noch eine Entscheidung | |
vor dem 18. März, weil ja erst dann die Grundgesetzänderung beschlossen | |
werden soll. | |
Soviel ist klar: Die kommende Karlsruher Eilentscheidung kann fundamentale | |
Folgen für die Staatsfinanzen, aber auch für die Regierungsbildung und | |
damit für die Zukunft der Demokratie in Deutschland haben. | |
11 Mar 2025 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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