# taz.de -- Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Resilienz für Karlsruhe | |
> Ja, ein besserer Schutz des höchsten Gerichts tut not. Aber nicht wegen | |
> der derzeitigen Diskussion über die AfD. | |
Bild: Roben der Richter:innen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
Wohl noch in diesem Jahr werden Bundestag und Bundesrat Regelungen | |
beschließen, die das Bundesverfassungsgericht schützen sollen. Es soll als | |
Kontrollorgan nicht einfach ausgeschaltet oder lahmgelegt werden können. | |
Vermutlich wird es Grundgesetzänderungen geben. Die Bemühungen sind zu | |
begrüßen. | |
Es ist allerdings ein Missverständnis, diese Diskussion allzu sehr mit der | |
AfD zu verknüpfen. Der Schutz des Bundesverfassungsgerichts [1][ist nicht | |
Teil eines Anti-AfD-Pakets], gemeinsam [2][mit Parteiverbot und | |
Grundrechtsverwirkung] für Björn Höcke. Die Diskussion ist vielmehr älter. | |
Sie entstand, als in Ungarn und Polen Regierungen die Macht übernahmen, die | |
das jeweilige Verfassungsgericht als Kontrollorgan ausgeschaltet haben. | |
Seitdem stellt sich die Frage, ob der Schutz gegen solche Entwicklungen in | |
Deutschland besser wäre. Er ist es nicht. | |
Wie das Bundesverfassungsgericht als Kontrollorgan besser geschützt werden | |
kann, [3][muss allerdings gut überlegt werden]. Denn manche gut gemeinte | |
Regel kann auch nach hinten losgehen und die Arbeit des Gerichts behindern. | |
So werden derzeit die Verfassungsrichter:innen mit | |
Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder Bundesrat gewählt, was eine | |
pluralistische Besetzung des Verfassungsgerichts sichert. Das | |
Zweidrittelerfordernis ist aber nur in einem einfachen Gesetz geregelt. Es | |
gibt nun den Vorschlag, dies künftig im Grundgesetz zu verankern, sodass | |
zum Beispiel die AfD – falls sie im Bundestag eine Mehrheit hätte – diese | |
Regel nicht einfach ändern könnte. | |
Das Zweidrittelerfordernis führt aber auch dazu, dass die AfD die | |
Neubesetzung von Richterstellen blockieren kann, sobald sie im Bundestag | |
mehr als ein Drittel der Mandate innehat. Wichtig ist daher auch ein | |
Mechanismus, mit dem solche Blockaden im Notfall aufgelöst werden können, | |
etwa indem ein Gremium aus den Richter:innen der anderen Bundesgerichte | |
gebildet wird, das im Falle einer langen Blockade im Bundestag oder im | |
Bundesrat neue Verfassungsrichter:innen wählen kann. | |
31 Jan 2024 | |
## LINKS | |
[1] https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/pres… | |
[2] /AfD-Verbot-und-Grundrechtsverwirkung/!5985409 | |
[3] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-schutz-100… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Demos gegen rechts | |
Bundesverfassungsgericht | |
Schwerpunkt Grundgesetz | |
Anti-AfD-Proteste | |
GNS | |
Alternative für Deutschland (AfD) | |
Alternative für Deutschland (AfD) | |
Schlagloch | |
Krise der Demokratie | |
Alternative für Deutschland (AfD) | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Union gegen Grundgesetzänderung: Verfassungsgericht bleibt verwundbar | |
Das Grundgesetz sollte geändert werden, um eine Ausschaltung von Karlsruhe | |
zu verhindern. Die Union macht auch hier nicht mehr mit. | |
AfD-Verbot und Grundrechtsverwirkung: Mit Transparenz gegen rechts | |
Juristische Schritte gegen die Rechtsextremen sind notwendig, ihre Risiken | |
überschaubar. Sie könnten die Demokratie resilient gegen rechts machen. | |
Angriffe auf die Meinungsfreiheit: Unanfechtbares anfechten | |
Freiheit heißt, auch die Meinungen zu ertragen, die wir ablehnen. Verbote | |
und vorgeschriebene Bekenntnisse führen zur Entmündigung der Gesellschaft. | |
Karlsruher Urteil zur NPD-Finanzierung: Die AfD ist eine andere Partei | |
Das Urteil des Verfassungsgerichts mag mit Blick auf die AfD enttäuschen. | |
Doch wen soll eine Demokratie überzeugen, die Schmuddelkinder | |
benachteiligt? | |
Urteil Parteienfinanzierung NPD: Ein Signal an Verfassungsfeinde | |
Die NPD darf nicht mehr staatlich finanziert werden. Nancy Faeser (SPD) | |
begrüßt das Urteil. Christian Lindner (FDP) äußert sich zurückhaltender. |