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# taz.de -- Verfassungsbeschwerde gegen Regierung: DUH klagt gegen Klimaschutzg…
> Die Bundesregierung hat das Gesetz verwässert, das Deutschland
> klimaneutral machen soll. Die Deutsche Umwelthilfe hält das für
> verfassungswidrig.
Bild: Der Verkehr-Sektor sprengt die CO2-Grenzwerte systematisch
Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe macht Ernst und legt
Verfassungsbeschwerde gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes ein, wie der
Umweltverband am Dienstag mitteilte. Er hatte diesen Schritt bereits in
Aussicht gestellt für den Fall, dass Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier (SPD) das Gesetz unterschreibt und so sein Inkrafttreten sichert
– [1][was dieser am Montag getan hat].
„Die Ampelregierung verabschiedet sich mit dieser Gesetzesänderung vom
Klimaschutz“, sagte Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch. „Wir nehmen diesen
klaren Verfassungsbruch nicht hin und ziehen erneut vor das
Bundesverfassungsgericht – wie im Januar 2020, was im April 2021 zum
historischen Klimaschutzentscheid des Bundesverfassungsgerichts geführt
hat.“
Mit dem Beschluss von 2021 hatten die Richter*innen in Karlsruhe [2][die
Große Koalition verpflichtet, beim Klimaschutzgesetz nachzuschärfen]. In
der damaligen Form, argumentierten sie, seien in Zukunft Freiheitsrechte
gefährdet. Sprich: Je länger man Klimaschutz hinauszögert, desto
drastischer müssen später die Maßnahmen sein. Und das könnte eben die
Freiheit der Bevölkerung deutlich einschränken.
Zu den Auflagen für die Regierung gehörte es damals, konkrete
Emissionsmengen für jedes Jahr auch in der Zeit nach 2030 ins Gesetz
aufzunehmen. So sollte klar werden, wann welche CO2-Einsparung anvisiert
wird. Das tat die letzte Merkel-Regierung dann auch, und zwar jeweils
einzeln für verschiedene Wirtschaftssektoren.
## Mehr Klimaschutz-Maßnahmen nötig
Mit dieser Logik macht die Ampelregierung in ihrer Reform nun Schluss.
Zwischen den Sektoren – also zum Beispiel Verkehr, Energie und
Landwirtschaft – darf in Zukunft aufgerechnet werden. Das Argument dafür
ist mehr Flexibilität. Sprengt ein Sektor die CO2-Grenzwerte, wie es etwa
der Verkehr systematisch tut, muss die Regierung nichts unternehmen,
solange andere Sektoren entsprechend übererfüllen.
Selbst wenn das nicht der Fall ist, verlangt das neue Gesetz anders als
bisher kein sofortiges Gegensteuern. Erst wenn jährliche Prognosen zweimal
infolge ergeben, dass Deutschland das Klimaziel für 2030 nicht erreichen
wird, muss sie ein Sofortprogramm aufsetzen.
Nicht nur für „handwerklich misslungen, sondern verfassungswidrig“ hält
Umwelthilfe-Anwalt Remo Klinger die Reform. „Die wichtigsten Änderungen
verfolgen nur das Ziel, bis zum Jahr 2030 keine relevanten
Klimaschutzmaßnahmen mehr beschließen zu müssen“, so der Jurist.
Das aber wäre nötig, wie nicht nur Klimaschützer*innen fordern. Auch
etwa der Expertenrat für Klimafragen [3][hat es der Bundesregierung schon
vorgerechnet]. Demnach ist nicht gesichert, dass Deutschland seine
Klimaziele bis 2030 erreicht. Vor allem der Verkehrssektor bereitet immer
weiter Probleme. Die Kurzfassung: Zu viele Autos verbrennen zu viel Benzin
und Diesel. Auch die Klimabilanz der Gebäude sowie der Landwirtschaft lässt
laut den Expert*innen absehbar zu wünschen übrig.
Neben der Verfassungsbeschwerde hat die Umwelthilfe auch eine neue Klage
gegen die Bundesregierung eingereicht – wegen des wiederholt viel zu spät
vorgelegten Klimaschutzberichts.
16 Jul 2024
## LINKS
[1] /Keine-Kurskorrektur-beim-CO2/!6020282
[2] /Entscheidung-zum-Klimaschutzgesetz/!5763553
[3] /CO2-Ziele-der-Ampelregierung/!6011750
## AUTOREN
Susanne Schwarz
## TAGS
Schwerpunkt Klimawandel
Ampel-Koalition
Treibhausgase
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CO2-Emissionen
Klima
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