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# taz.de -- Gewalthilfegesetz in Berlin: Ein Menschenrecht, keine Utopie
> Berlin erhält durch das Gewalthilfegesetz Bundesmittel für den Ausbau von
> Frauenhäusern und Beratungsstellen. Grüne fordern eine gezielte
> Umsetzung.
Bild: In Berlin wird im Schnitt jeden Monat eine Frau von einem Mann getötet
Berlin taz | Femizide sind weder tragische Einzelfälle noch Zufälle. „Sie
sind das [1][Ergebnis struktureller und politischer Entscheidungen]“, sagt
Asha Hedayati, Rechtsanwältin für Familienrecht am Dienstag im Berliner
Abgeordnetenhaus. Dort stellte die frauenpolitische Sprecherin der
Grünen-Fraktion, Bahar Haghanipour, gemeinsam mit Expertinnen ein
Forderungs- und Positionspapier zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in
Berlin vor.
Das Anfang 2025 im Bundestag verabschiedete Gesetz schreibt einen
Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für Frauen fest, die von
geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Antigewaltarbeit wird damit
erstmalig zur Pflichtaufgabe der Länder. Das ist dringend notwendig: In
Berlin wird im Schnitt jeden Monat eine Frau von einem Mann getötet. Die
Zahl weiblicher Opfer von Straftaten ist von 2023 auf 2024 um rund 8
Prozent gestiegen. Gleichzeitig fehlen 15 Prozent der von der Istanbul
Konvention vorgesehenen Schutzplätze.
„Das ist ein unhaltbarer Zustand“, sagt Haghanipour. Mit dem
Gewalthilfegesetz ist Besserung in Sicht: Damit stellt der Bund über 10
Jahre 2,6 Milliarden Euro für die Finanzierung von Frauenhäusern und
Beratungsstellen bereit. [2][Berlin bekommt bis zu 150 Millionen Euro, die
in den Landeshaushalt fließen. Wie sie verteilt werden, entscheidet das
Land selbst.]
Um die Mittel bedarfsgerecht einzusetzen, hatte Haghanipour im Juni
Vertreter*innen von Antigewaltprojekten zu einem Fachgespräch mit
Ex-Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eingeladen. Aus dem Austausch
ist das Positionspapier hervorgegangen.
## Forderungen nach einem Ausbau des bestehenden Hilfesystems
Sie fordern: Die Bundesmittel müssen von den zuständigen Senatsverwaltungen
und den Bezirken zusätzlich ausgegeben werden – nicht zum Stopfen von
Haushaltslöchern. Zudem soll das landeseigene Budget für die
Antigewaltarbeit bei entspannter Haushaltslage aufgestockt werden,
zivilgesellschaftliche Akteure in die Umsetzung des Gesetzes eingebunden
werden und die Mittel dem Ausbau des bestehenden Hilfesystems dienen.
Der Handlungsbedarf ist groß: Es müssen zusätzliche Schutzplätze geschaffen
werden, Beratungsangebote ausgebaut, niedrigschwellige Angebote gesichert
und Präventionsmaßnahmen gestärkt werden, heißt es im Papier.
Präventionsfortbildungen sind im Gewalthilfegesetz ausdrücklich vorgesehen
– eine Maßnahme, die die Expertinnen begrüßen. Sie betonen jedoch, dass
zudem insbesondere Berufsgruppen wie Polizei, Jugendämter oder
Familiengerichte traumasensibel geschult werden müssen. Denn: „Diese
Institutionen verhindern oftmals nicht nur die Gewalt. Sie befeuern sie
sogar weiter“, warnt Rechtsanwältin Asha Hedayati.
Das Gewalthilfegesetz sei ein wichtiger erster Schritt, „es muss jedoch
nachgebessert werden“, sagt Haghanipour. Kritisiert wird unter anderem,
dass der [3][Rechtsanspruch ausschließlich für Frauen gilt, nicht für
trans-, inter- und nichtbinäre Personen sowie Frauen mit unklarem
Aufenthaltsstatus.] Da die genaue Umsetzung Ländersache ist, fordern sie:
Berlin muss sicherstellen, dass der Rechtsanspruch für alle
Flinta*-Personen gilt.
Doch um geschlechtsspezifische Gewalt zu beenden, brauche es ein
gesellschaftliches Umdenken, so Hedayati. „Ein gewaltfreies Leben darf
keine Utopie sein, es ist ein Menschenrecht.“
22 Jul 2025
## LINKS
[1] /Geschlechtsspezifische-Gewalt/!6034451
[2] /Gewalthilfegesetz-in-Berlin/!6090349
[3] /Gewalthilfegesetz-wird-kommen/!6062269
## AUTOREN
Lilly Schröder
## TAGS
Schwerpunkt Femizide
Gewalt gegen Frauen
Männergewalt
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