# taz.de -- Linke will in Karlsruhe klagen: Der alte Bundestag darf das | |
> Eine Klage der Linkspartei würde Klarheit bringen: Ja, der alte und noch | |
> amtierende Bundestag darf für ein Sondervermögen das Grundgesetz ändern. | |
Bild: Der alte Bundestag darf noch ziemlich viel entscheiden | |
Die Linkspartei hat eine [1][Organklage beim Bundesverfassungsgericht | |
angedroht]. Sie will nach Karlsruhe gehen, falls der Alt-Bundestag doch | |
noch eine Grundgesetzänderung beschließt, für die es im Neu-Bundestag keine | |
Zweidrittelmehrheit mehr gibt. Konkret geht es um eine massive Erhöhung des | |
Bundeswehr-Sondervermögens im Grundgesetz, also um eine neue Ausnahme von | |
der Schuldenbremse für Militärausgaben, die natürlich auch den | |
Gesamthaushalt entlasten würde. | |
Eine Klage der Linken wäre gut und begrüßenswert. Schließlich gibt es | |
bisher keine Rechtsprechung zur Frage, ob kurz nach der Wahl noch schnell | |
das Grundgesetz geändert werden kann. Und wenn die Linke die Klage | |
(voraussichtlich) verliert, dann hätte das derzeit diskutierte Manöver von | |
CDU/CSU, SPD und Grünen zumindest deutlich an Legitimität gewonnen. | |
Formal ist der alte Bundestag jedenfalls zweifellos noch im Amt, bis der | |
neue Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl, also am 25. März, | |
zusammentritt. Damit hat der Alt-Bundestag grundsätzlich alle Kompetenzen; | |
er könnte Gesetze beschließen oder Gesetze abschaffen, eine neue | |
Nationalhymne beschließen – oder eben auch das Grundgesetz ändern. | |
Aber verstößt es nicht gegen das geltende Demokratieprinzip, wenn der alte | |
Bundestag etwas beschließt, was im neuen Bundestag aufgrund der neuen | |
Mehrheiten nicht mehr beschlossen werden könnte? [2][Ein klares Nein]. Es | |
ist gerade das Wesen einer Verfassungsänderung, etwas festzuschreiben, was | |
längerfristig gelten soll – auch in Zeiten mit anderen Mehrheiten. So | |
könnte der Bundestag ganz eindeutig und unstreitig vor einer Bundestagswahl | |
noch das Grundgesetz ändern, auch wenn anhand der Umfragen bereits klar | |
ist, dass im neuen Bundestag keine Zweidrittelmehrheit mehr gegeben wäre. | |
Eine Erhöhung des Bundeswehr-Sondervermögens wäre auch nicht zu kompliziert | |
für eine Grundgesetzänderung zwischen Tür und Angel. Schon jetzt ist in | |
Artikel 87a ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro vorgesehen. Um | |
dieses auf 200 oder 400 Milliarden Euro zu erhöhen, müsste wohl nur eine | |
Ziffer ersetzt werden. Das sollte auch binnen weniger Tage möglich sein. | |
2 Mar 2025 | |
## LINKS | |
[1] https://www.deutschlandfunk.de/linke-droht-mit-verfassungsklage-falls-alter… | |
[2] /Plaene-fuer-ein-Sondervermoegen/!6068681 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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