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# taz.de -- Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Resilienz für Karlsruhe
> Ja, ein besserer Schutz des höchsten Gerichts tut not. Aber nicht wegen
> der derzeitigen Diskussion über die AfD.
Bild: Roben der Richter:innen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Wohl noch in diesem Jahr werden Bundestag und Bundesrat Regelungen
beschließen, die das Bundesverfassungsgericht schützen sollen. Es soll als
Kontrollorgan nicht einfach ausgeschaltet oder lahmgelegt werden können.
Vermutlich wird es Grundgesetzänderungen geben. Die Bemühungen sind zu
begrüßen.
Es ist allerdings ein Missverständnis, diese Diskussion allzu sehr mit der
AfD zu verknüpfen. Der Schutz des Bundesverfassungsgerichts [1][ist nicht
Teil eines Anti-AfD-Pakets], gemeinsam [2][mit Parteiverbot und
Grundrechtsverwirkung] für Björn Höcke. Die Diskussion ist vielmehr älter.
Sie entstand, als in Ungarn und Polen Regierungen die Macht übernahmen, die
das jeweilige Verfassungsgericht als Kontrollorgan ausgeschaltet haben.
Seitdem stellt sich die Frage, ob der Schutz gegen solche Entwicklungen in
Deutschland besser wäre. Er ist es nicht.
Wie das Bundesverfassungsgericht als Kontrollorgan besser geschützt werden
kann, [3][muss allerdings gut überlegt werden]. Denn manche gut gemeinte
Regel kann auch nach hinten losgehen und die Arbeit des Gerichts behindern.
So werden derzeit die Verfassungsrichter:innen mit
Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder Bundesrat gewählt, was eine
pluralistische Besetzung des Verfassungsgerichts sichert. Das
Zweidrittelerfordernis ist aber nur in einem einfachen Gesetz geregelt. Es
gibt nun den Vorschlag, dies künftig im Grundgesetz zu verankern, sodass
zum Beispiel die AfD – falls sie im Bundestag eine Mehrheit hätte – diese
Regel nicht einfach ändern könnte.
Das Zweidrittelerfordernis führt aber auch dazu, dass die AfD die
Neubesetzung von Richterstellen blockieren kann, sobald sie im Bundestag
mehr als ein Drittel der Mandate innehat. Wichtig ist daher auch ein
Mechanismus, mit dem solche Blockaden im Notfall aufgelöst werden können,
etwa indem ein Gremium aus den Richter:innen der anderen Bundesgerichte
gebildet wird, das im Falle einer langen Blockade im Bundestag oder im
Bundesrat neue Verfassungsrichter:innen wählen kann.
31 Jan 2024
## LINKS
[1] https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/pres…
[2] /AfD-Verbot-und-Grundrechtsverwirkung/!5985409
[3] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-schutz-100…
## AUTOREN
Christian Rath
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