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# taz.de -- Gewalthilfegesetz wird kommen: 2,6 Milliarden für Frauenhäuser un…
> SPD und Grüne einigen sich mit der Union auf mehr Geld für Frauenhäuser
> und Beratungsstellen. Ein Gesetz mit härteren Regeln für Täter scheitert
> aber.
Bild: Lange geplant, bis zuletzt umkämpft: Demo von Aktivist*innen für das Ge…
Berlin taz | Auf den letzten Metern haben sich SPD und Grüne mit der Union
auf einen Entwurf für das [1][Gewalthilfegesetz] geeinigt. Es soll die
Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen verbessern. Der Bund
stellt dafür 2,6 Milliarden Euro bereit. Außerdem schreibt das Gesetz einen
Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für all die Frauen fest, die von
Gewalt betroffen sind, ab 2032 soll er verbindlich gelten. Am Freitag wird
der Entwurf voraussichtlich im Bundestag beschlossen, im Februar soll er
den Bundesrat passieren.
Ein anderes Vorhaben, das den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
stärken sollte, ist dagegen am Mittwoch endgültig gescheitert: Eine
[2][Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes] sollte eine elektronische
Fußfessel für Gewalttäter*innen und verpflichtende
Anti-Gewalt-Trainings bundesweit festschreiben. Hier konnten sich SPD und
Grüne im Rechtsausschuss nicht mit der Union einigen.
Die Parteien feiern es aber als Erfolg, dass immerhin das Gewalthilfegesetz
kommt. Der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz sei ein Paradigmenwechsel
für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, so SPD, Grüne und Union
in einer gemeinsamen Erklärung. Die Einigung sei ein historischer
Schulterschluss. „Dass das Gesetz jetzt kommt, ist ein riesiger Erfolg, den
wir auch dem Druck der Zivilgesellschaft verdanken“, sagte Leni Breymeier,
familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion der taz. „Heute ist
eigentlich ein richtiger Scheißtag. [3][Im Bundestag stimmt am
Holocaust-Gedenktag Schwarz mit Braun]. Dass wir trotzdem noch diese
inhaltliche Einigung hinbekommen haben, ist gut.“
## Rechtsanspruch gilt nicht für trans, inter und non-binäre Personen
Der Deutsche Frauenrat begrüßte die Einigung als historischen Moment und
erklärte: „Das Gesetz wird Leben retten!“ Sprecherin Sylvia Haller
kritisierte aber, dass am Ende noch transfeindliche Narrative das Gesetz
prägten. Bis zuletzt hatten SPD und Grüne mit der Union auch darüber
gestritten, ob der Rechtsanspruch für Betroffene geschlechtsspezifischer
Gewalt, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität gelten soll.
Die Union hat sich durchgesetzt: Der Rechtsanspruch gilt nun laut
Gesetzestext nur für Frauen und ihre Kinder. „Wer die breit angelegte
Desinformationskampagne gegen trans Personen mitträgt, nimmt in Kauf, dass
diese Minderheit in der Folge noch mehr Gewalt und Diskriminierung erleiden
wird“, so Haller.
## Familienausschuss beschließt Gesetz für mehr Kinderschutz
Neben dem Gewalthilfegesetz hat der Familienausschuss auch den Kinderschutz
gestärkt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung erhielt in der
Ausschussanhörung am Montag viel Zustimmung, am Freitag soll er ebenfalls
im Bundestag verabschiedet werden. So soll die bereits seit 2010
existierende Stelle der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) gesetzlich verankert
werden. Darüber hinaus soll die Unabhängige Beauftragte dem Bundestag
zukünftig wiederkehrend über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche berichten.
Die derzeitige [4][Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus] sprach von einem
Meilenstein. Die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat
und Bundesregierung mache es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem
zu adressieren. Auch der an die UBSKM angeschlossene Betroffenenrat
begrüßte den Beschluss: „Dieses Gesetz ist der Beginn staatlicher
Verantwortungsübernahme. Es ist ein Bekenntnis dafür, dass das Thema nicht
mehr von der politischen Agenda verschwindet.“
## Diversitätsstrategie im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett beschloss außerdem noch die lange geplante
Diversitätsstrategie für die öffentliche Verwaltung. Vorgesehen ist etwa,
dass die Behörden Personalstrategien ausarbeiten, Mitarbeitende für
Diskriminierung sensibilisiert werden, gezielte Anwerbekampagnen gestartet
werden oder Bewerbungsverfahren anonymisiert werden. Die
Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radowan, sagte
dazu: „Deutschland ist eines der diversesten Länder der Welt, doch diese
Vielfalt spiegelt sich noch nicht ausreichend in unseren Ministerien,
Ämtern und Behörden wider.“ Das wolle man nun ändern und „das Potenzial …
Vielfalt in der Verwaltung besser nutzen“.
29 Jan 2025
## LINKS
[1] /Gewalt-gegen-Frauen/!6061941
[2] /Gewaltschutz-fuer-Frauen/!6017559
[3] /-CDU-bildet-Mehrheit-mit-AfD-/!6066084
[4] /Missbrauchsbeauftragte-ueber-Praevention/!6022288
## AUTOREN
Luisa Faust
Frederik Eikmanns
Amelie Sittenauer
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Schwerpunkt Femizide
Frauenhäuser
Gewalt gegen Frauen
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Gewalt gegen Kinder
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