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# taz.de -- Karlsruher Urteil zur NPD-Finanzierung: Die AfD ist eine andere Par…
> Das Urteil des Verfassungsgerichts mag mit Blick auf die AfD enttäuschen.
> Doch wen soll eine Demokratie überzeugen, die Schmuddelkinder
> benachteiligt?
Bild: Klare Ansage – aber nur an die NPD: Das Urteil des Verfassungsgerichts
Die Erwartungshaltung war groß, nun sind manche enttäuscht. Das
[1][Bundesverfassungsgericht hat zwar die NPD/Die Heimat von staatlicher
Finanzierung ausgeschlossen]. Doch zur AfD haben die Karlsruher
Richter:innen nichts gesagt, weil es ja um die NPD und nicht um die AfD
ging. Damit ist also weder geklärt, ob man auch der Höcke/Weidel-Partei die
Mittel streichen könnte, noch ob ein Verbotsantrag erfolgreich wäre. Es
gibt ja Leute, die glauben, dass die AfD sich heute kaum noch von der NPD
unterscheidet. Wer so denkt, dürfte am Ende auf die Nase fallen.
Denn natürlich gibt es immer noch wichtige programmatische Unterschiede
zwischen NPD und AfD, sogar beim Volksbegriff. Während die NPD nur Weiße
als Deutsche akzeptiert und zwei deutsche Eltern verlangt, ist die AfD
gegenüber Deutschen mit Migrationshintergrund deutlich offener. „Alle
Deutschen sind ohne Ansehen von Herkunft, Abstammung, Weltanschauung oder
Religionszugehörigkeit Teil unseres Staatsvolkes“, heißt es auf der
AfD-Webseite.
Doch dann kommen auch bei der AfD Vorbehalte gegen eingebürgerte Deutsche.
Willkommen sind sie nur, wenn sie „sich gesetzestreu verhalten, Steuern
zahlen, hier arbeiten und sich in das gesellschaftliche Leben einbringen“.
Eingebürgerte sind für die AfD eben doch nur Deutsche zweiter Klasse, denn
solche Bedingungen werden bei Deutschen der x-ten Generation natürlich
nicht gestellt.
Die AfD liegt mit ihrer Forderung nach Wohlverhalten also zwischen der NPD
(„Integration ist Völkermord“) und der demokratisch erforderlichen vollen
Gleichbehandlung. Das ist weder eindeutig verfassungsfeindlich noch
eindeutig verfassungskonform. Und weil die AfD oft so diffus im Dazwischen
bleibt, weiß niemand, wie das Bundesverfassungsgericht über Anträge auf ein
Verbot entscheiden würde.
## Demonstrative Diskriminierung geht nach hinten los
Dabei ist der [2][Ausschluss aus der Finanzierung] keinesfalls ein milderes
Mittel, das die Demokratie weniger beschädigt als ein Parteiverbot. Wen
soll denn eine Demokratie überzeugen, die die meisten aussichtsreichen
Parteien massiv bezuschusst, während die Schmuddelkinder gezielt
benachteiligt werden?
Das Prinzip der demonstrativen Diskriminierung würde – – wie alle Maßnahm…
der wehrhaften Demokratie – nach hinten losgehen, weil es so offensichtlich
das Gerechtigkeitsempfinden verletzt. So etwas kann man [3][vielleicht mit
einer 0,1-Prozent-Partei wie der NPD machen], weil es dort eh keine Rolle
spielt, aber nicht mit der AfD, die in Sachsen zehn mal so stark ist wie
die SPD.
Am Ende würde die AfD sagen: Uns finanziert das Volk, euch finanziert das
System. Es wäre eine Akzeptanzmaßnahme für deutschnationale Milliardäre,
die der AfD ja nur gegen die Benachteiligung helfen wollen.
23 Jan 2024
## LINKS
[1] /Urteil-Parteienfinanzierung-NPD/!5984460
[2] /Finanzierung-der-NPD/!5987017
[3] /Urteil-zur-NPD-Parteienfinanzierung/!5984461
## AUTOREN
Christian Rath
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