# taz.de -- Klimaziele der EU in weiter Ferne: Neue Klimaklage gegen Bundesregi… | |
> Die Deutsche Umwelthilfe verklagt erneut die Bundesregierung, denn diese | |
> tue nicht genug dafür, die EU-Klimaziele einzuhalten. Es geht um viel | |
> Geld. | |
Bild: Im neuen Klimaschutzgesetz gibt es keine verbindlichen Emissionsziele mehr | |
Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine weitere Klage gegen | |
die Bundesregierung eingereicht. Begründung: Die Bundesregierung werde mit | |
den derzeit angedachten Maßnahmen das Klimaziel der EU verfehlen. Das für | |
das Verfahren zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | |
bestätigte den Eingang der Klage. | |
Die Klage richtet sich gegen den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) | |
der Bundesregierung. Der sei nicht konkret genug, bemängelt die DUH. Im | |
NEKP müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darlegen, wie sie | |
das gemeinsame Klimaziel der EU erreichen wollen, 30 Prozent weniger CO₂ in | |
den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie, Abfall und Landwirtschaft als | |
2005 auszustoßen. Mit welchen Maßnahmen Deutschland seinen Anteil leisten | |
will, sei nicht nachvollziehbar, wirft die DUH der Bundesregierung vor. | |
Neben diesen Sektoren geht es im NEKP auch um die CO₂-Emissionen, die durch | |
Landnutzungsveränderung entstehen. Das passiert zum Beispiel, wenn Wiesen | |
für den Wohnungsneubau versiegelt werden und dadurch kein CO₂ mehr binden | |
können. Laut EU-Verordnung sollen durch den Landnutzungssektor bis 2030 in | |
Deutschland 30 Millionen Tonnen CO₂ gebunden werden, zum Beispiel durch | |
Aufforstung oder die Wiedervernässung von Mooren. Im NEKP rechnet die | |
Bundesregierung nur mit 1,3 Millionen Tonnen. | |
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima teilt auf Anfrage der taz | |
mit, dass es sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußern könne. | |
Grundsätzlich nehme die Bundesregierung ihre EU-Verpflichtungen ernst und | |
arbeite kontinuierlich an Maßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen. Der | |
NEKP zeige zudem, dass die Lücke zwischen Klimazielen und Maßnahmen seit | |
Antritt der Ampel-Koalition halbiert worden sei. | |
## Einer ähnlichen Klage wurde bereits recht gegeben | |
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte der taz, dass die | |
neue Klage absichtlich anderen durch den Verband bereits eingereichten | |
Klagen ähnele: „Wir rügen die gleichen Dinge wie in den Klagen, in denen | |
uns das Gericht im Mai recht gegeben hat.“ Damals hatte die DUH zwei | |
Verfahren gegen die Bundesregierung gewonnen. Sie fanden ebenfalls vor dem | |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt. | |
Das Gericht [1][urteilte damals, dass die Sofortprogramme der | |
Bundesregierung nicht ausreichten], um die Treibhausgasemissionen auf das | |
Niveau zu senken, das im deutschen Klimaschutzgesetz vorgeschrieben war. | |
Gegen das Urteil legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | |
(BMWK) Revision ein. | |
Das Gericht urteilte außerdem, dass die Anstrengungen der Bundesregierung | |
nicht weit genug gehen, um den Landnutzungssektor zu einer CO₂-Senke zu | |
machen. Das Bundesumweltministerium [2][akzeptierte das Urteil]. | |
Das Urteil aus dem Mai erging auf Grundlage des deutschen | |
Klimaschutzgesetzes, die neue Klage dagegen bezieht sich auf das EU-Recht. | |
„Die Klagen sind inhaltlich äquivalent und behandeln dieselbe | |
Fragestellung, nur auf Ebene des europäischen Rechts“, sagte | |
DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner, „auch, weil im EU-Recht weiterhin | |
Sektorenziele für den Treibhausgasausstoß gelten, während sie in | |
Deutschland abgeschafft wurden.“ | |
## Die EU-Klimaziele nicht einzuhalten, könnte teuer werden | |
Die Bundesregierung hatte im Sommer das Klimaschutzgesetz reformiert. Im | |
neuen Klimaschutzgesetz gibt es keine verbindlichen Emissionsziele mehr für | |
die einzelnen Sektoren wie Verkehr und Energie. Stattdessen ist die | |
Bundesregierung als Ganze dafür verantwortlich, die Klimaziele zu | |
erreichen. Gegen das neue Klimaschutzgesetz der Bundesregierung gingen vor | |
dem Bundesverfassungsgericht im September [3][drei Klagen von verschiedenen | |
Umwelt- und Klimaschutzorganisationen] ein, eine davon auch von der | |
Deutschen Umwelthilfe. | |
Falls die DUH das Verfahren gewinnt, müsste die Bundesregierung in den | |
jeweiligen Sektoren konkrete Maßnahmen ergreifen, um das Klimaziel der EU | |
einzuhalten. Sie könnte zum Beispiel ein Tempolimit einführen oder die | |
Investitionen in den ÖPNV erhöhen, um die Treibhausgasemissionen im | |
Verkehrssektor bis 2030 zu senken. Sollte die Bundesregierung ihr | |
EU-Klimaziel reißen, [4][müsste sie einer Studie des Umweltverbands | |
Transport & Environment zufolge 16 Milliarden Euro bezahlen]. Denn wenn ein | |
Land nicht genug Treibhausgase einspart, muss es Ausgleichszertifikate von | |
anderen EU-Staaten kaufen, die ihre Klimaziele einhalten. | |
2 Nov 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Klimaklage-der-Deutschen-Umwelthilfe/!6007820 | |
[2] /Klimaurteil-zu-Landnutzung-rechtskraeftig/!6036677 | |
[3] /Klage-vor-dem-Bundesverfassungsgericht/!6034038 | |
[4] /Studie-zu-Zertifikaten/!6018575 | |
## AUTOREN | |
Jonas Waack | |
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