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# taz.de -- Greenwashing-Klagen: Vorwurf der Irreführung
> Verbraucher:innen achten mehr auf nachhaltigen Konsum, doch trügen
> die Werbeversprechen? Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen fünf
> Unternehmen.
Bild: Nachhaltigkeit – darauf können sich die Verbraucher nicht immer verlas…
Berlin taz | Sie werben mit Umweltschutz, lösen ihre Versprechen laut der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) aber nicht ein: Gegen fünf bekannte Unternehmen
geht der Umweltverband nun juristisch vor, wie er am Mittwoch mitteilte. Es
geht um als „ozeanfreundlich“ beworbene Sonnencreme von Coty, „nachhaltig…
Schuhe und Kleidung von Deichmann und Tchibo, „Gut für die Umwelt“-Laminat
von Toom sowie das „Nachhaltigkeits-Engagement“ von Kosmetikhersteller
L’Oreal.
Mit einer Unterlassungsklage will die DUH nun bewirken, dass die
Unternehmen in Zukunft keine falschen Umweltversprechen mehr tätigen.
[1][„Wir fordern alle Unternehmen auf, ehrlichen Klima- und Umweltschutz zu
betreiben und transparent darüber zu informieren“,] betont DUH-Chef Jürgen
Resch.
Verbraucher:innen würden zunehmend darauf achten, welchen ökologischen
Fußabdruck sie durch ihren Konsum hinterlassen, erzählt Agnes Sauter der
taz, die bei der DUH für ökologischen Verbraucherschutz zuständig ist. Die
Unternehmen würden auf das Bedürfnis mit der Bewerbung – manchmal nur
vermeintlich – nachhaltiger Produkte reagieren.
Rund 20 Unternehmen habe die DUH seit Dezember mit diesem Vorwurf
konfrontiert, berichtet Sauter. Einige hätten gleich eingesehen, dass sie
transparenter werden müssen und hätten sich mittels strafbewehrter
Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, so Sauter.
Für die fünf Unternehmen, gegen die die Umwelthilfe nun klagt, gilt das
nicht. Coty, Deichmann und Tchibo hätten zwar nach der Abmahnung der DUH
mit Änderungen reagiert, so Sauter. Nachträgliche Verbesserungen reichen
ihr aber nicht. Damit auch in Zukunft nicht mit falschen Umweltversprechen
geworben wird, müssten die Klagen gerichtlich durchgesetzt werden. Dann
wären die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, transparenter zu
werben.
## Auch EU geht gegen Greenwashing vor
Das Bundesumweltministerium weist auf Nachfrage der taz auf neue
europäische Vorgaben hin, die [2][Greenwashing – also das Schmücken mit nur
vermeintlichen ökologischen Erfolgen –] erschweren sollen. 2024 ist die
EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher*innen für den ökologischen
Wandel in Kraft getreten, bis Ende März 2026 muss sie umgesetzt werden.
[3][Auch Agnes Sauter glaubt, dass die EU-Richtlinie erhebliche
Verbesserungen mit sich bringen wird.] Man dürfe ein Produkt zum Beispiel
nicht mehr als klimaneutral bezeichnen, wenn nur Emissionsgutschriften
dafür aufgewendet werden. „Wir wollen die Verbraucher:innen aber schon
jetzt und heute schützen“, sagt sie. Die DUH habe bereits weitere
Unternehmen im Blick.
Anmerkung der Redaktion: Das Bild zum Text wurde nachträglich geändert.
Ursprünglich waren auf dem Foto Zitronen mit Bio-Aufkleber zu sehen.
19 Mar 2025
## LINKS
[1] /Klage-gegen-Airline/!6004945
[2] /Greenwashing/!t5035135
[3] /Unterstuetzung-fuer-EU-Gesetzentwurf/!5944347
## AUTOREN
Paula Schurbohm
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