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# taz.de -- Zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Grundgesetzänderung weit…
> Nach geplatzten Gesprächen verhandeln Union und Ampel wieder. Sie wollen
> das höchste Gericht besser vor antidemokratischer Einflussnahme schützen.
Bild: Hier könnte eine extrem rechte Partei mit Machtmitteln viel Schaden anri…
Berlin dpa/taz | Ampelkoalition und Unionsfraktion verhandeln weiter über
einen Gesetzentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor
Extremisten. Aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wurden der Deutschen
Presse-Agentur in Berlin am Donnerstag entsprechende Gespräche bestätigt.
Es gebe aber keine Einigung. „Weitere Gespräche sind nach Ostern geplant“,
hieß es. Die Rheinische Post hatte zuvor berichtet, Ampel und Union hätten
sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt.
In einem der Zeitung vorliegenden Entwurf des Bundesjustizministeriums
heißt es, die Neuregelung solle „dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen,
welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen
wollen“.
Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte Justizminister Marco
Buschmann (FDP) am vergangenen Wochenende aufgefordert, einen Vorschlag zum
Schutz des Karlsruher Gerichts zu machen. „Wir sind offen, darüber zu
sprechen, einen Kern bewährter Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im
Grundgesetz zu verankern“, sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Die Union nehme die Bedenken und Diskussionen der vergangenen Wochen ernst.
Jetzt sei Buschmann gefragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Es wird diskutiert, etwa Details zur Wahl und Amtszeit von
Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz
festzuschreiben. So könnte verhindert werden, dass Richter nach einem
Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.
Grund für diese Überlegungen ist die Sorge vor dem wachsenden Einfluss
extremer Parteien in Deutschland. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine
Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag nötig – die Union müsste
also mitmachen.
## Erste Gespräche geplatzt
Die Union hatte im Februar erste Gespräche mit der Erklärung beendet, sie
sehe keinen zwingenden Bedarf für die von der Ampelkoalition angestrebte
Verfassungsänderung. Später zeigte sich Merz offen für weitere
Diskussionen.
Konstantin von Notz, in der Grünen-Bundestagsfraktion verantwortlich für
Innenpolitik, freute sich über die neue Gesprächsbereitschaft: „Wie
begrüßen ausdrücklich, dass die Union an den Verhandlungstisch zurückkehrt
und das Bundesministerium für Justiz einen ersten Regelungsvorschlag
gemacht hat“, sagte von Notz. Man freue sich auf zügige und konstruktive
Gespräche, denn der „Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor
antidemokratischer Einflussnahme ist dringend notwendig“.
28 Mar 2024
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Rechtsstaat
CDU
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