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# taz.de -- Klimaziele der EU in weiter Ferne: Neue Klimaklage gegen Bundesregi…
> Die Deutsche Umwelthilfe verklagt erneut die Bundesregierung, denn diese
> tue nicht genug dafür, die EU-Klimaziele einzuhalten. Es geht um viel
> Geld.
Bild: Im neuen Klimaschutzgesetz gibt es keine verbindlichen Emissionsziele mehr
Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine weitere Klage gegen
die Bundesregierung eingereicht. Begründung: Die Bundesregierung werde mit
den derzeit angedachten Maßnahmen das Klimaziel der EU verfehlen. Das für
das Verfahren zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
bestätigte den Eingang der Klage.
Die Klage richtet sich gegen den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP)
der Bundesregierung. Der sei nicht konkret genug, bemängelt die DUH. Im
NEKP müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darlegen, wie sie
das gemeinsame Klimaziel der EU erreichen wollen, 30 Prozent weniger CO₂ in
den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie, Abfall und Landwirtschaft als
2005 auszustoßen. Mit welchen Maßnahmen Deutschland seinen Anteil leisten
will, sei nicht nachvollziehbar, wirft die DUH der Bundesregierung vor.
Neben diesen Sektoren geht es im NEKP auch um die CO₂-Emissionen, die durch
Landnutzungsveränderung entstehen. Das passiert zum Beispiel, wenn Wiesen
für den Wohnungsneubau versiegelt werden und dadurch kein CO₂ mehr binden
können. Laut EU-Verordnung sollen durch den Landnutzungssektor bis 2030 in
Deutschland 30 Millionen Tonnen CO₂ gebunden werden, zum Beispiel durch
Aufforstung oder die Wiedervernässung von Mooren. Im NEKP rechnet die
Bundesregierung nur mit 1,3 Millionen Tonnen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima teilt auf Anfrage der taz
mit, dass es sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußern könne.
Grundsätzlich nehme die Bundesregierung ihre EU-Verpflichtungen ernst und
arbeite kontinuierlich an Maßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen. Der
NEKP zeige zudem, dass die Lücke zwischen Klimazielen und Maßnahmen seit
Antritt der Ampel-Koalition halbiert worden sei.
## Einer ähnlichen Klage wurde bereits recht gegeben
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte der taz, dass die
neue Klage absichtlich anderen durch den Verband bereits eingereichten
Klagen ähnele: „Wir rügen die gleichen Dinge wie in den Klagen, in denen
uns das Gericht im Mai recht gegeben hat.“ Damals hatte die DUH zwei
Verfahren gegen die Bundesregierung gewonnen. Sie fanden ebenfalls vor dem
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt.
Das Gericht [1][urteilte damals, dass die Sofortprogramme der
Bundesregierung nicht ausreichten], um die Treibhausgasemissionen auf das
Niveau zu senken, das im deutschen Klimaschutzgesetz vorgeschrieben war.
Gegen das Urteil legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) Revision ein.
Das Gericht urteilte außerdem, dass die Anstrengungen der Bundesregierung
nicht weit genug gehen, um den Landnutzungssektor zu einer CO₂-Senke zu
machen. Das Bundesumweltministerium [2][akzeptierte das Urteil].
Das Urteil aus dem Mai erging auf Grundlage des deutschen
Klimaschutzgesetzes, die neue Klage dagegen bezieht sich auf das EU-Recht.
„Die Klagen sind inhaltlich äquivalent und behandeln dieselbe
Fragestellung, nur auf Ebene des europäischen Rechts“, sagte
DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner, „auch, weil im EU-Recht weiterhin
Sektorenziele für den Treibhausgasausstoß gelten, während sie in
Deutschland abgeschafft wurden.“
## Die EU-Klimaziele nicht einzuhalten, könnte teuer werden
Die Bundesregierung hatte im Sommer das Klimaschutzgesetz reformiert. Im
neuen Klimaschutzgesetz gibt es keine verbindlichen Emissionsziele mehr für
die einzelnen Sektoren wie Verkehr und Energie. Stattdessen ist die
Bundesregierung als Ganze dafür verantwortlich, die Klimaziele zu
erreichen. Gegen das neue Klimaschutzgesetz der Bundesregierung gingen vor
dem Bundesverfassungsgericht im September [3][drei Klagen von verschiedenen
Umwelt- und Klimaschutzorganisationen] ein, eine davon auch von der
Deutschen Umwelthilfe.
Falls die DUH das Verfahren gewinnt, müsste die Bundesregierung in den
jeweiligen Sektoren konkrete Maßnahmen ergreifen, um das Klimaziel der EU
einzuhalten. Sie könnte zum Beispiel ein Tempolimit einführen oder die
Investitionen in den ÖPNV erhöhen, um die Treibhausgasemissionen im
Verkehrssektor bis 2030 zu senken. Sollte die Bundesregierung ihr
EU-Klimaziel reißen, [4][müsste sie einer Studie des Umweltverbands
Transport & Environment zufolge 16 Milliarden Euro bezahlen]. Denn wenn ein
Land nicht genug Treibhausgase einspart, muss es Ausgleichszertifikate von
anderen EU-Staaten kaufen, die ihre Klimaziele einhalten.
2 Nov 2024
## LINKS
[1] /Klimaklage-der-Deutschen-Umwelthilfe/!6007820
[2] /Klimaurteil-zu-Landnutzung-rechtskraeftig/!6036677
[3] /Klage-vor-dem-Bundesverfassungsgericht/!6034038
[4] /Studie-zu-Zertifikaten/!6018575
## AUTOREN
Jonas Waack
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