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# taz.de -- Union gegen Grundgesetzänderung: Verfassungsgericht bleibt verwund…
> Das Grundgesetz sollte geändert werden, um eine Ausschaltung von
> Karlsruhe zu verhindern. Die Union macht auch hier nicht mehr mit.
Bild: Die Union verhindert eine Änderung des Grundgesetz um die Verfassung zu …
Die CDU/CSU hat die Gespräche [1][über einen besseren Schutz des
Bundesverfassungsgerichts] platzen lassen. Ohne die Union ist die geplante
Grundgesetzänderung aber nicht möglich. Vertreter:innen der
Bundesregierung und der Ampelkoalition zeigten sich entsetzt und
enttäuscht.
Mit der Grundgesetzänderung sollte verhindert werden, dass eine etwaige
künftige extremistische Mehrheit im Bundestag zunächst das
Bundesverfassungsgericht ausschaltet, um ungestört ihre
verfassungsfeindliche Politik durchsetzen zu können.
Wenn etwa die AfD gemeinsam mit dem Wagenknecht-Bündnis BSW eine Mehrheit
im Bundestag hätte, dann könnten sie die Altersgrenze für
Verfassungsrichter:innen von 68 auf 60 absenken und für die
freiwerdenden Plätze die Wahl mit einfacher Mehrheit statt mit
Zwei-Drittel-Mehrheit einführen. Bald wäre Karlsruhe auf Linie gebracht.
Viele Regeln, die bisher nur im Verfassungsgerichts-Gesetz enthalten sind,
sollen daher ins Grundgesetz aufgenommen werden, damit sie künftig nur noch
mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden können. Dazu gehört etwa die Wahl
der Verfassungsrichter:innen mit Zwei-Drittel-Mehrheit und die
Altersgrenze von 68 Jahren.
## „Derzeit keine zwingende Notwendigkeit“
Die Justizminister:innen von Niedersachsen (Kathrin Wahlmann, SPD),
Hamburg (Anna Gallina, Grüne) und Bayern (Georg Eisenreich, CSU) sprachen
sich Anfang Februar gemeinsam für eine Grundgesetzänderung aus. Inzwischen
gibt es auch schon einen konkreten Gesetzentwurf für die
Grundgesetzänderung, den eine Arbeitsgruppe der Bundesländer erarbeitet
hat. Darin ist auch eine Regelung vorgesehen, die Wahlblockaden verhindern
soll. Falls die AfD im nächsten Bundestag mehr als ein Drittel der Sitze
innehaben sollte, könnte sie die Wahl von Verfassungsrichter:innen im
Bundestag verhindern. Laut Länder-Entwurf soll dann jedoch die Wahl im
Bundesrat stattfinden.
Auch im Bundestag arbeitet seit einigen Wochen eine Gruppe von
Rechtspolitiker:innen an einer Grundgesetzänderung. Mit dabei waren
die Unions-Politiker:innen Ansgar Heveling (CDU) und Andrea Lindholz (CSU).
Aus diesen Gesprächen stieg die Union nun aber aus. Dies hat die
Fraktionsspitze um Friedrich Merz (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU)
beschlossen. Öffentlich mitgeteilt hat dies am Donnerstag Fraktionsvize
Andrea Lindholz über die Rheinische Post. Es gebe „derzeit keine zwingende
Notwendigkeit“ für eine Grundgesetzänderung. Diese habe „nicht nur
Vorteile“. Konkreter wurde sie nicht.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, er bedaure den Ausstieg der
Union sehr, seine Hand bleibe aber ausgestreckt. Innenministerin Nancy
Faeser (SPD) sagte: „In diesen Zeiten braucht es staatspolitische
Verantwortung statt Fundamentalopposition.“ Der grüne Fraktionsvize
Konstantin von Notz kritisierte: „In einer extrem angespannten Situation
das Schutzniveau für das Bundesverfassungsgericht nicht zu erhöhen, ist
politisch entweder naiv oder in höchstem Maße fahrlässig.“
## Fraktionsspitze setzte sich über Fachpolitiker:innen hinweg
Für Verwirrung sorgte, dass am Donnerstag in der FAZ-Juristenplattform
„Einspruch“ ein Beitrag der beiden Rechtspolitiker Martin Plum (CDU) und
Volker Ullrich (CSU) erschien. Sie plädierten dabei nicht für einen
Abbruch, sondern für eine Ausweitung der Gespräche über
Grundgesetzänderungen.
Neben dem Schutz des Bundesverfassungsgerichts sollten auch die Grundzüge
des Wahlrechts im Grundgesetz verankert werden, damit sich eine eventuelle
autoritäre Mehrheit das Wahlrecht nicht nach eigenen Bedürfnissen mit
einfacher Mehrheit zurechtbiegen kann.
Nach Informationen der taz handelte es sich dabei aber um keine mit der
Fraktion abgesprochene Initiative. Der Vorstoß von Plum und Ullrich zeigte
eher, dass die Rechtspolitiker:innen der Union durchaus bereit sind,
über Grundgesetzänderungen zum Schutz der Demokratie zu diskutieren und
sich die Fraktionsspitze aus machtpolitischen Gründen über die
Fachpolitiker:innen hinweggesetzt hat.
Am Freitagnachmittag sah CDU-Chef Friedrich Merz anscheinend ein, dass er
sich ins Abseits manövriert hatte. Wenn es geeignete Vorschläge gebe, das
Bundesverfassungsgericht besser zu schützen, sei er „selbstverständlich für
eine Diskussion offen“.
23 Feb 2024
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[1] /Schutz-vor-autoritaeren-Angriffen/!5985721
## AUTOREN
Christian Rath
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