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# taz.de -- Klimaschutz soll erzwungen werden: Deutsche Umwelthilfe schickt den…
> Der Umweltverband stellt einen Vollstreckungsantrag gegen die Regierung,
> um konkrete Maßnahmen für mehr Klimaschutz zu erzwingen.
Bild: Böden speichern große Mengen Kohlendioxid, deshalb wären mehr Maßnahm…
Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhöht den juristischen Druck
beim Klimaschutz auf die Bundesregierung: Sie reichte einen
Vollstreckungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.
„Im Privatrecht ist das vergleichbar mit einem Antrag auf
Zwangsvollstreckung“, sagt Matthias Walter, Sprecher des Umweltverbandes,
der taz. Wenn beispielsweise jemand zur Zahlung eines Schmerzensgeld
verurteilt worden ist, aber einfach nicht zahlt, kann der Geschädigte bei
Gericht erwirken, dass der Zwangsvollstrecker die Schuld eintreibt.
DUH-Sprecher Walter: „Wir wollen, dass die Regierung handelt.“
Konkret geht es um [1][ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Berlin]-Brandenburg, das seit September 2024 rechtskräftig ist. Damals
urteilten die Richter, dass die Bundesregierung – in diesem Fall ist das
Bundesumweltministerium zuständig – ein wirksames Maßnahmenprogramm zur
Einhaltung der Klimaziele im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und
Forstwirtschaft (LULUCF) vorlegen muss. „Und zwar schnellstmöglich, wie
die Richter in ihrem Urteil betonten“, sagt Matthias Walter. Fünf Monate
später habe das Ministerium von Steffi Lemke (Bündnisgrüne) aber noch immer
nicht ein solches Maßnahmenprogramm vorgelegt. „Wir wollen erreichen, dass
das jetzt endlich passiert.“
Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass der
deutsche Treibhausgas-Ausstoß [2][bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent
gegenüber dem Niveau von 1990] – dem Jahr der deutschen Wiedervereinigung –
sinkt. Erreicht werden soll dieses Ziel mit dem sogenannten
Klimaschutz-Programm: konkreten politischen Maßnahmen, die tatsächlich
sicherstellen, dass in jedem einzelnen Bereich des Lebens die Emissionen
sinken – also etwa im Verkehr, beim Wohnen, in der Industrie oder der
Landwirtschaft.
Die Deutsche Umwelthilfe monierte einerseits, dass die im
Klimaschutz-Programm beschriebenen Maßnahmen nicht ausreichen, um auf den
notwendigen Reduktionspfad zu gelangen. Andererseits seien die
beschriebenen Maßnahmen zu unkonkret, befand die DUH. Und klagte im Jahr
2021 dagegen: Aus einer Maßnahme „Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs“,
wie es im Klimaschutz-Programm heißt, könne niemand ablesen, wie viele
Tonnen Treibhausgas tatsächlich gespart werden. Im Mai 2024 gab das Gericht
der Umweltorganisation in allen Anklagepunkten recht und verurteilte die
Regierung, konkrete Maßnahmen vorzulegen.
Gegen dieses Urteil ging ausgerechnet der bündnisgrüne Klimaschutzminister
Robert Habeck in Revision. Das bedeutet nicht, dass in der Sache selbst
noch einmal verhandelt wird – das Bundesverwaltungsgericht prüft lediglich,
ob die Vorinstanz einen Fehler gemacht hat. Man könnte auch sagen: Der
Klimaschutzminister spielte auf Zeit beim Klimaschutz in Sektoren wie
Verkehr, Bau, Energiewirtschaft.
## Bundesumweltministerin zuständig
Für LULUCF allerdings ist die Bundesumweltministerin zuständig, LULUCF
umfasst jene Treibhausgase, die in Böden, Mooren oder Wäldern gebunden
sind. Wird ein neuer Parkplatz gebaut, der Boden also betoniert, werden die
im Humus gespeicherten Treibhausgase frei. Steffi Lemke wollte sich diese
Farce offensichtlich ersparen: Ihr Haus ging nicht in Revision. „Allerdings
setzte das Bundesumweltministerium das rechtskräftige Urteil nicht um“,
erklärt DUH-Sprecher Walter. Zu gut Deutsch: Es gibt immer noch kein
konkretes Maßnahmenpaket. Das wolle die DUH jetzt ändern. „Falls die
Bundesregierung nicht liefert, könnte das Gericht zuerst ein Zwangsgeld
verhängen.“ Bis zum Redaktionsschluss war keine Stellungnahme aus dem
Ministerium zu erhalten.
Um die Notwendigkeit diese Schritts zu begründen, verweist die DUH auf das
Klimagesetz. „Dies gibt einer neuen Bundesregierung ein Jahr Zeit, bis sie
ein solches, neues Maßnahmenpaket auf den Weg bringt“, erklärt Walter.
Könnte also sein, dass es 2026 kommt. „Verglichen mit dem Urteil wäre auf
dem Weg zum Ziel 2030 dann schon ein Viertel jener Zeit verstrichen, die
zum Handeln bleibt.“ Ergo sinke die Zeit, das Ziel zu erreichen, weshalb
juristischer Druck notwendig sei.
Insgesamt vier Klagen der DUH gegen die Bundesregierung waren erfolgreich,
dreimal ging das Klimaschutzministerium in Revision. Die ersten beiden
Klagen verpflichteten den Verkehrs- und Gebäudesektor zu Sofortprogrammen.
Um diese zu vermeiden, änderte die Regierung einfach das Klimaschutzgesetz:
Sie schaffte die Ziele in den einzelnen Sektoren einfach ab.
Dagegen wiederum zogen Klimaschützer vor das Bundesverfassungsgericht mit
einer Beschwerde. Sie waren bereits gegen das Klimaschutzgesetz nach
Karlsruhe gezogen, dass die Regierung von Angela Merkel (CDU) 2019
beschlossen hatte. Das sah vor, die deutschen Emissionen bis zum Jahr 2030
um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die
Bundesverfassungsrichter urteilten, dass dies zu wenig ist und die Rechte
kommender Generationen verletzt. Daraufhin verschärfte die Regierung das
Gesetz – das jetzt von der Ampel wider abgeschwächt wurde.
30 Jan 2025
## LINKS
[1] /Klimaklage-der-Deutschen-Umwelthilfe/!600782
[2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-klimaschutzgeset…
## AUTOREN
Nick Reimer
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